Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 23. 4. 2009 ein Sachwalter bestellt, dessen Aufgabenkreis derzeit die Vertretung des Betroffenen gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern umfasst. Am 3. 6. 2009 stellte der Betroffene den Antrag auf Beendigung der Sachwalterschaft, den er am 9. 6. 2009 und am 10. 8. 2009 wiederholte. Das Erstgericht wies den Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft ab. Das vom Betroffenen angerufene Rekursgericht best... mehr lesen...
Begründung: Mit Abänderungsantrag vom 1. 12. 2006 begehrte der Antragsteller die Neufestsetzung einer ihm mit Beschluss des Bezirksgerichts Graz (nunmehr Ost) vom 26. 2. 2005 rechtskräftig zuerkannten Enteignungsentschädigung mit einem um 55.816,35 EUR höheren Betrag. Dieser beim Bezirksgericht Graz Ost eingebrachte Abänderungsantrag wurde vom angerufenen Gericht als verspätet zurückgewiesen. Aus Anlass des dagegen vom Antragsteller erhobenen Rechtsmittels hob das Rekursgericht den ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 11.990,88 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 363,36 EUR. Die in Österreich lebende Beklagte erhält ab Jänner 2008 eine monatliche Pension von 766,45 EUR. Der Kläger ist mit einer ungarischen Staatsbürgerin verheiratet und lebt mit ihr am Plattensee (Ungarn). Er erhält eine österreichische Pension (ab Jänner 2008) von mo... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den erstinstanzlichen Teilsachbeschluss insoweit aufgehoben, als darin das gegen die Zweitantragsgegnerin gerichtete Begehren abgewiesen worden war. Dem Erstgericht wurde hierüber eine neue Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen und der Revisionsrekurs im Zusammenhang mit Rechtsfragen der Passivlegitimation der Eigentümergemeinschaft als Zweitantragsgegnerin für Ansprüche nach § 8 Abs 3 MRG für zulässig e... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies den vom Vater gegen die vom Erstgericht bestellte Sachverständige erhobenen Ablehnungsantrag zurückweisenden Beschluss eingebrachten Rekurs mit der
Begründung: zurück, die Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen sei als verfahrensleitender Beschluss gemäß § 45 AußStrG nicht gesondert, sondern nur mit dem Rekurs gegen die Sachentscheidung anfechtbar. Darüber hinaus begründete das Rekursgericht auch, warum die Zurückweisung des Ablehnun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 17. 1. 2008 ein Versäumungsurteil. Mit weiterem Beschluss vom 26. 3. 2008, dem Beklagten durch Hinterlegung am 3. 4. 2008 zugestellt, wies es den Antrag des Beklagten auf Bewilligung der Verfahrenshilfe mit Beigebung eines Rechtsanwalts ab. Am 9. 5. 2008 brachte der frei gewählte Rechtsvertreter des Beklagten die Berufung gegen das Versäumungsurteil im elektronischen Weg ein. Der Schriftsatz selbst war an das Erstgericht (Bezirksgericht Hernals)... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte beim Erstgericht die gerichtliche Feststellung, dass kein Vollmachtsverhältnis zum Beklagten bestehe; weiters habe es der Beklagte zu unterlassen, ohne Vollmacht für den Kläger tätig zu werden und Erklärungen oder Informationen abzugeben. Im Zuge dieses Verfahrens lehnte der Kläger den zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache zuständigen Richter des Prozessgerichts ab. Der nach der Geschäftsverteilung zuständige 7. Senat des Erstgerichts wies ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 25. 8. 2000 geheiratet. Aus dieser Ehe entstammen zwei Kinder. Beim Erstgericht ist ein von beiden Streitteilen angestrengtes Ehescheidungsverfahren anhängig. Seit 2001 sind die Parteien gemeinsam Eigentümer der Ehewohnung, an der Wohnungseigentum begründet ist. Sie finanzierten diesen Erwerb mit einem Bankkredit. Der Besicherung dieses Kredits und der Kapitalbildung zum Zweck der Rückzahlung des Kredits dienen vereinbarungsgemäß zwei Lebensversic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte die Rechtsmittelwerberin gemäß § 268 ABGB zur Sachwalterin des Betroffenen zur Vertretung vor Gerichten, Behörden und Sozialversicherungsträgern, zur Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten, zur Vertretung bei Rechtsgeschäften, die über die Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen, zur Vertretung bei medizinischen Heilbehandlungen und für die Aufenthaltsbestimmung. Das Erstgericht bestellte die Rechtsmittelwerberin gemäß P... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für den Betroffenen im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird, DDr. Wolfgang Doppelbauer zum Verfahrenssachwalter. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem dagegen vom Verfahrenssachwalter erhobenen Rekurs nicht Folge und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Die Rekursentscheidung wurde dem Verfahrenssachwalter am 15. 2. 2008 durch Übernahme durch einen Postbevollmächtigten... