Norm
EO §35 ERechtssatz
Sind Einwendungen gegen den Anspruch erhoben worden, so steht einer nochmaligen Klage, auch wenn auf Grund desselben Exekutionstitels eine andere Exekution geführt wird, die Einrede der Streitanhängigkeit entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0001645Dokumentnummer
JJR_19290404_OGH0002_0030OB00285_2900000_001