1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hatte als Klägerin zu 6 Cg 234/95i des LG Feldkirch gegen drei Beklagte Klage auf Unterlassung, weiters (gemäß Art. XLII EGZPO) auf Rechnungslegung und (sukzessive) Zahlung sowie schließlich auf Urteilsveröffentlichung geführt. Das Unterlassungsbegehren war mit S 400.000.-- das Rechnungslegungs- und (sukzessive) Zahlungsbeg... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EGZPO Art42;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;JN §56 Abs2;ZPO §226;
Rechtssatz: Art XLII EGZPO (die so genannte Manifestationsklage oder Stufenklage) enthält eine Ausnahme von dem gem § 226 ZPO bestehenden Gebot der Bestimmtheit des Klagebegehrens für jene Zahlungsbegehren od... mehr lesen...
Die K-GmbH in Liquidation erhob mit einem am 17. April 1990 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Schriftsatz Klage mit folgendem Begehren: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von zumindest S 100.000.000,-- plus Zinsen sowie die Prozeßkosten dieses Rechtsstreites binnen 14 Tagen bei sonstigen Zwangsfolgen zu bezahlen." Die Klageschrift ist mit den Worten "Klagseinbringung wegen drohender Verjährung" übertitelt; sie enthält keine anwaltliche Fertigung, w... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 lita;GGG 1984 TP1 Anm1;ZPO §226;ZPO §75;
Rechtssatz: In Fällen, in denen nur die Anwaltsunterschrift fehlt, handelt es sich um - wenn auch mangelhafte - Klagen (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0060). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994160178.X01 ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin hatte durch ihren Vertreter am 30. Juni 1988 beim Bezirksgericht (in der Folge: BG) als "Kläger" gegen "BEKLAGTER: WALLITSCH Koloman, Kaufmann, L-Buchhandlung, K" eine - als Formblattklage gemäß § 453a Z. 1 ZPO in der Fassung durch Art. IV Z. 75 der Zivilverfahrens-Novelle 1983, BGBl. Nr. 135, und Art. II Z. 3 lit. a) der Zivilverfahrens-Novelle 19... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm3;ZPO §226;ZPO §235 Abs5;ZPO §75 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 322;
AnwBl 1991/1, S 37;
Rechtssatz: Wird in einer Mahnklage der Beklagte versehentlich folgendermaßen bezeichnet: Franz N, Kaufmann, X-Buchhandlung in Y, wobei die Bezeichnung richtigerweise lauten müßte: X-Buchhandlungs-Gm... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm3;ZPO §226;ZPO §235 Abs5;ZPO §75 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 322;
AnwBl 1991/1, S 37;
Rechtssatz: Auch dann, wenn der Kläger selbst die Zustellung der Klage an eine Person veranlaßt, die jemand anderer als der von ihm selbst bezeichnete Beklagte ist, steht es dem zu Unrecht ins Verfah... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...
Mit Zahlungsauftrag vom 20. September 1985 schrieb der Kostenbeamte des Handelsgerichtes Wien dem Beschwerdeführer eine Pauschalgebühr nach TP 1 GGG in Höhe von S 76.300,-- zuzüglich einer Einhebungsgebühr von S 20,-- zur Zahlung vor. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid gab der Präsident des Handelsgerichtes Wien dem dagegen erhobenen Berichtigungsantrag des Beschwerdeführers nicht Folge. In der Begründung: dieses Bescheides wird im wesentlichen ausgeführt, am 23. Juli 1985 sei beim... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm1GGG 1984 §2 Z1 litaJN §56 Abs2ZPO §226ZPO §75
Rechtssatz: Weist ein bei Gericht überreichter Schriftsatz sämtliche Merkmale einer Klage nach den Bestimmungen der § 75 Z 1 und Z 3 ZPO, § 226 Abs 1 ZPO sowie des § 56 Abs 2 JN auf, dann sind die Voraussetzungen für die Entsteh... mehr lesen...