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab mit dem angefochtenen Beschluss dem Rekurs des Antragsgegners gegen die Entscheidung des Erstgerichts über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Beschluss wurde dem Antragsgegner persönlich am 12. 11. 2007 zugestellt. Am 23. 11. 2007 gab er eine selbst verfass... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 23. August 2002 verstorbenen Dr. Ida M*****, zuletzt *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Mag. Erik M*****, nunmehr vertreten durch Dr. Herbert Schrittesser, Rechtsanwalt in Mödling,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 333 Grundbuch ***** V*****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück 362/34. Bei diesem Grundstück handelt es sich um einen Streifen, der zwischen rund 10 und 30 cm breit und etwa 160 m lang ist. An diesen Grundstücksstreifen grenzt die Liegenschaft EZ 296 desselben Grundbuchs mit ihrem Grundstück 362/26 an. Dabei handelt es sich um einen Weg, der rund um den Badeteich K***** führt und zahlreiche Badeparzellen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter DI Walter Holzer und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Sargin S*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Puttinger, Vogl & Partner, Rechtsanwälte in... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Vater Dipl. Ing. Christoph W***** ein Besuchsrecht für seine Tochter „am Samstag alle vierzehn Tage von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr". Das Rekursgericht ergänzte diese - im Übrigen von ihm bestätigte - Entscheidung durch den Ausspruch, dass das festgesetzte Besuchsrecht an dem der Rechtskraft des Beschlusses folgenden Samstag beginne. Es sprach weiters aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der gegen den Beschluss des Rekur... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss den Rekurs der Antragsgegnerin gegen die Entscheidung des Erstgerichtes über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zurück, soweit sich das Rechtsmittel gegen den Ausspruch einer Lösungsbefugnis richtete, und gab ihm im Übrigen nicht Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Alexander B*****, gegen die beklagte Partei Dr. Stefan H*****, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens 4 C 926/03t des Bezirksgerichtes Graz und Bewilligung der Wiedereinsetzung in dem zu 55 Nc 39... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 19. 7. 2004 (ON 22) sprach das Erstgericht aus, das Verlassenschaftsverfahren werde beendet, ohne weiter eine Abhandlung zu führen. Der Erblasser sei, wie nunmehr aktenkundig, seit Jahren Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika mit Domizil im Staat New York. Ein in Österreich allenfalls abzuhandelndes Vermögen sei nicht bekannt. Die Erbfolge hinsichtlich des ausländischen Nachlasses könne, da der Erblasser nicht mehr österreichischer Staat... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mitbewerber im Elektro- und Elektronikbereich. Anlässlich der Neueröffnung ihres als „SONY-Center" bezeichneten Geschäfts - die Beklagte vertreibt dort ausschließlich Geräte der Marke SONY - veranlasste die Beklagte nachstehende Werbeeinschaltung in einer Tageszeitung: Zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs begehrt die Klägerin zuletzt noch, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, in öffentlichen Mitteilungen, di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Gesamtrechtsnachfolgerin der W***** GmbH, deren Rechtsvorgängerin Wiener ***** (die ebenso wie die W***** GmbH im Folgenden der Einfachheit halber auch als Klägerin bezeichnet wird) im Jahr 1931 von der Liegenschaftseigentümerin W***** AG in einem Häuserblock in W*****, S*****platz/C*****gasse diverse Räumlichkeiten anmietete und dort ein Selbstbedienungsrestaurant betrieb. 1951 gab die Klägerin der Austria Tabak AG jenen 13,7 m2 großen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem Klagevertreter am 19. Mai 2004 zugestellt. Die nicht verlängerbare Revisionsfrist endete gemäß § 505 Abs 2 ZPO somit am 16. Juni 2004. Die klagende Partei gab zwar ihre außerordentliche Revision am 16. Juni 2004 zur Post, adressierte das Rechtsmittel aber nicht an das Erstgericht (Landesgericht Leoben) sondern an das Oberlandesgericht Graz, 8010 Graz, Marburger Kai 49, wo das Schr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank stellte ihrer Kundin, der Firma L***** Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Fa. L***** GmbH), am 15. 4. 2002 eine an die klagende Partei adressierte Zahlungsgarantie bis zum Höchstbetrag von 20.000 EUR aus. Die Fa. L***** GmbH benötigte diese Garantie im Zusammenhang mit Warenlieferungen seitens der Klägerin. Der Zahlungsgarantie vom 15. 4. 2002 ist eine Klausel des Inhalts angeschlossen, dass der Aufforderung zur Zahlung aufgrund der Zahlungsg... mehr lesen...
