Norm: StPO §57 Abs2 erster Satz StPO §73 zweiter Satz StPO § 57 heute StPO § 57 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 57 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007 StPO § 73 heute ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 Abs2StPO §285a Z1StPO §285d Abs1 Z1
Rechtssatz: Aus dem Erfordernis der Anwesenheit eines Verteidigers und dem Gesetzeszweck (Übereilungsschutz iSd § 466 Abs 1 StPO aF in einer besonderen Belastungssituation vor Gericht) ergibt sich, dass § 57 Abs 2 letzter Satz StPO teleologisch auf unmittelbar im Anschluss an die Urteilsverkündung ohne Beisein und Beratung eines Verteidigers abgegebene Erklärungen des Beschuldigten (iSd § 48 Ab... mehr lesen...
Gründe: Dr. Anton B***** wurde mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 12. Oktober 2010, GZ 601 Hv 4/10d-24, (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung erbat er sich „3 Tage Bedenkzeit“ (ON 24 S 3). Mit am selben Tag eingelangtem Schriftsatz (ON 25) erklärte der Verteidiger für den Angeklagten den Verzicht auf Rechtsmittel gegen dieses Urteil. Die in weiter... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene W***** B***** verbüßt derzeit in der Justizanstalt Leoben die über ihn mit den Urteilen des Landesgerichtes Innsbruck vom 14.12.2006, 28 Hv 184/06m, und vom 23.6.2008, 29 Hv 56/07x, verhängten Freiheitsstrafen in der Gesamtdauer von 12 Monaten. Urteilsmäßiges Strafende ist der 12.3.2010. Die Hälfte der Freiheitsstrafen war am 13.9.2009 verbüßt, die zeitlichen Voraussetzungen für die bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitss... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters im Ermittlungsverfahren des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 1. Jänner 2009 wurde über Erwin L***** wegen des dringenden Verdachts der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 StGB und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB und des Quäl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der Angeklagten Johann S***** und Ing. Josef G***** enthält, wurden Johann S***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: dritter Fall in der im Urteilszeitpunkt gültigen Fassung des BGBl I 2002/134), Abs 3 und 15 StGB (I A) sowie der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB (I B), Ing. Josef G***** der Verbrechen des teils... mehr lesen...
Norm: StPO §57 Abs2 BStPO §174 Abs2StPO §179 Abs3StPO §179 Abs5
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann auf Beschwerde gegen den Beschluss auf Verhängung der Untersuchungshaft auch ohne Verteidiger rechtswirksam verzichten. Für die analoge Anwendung des § 466 Abs 1 StPO besteht angesichts der jederzeitigen Möglichkeit des Beschuldigten, die Haftfrage einer Überprüfung zuzuführen, kein Bedarf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. August 1966 geborene Spenglerlehrling Werner A (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 (Abs. 3) und Abs. 4 zweiter Fall (§ 81 Z 1) StGB schuldig erkannt und unter gleichzeitiger Festsetzung der Strafe gemäß § 13 Abs. 2 JGG für seinen Schuldspruch wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB und der Täuschung nach § 108 Abs. 1 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Mai 1962 geborene Gerd Hannes Karl A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 10.September 1979 in Villach den Heinz B durch Versetzen mehrerer Schläge ins Gesicht vorsätzlich am Körper verletzte, wobei die Tat (neben anderen leichten Verletzungen) eine an sich schwere, mit einer länger als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung verbundene Verletzung, nämlich einen K... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §44StPO §57 Abs2 zweiter Satz BStPO §282 BStPO §285a
Rechtssatz: Der Verteidiger kann für seinen Mandanten verbindliche Rechtsmittelerklärungen abgeben und somit auch angemeldete Rechtsmittel zurückziehen. Auch dann, wenn solche Rechtshandlungen gegen den Willen des Angeklagten erfolgen, erzeugen sie prozessuale Wirkungen, es sei denn, dem Gericht wäre schon bei Abgabe der prozessualen Erklärung des Verteidi... mehr lesen...
Norm: StPO §57 Abs2 AStPO §263 Abs4
Rechtssatz: Kein Verlust des Verfolgungsrechts, wenn der öffentliche Ankläger in der Hauptverhandlung die Anklage auf eine neues Faktum ausdehnt, die Verhandlung sodann abgebrochen und später ohne Einbringung einer zusätzlichen Anklageschrift gemäß § 276 a StPO neu durchgeführt wird, soferne nur der Staatsanwalt am Schluß den Antrag auf Schuldspruch im Sinne der ausgedehnten Anklage stellt. ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 Abs2 AStPO §363 Z1
Rechtssatz: Im Falle einer Ausscheidung nach dem 57 StPO muß der Ankläger, um sein Verfolgungsrecht nicht zu verlieren, die Fortsetzung des Verfahrens nur dann verlangen, wenn die Person, auf die sich die Ausscheidung bezieht, bereits als Beschuldigter behandelt wurde. Entscheidungstexte 12 Os 23/63 Entscheidungstext OGH 01.02.1963 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 Abs2 zweiter Satz BStPO §282 B
Rechtssatz: Zur Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts (bei notwendiger Verteidigung). Entscheidungstexte 8 Os 189/61 Entscheidungstext OGH 26.06.1961 8 Os 189/61 Veröff: EvBl 1961/396 S 496 = SSt XXXII/56 10 Os 171/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 10 Os 171/73 ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 Abs2 A
Rechtssatz: Die im § 57 Abs 2 StPO vorgesehene Erklärung des Anklägers ist nur bezüglich solcher strafbarer Handlungen vorgeschrieben, bezüglich deren eine Anklage noch nicht vorliegt. Entscheidungstexte 5 Os 283/35 Entscheidungstext OGH 20.05.1935 5 Os 283/35 Veröff: SSt XV/38 12 Os 107/01 Entscheid... mehr lesen...