Norm
HGB §140Rechtssatz
Klagen die beiden Gesellschafter einer OHG einander gegenseitig auf Ausschließung aus der Gesellschaft, so liegt bezüglich der später eingebrachten Klage des zweiten Gesellschafters nicht Streitanhängigkeit vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0039462Dokumentnummer
JJR_19500405_OGH0002_0030OB00158_5000000_001