Begründung: Gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgericht Wien vom 8. Juni 2001, GZ 25 Cgs 296/93i-140, erhob die klagende Partei Berufung. Das Urteil des Gerichtes zweiter Instanz wurde der Klagevertreterin am 15. 11. 2002 zugestellt. Der Kläger gab zwei dagegen gerichtete, vom ihm persönlich verfasste Schriftsätze, in denen er auch Verfahrenshilfe beantragte, am 10. 12. 2002 zur Post. Diese waren jedoch - unrichtig - an den Obersten Gerichtshof bzw an das Oberlandesgericht Wien ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den ihr am 26. November 2002 zugestellten zweitinstanzlichen Beschluss erhob die beklagte Partei einen außerordentlichen Revisionsrekurs (ON 9), den sie an das Gericht zweiter Instanz adressierte und am 6. Dezember 2002 zur Post gab. Das Rechtsmittel langte am 10. Dezember 2002 beim Rekursgericht und in der Folge am 11. Dezember 2002 beim Erstgericht ein. Dieses wies den ao Revisionsrekurs mit Beschluss vom 13. Dezember 2002 (ON 10) als verspätet mit der Begründun... mehr lesen...
Begründung: Die Verlassenschaftssache war zunächst beim Bezirksgericht Irdning anhängig. Der Gerichtsvorsteher und einzige Richter des Bezirksgerichtes Irdning zeigte seine Befangenheit an. Gemäß § 23 JN entschied darüber das Landesgericht Leoben als Erstgericht in der Ablehnungssache. Es gab der Befangenheitsanzeige des Gerichtsvorstehers statt und übertrug die Verlassenschaftssache gemäß § 30 JN dem Bezirksgericht Gröbming zur Weiterführung. Den dagegen erhobenen Rekurs des Sohne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das klagende, in Kärnten ansässige Schuhvertriebsunternehmen stand in Geschäftsbeziehung mit einem Sportartikelhändler (im Folgenden nur Empfänger), der in Wien ***** ein Fachgeschäft für Sportartikel mit einer etwa 6 m langen Auslagenfront betrieb, über der deutlich erkennbar die Bezeichnung "Runners World" und der Name des Geschäftsinhabers angebracht waren. Der Empfänger stand mit einem ungarischen Unternehmen, das bei ihm bestellte Waren der klagenden Partei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, der Mutter die Obsorge über die mj. Nathalie zu entziehen und ihm zu übertragen, ab (ON 60). Mit dem angefochtenen Beschluss (ON 67) gab das Rekursgericht dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge. Dieser Beschluss wurde dem Vater zu Handen seines ausgewiesenen Rechtsvertreters am 17. 5. 2002 zugestellt. Dagegen richtet sich der außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters, welcher an den Obersten Gerichtshof adressier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwarb 1995 eine Liegenschaft und schloss zur Fremdfinanzierung des Kaufpreises und der Instandsetzungsarbeiten an dem darauf gelegenen Haus mit der klagenden Bank am 25. Oktober 1996 einen Kreditvertrag. Sicherheiten waren eine vom Vater der Beklagten übernommene Bürgschaft und ein zu Gunsten der klagenden Partei an der Liegenschaft unter C-LNR 6 einverleibtes Pfandrecht mit einem Höchstbetrag von 1,078 Mio S. Nach "umfangreichen Überziehungen" des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft *****, auf der die Häuser ***** in Wohnungseigentum errichtet worden sind. Errichter der Anlage war eine Bauherren-Gemeinschaft, die in eine Wohnungseigentümergemeinschaft übergehen sollte. Ein Mitglied dieser Gemeinschaft war der Rechtsvorgänger des Beklagten, Manfred Allen R*****. Er war zu 810/17940 Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft und hatte Wohnungseigentum an der Wohnun... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, dass die vorliegende Rechtssache bereits beim Obersten Gerichtshof anhängig war, sodass bezüglich des Parteienvorbringens sowie der Sach- und Rechtslage im ersten Rechtsgang auf den Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 10. 8. 1998, 7 Ob 307/97s verwiesen werden kann, mit dem dem Rekurs der Klägerin gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes vom 16. 6. 1997, GZ 1 R 259/97i-84, nicht Folge gegeben wurde. Im Übrigen kann sich die Z... mehr lesen...