Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mario P***** - soweit im Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren von Bedeutung - von der Anklage freigesprochen, er habe in Wien (I) im August 2004 mit einer unmündigen Person eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternommen, indem er an dem am 16. November 1990 geborenen Tobias S***** einen Oralverkehr vornahm. Rechtliche Beurteilung Dagegen richten sich auf Z 4 des § 281 Abs 1 StPO gegründete Nichti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als über das Vermögen der Konsum Österreich registrierte Genossenschaft mbH (Konsum) am 5. April 1995 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde, waren der Kläger Obmann, der Erstbeklagte Obmannstellvertreter und der Zweitbeklagte Mitglied des Vorstands. Das Landesgericht für Strafsachen Wien verurteilte die Streitteile am 25. Mai 1999 wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB aF iVm § 161 Abs 1 StGB und gemäß § 389 StPO zum Ersatz der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Haktan T***** und Adnan P***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen - abweichend von der wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB erhobenen Anklage - des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (zu A.), Haktan T***** überdies des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127 und 15 StGB (zu B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Haktan T*****... mehr lesen...
Gründe: Ali K***** wurde des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (1), des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 3, 148 erster Fall StGB (2), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (3/a) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (3/b) schuldig erkannt. Danach hat er in Salzburg Ali K***** wurde des Vergehens des versuchten Diebstahls nach Paragraphen 15,, 127 StGB (1), des Verbrechens des schwer... mehr lesen...
Gründe: Vedat D***** wurde des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127 und 15 StGB (1), des Vergehens der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (2), des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (3), des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (4) und des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB (5) schuldig erkannt. Vedat D***** wurde des Vergehens des t... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 12. November 2002, GZ 18 Hv 134/02t-76, wurden Gottfried W***** und Siegfried S***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt, zu Freiheitsstrafen und gemäß § 389 Abs 1 StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 12. November 2002, GZ 18 Hv 134/02t-76, wurd... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 4 U 19/97i des Bezirksgerichtes Voitsberg erhob die Staatsanwaltschaft gegen Jürgen T***** und Markus R***** (gesonderte) Strafanträge wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB, weil sie verdächtig waren, am 31. Jänner 1997 in Krottendorf jeweils als Fahrzeuglenker einander und zwei Mitfahrer fahrlässig am Körper verletzt zu haben (ON 3 und 4). In der (auf unbestimmte Zeit vertagten) Hauptverhandlung vom 27.... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z5StPO §381 BStPO §389 Abs2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Eine Kostenausscheidung gemäß § 389 Abs 2 und Abs 3 StPO, die nicht im grundsätzlichen Kostenausspruch der das Verfahren für die betreffende Instanz erledigenden Entscheidung (Urteil, Strafverfügung) ausgedrückt wurde, ist erst im Zuge der betragsmäßigen Konkretisierung der Ersatzpflicht in einem gesonderten Beschluss auszusprechen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Ausgehend von dem (aus § 389 Abs 2 StPO ableitbaren) Grundsatz, daß der Angeklagte nur die Kosten des Schuldspruchs zu ersetzen hat, kann das Gericht die Haftung eines Verurteilten für die Verfahrenskosten auch dann gemäß § 389 Abs 3 StPO beschränken, wenn es nicht gleichzeitig andere Personen verurteilt hat. Dabei ist nach Tunlichkeit die Auferlegung solcher Kosten zu vermeiden, die ausschließlich... mehr lesen...
Gründe: Im bezeichneten Strafverfahren (wegen eines Medienhaltsdelikts) erschien der Beschuldigte Dr.H***** nicht zur Hauptverhandlung, worauf diese gemäß § 221 Abs 1 StPO auf seine Kosten vertagt wurde (ON 20). Diese wurden in der Folge auch bestimmt. Im bezeichneten Strafverfahren (wegen eines Medienhaltsdelikts) erschien der Beschuldigte Dr.H***** nicht zur Hauptverhandlung, worauf diese gemäß Paragraph 221, Absatz eins, StPO auf seine Kosten vertagt wurde (ON 20). Diese wur... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO §226StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Bei gesondert aufzuerlegenden Kosten gemäß § 221 Abs 1 StPO ist im Rahmen des Verschuldens (§ 389 Abs 3 StPO) auch zu prüfen, inwieweit der Hinderungsgrund nach § 226 StPO rechtzeitig geltend gemacht wurde. Entscheidungstexte 13 Os 100/98 Entscheidungstext OGH 29.07.1998 13 Os 100/98 ... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Es ist mit Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar, auch solche Kosten von der Haftung des Verurteilten auszunehmen, bezüglich deren die Frage nach der Verursachung durch das mit dem Schuldspruch beendete Verfahren nicht eindeutig beantwortet werden kann (RZ 1982/8 S 15 und 39). Entscheidungstexte 11 Os 163/93 Entscheidungstext OGH 23.11.... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Das Gericht kann mit Bedachtnahme darauf, daß der Angeklagte gemäß § 389 Abs 2 StPO - soweit es tunlich ist - nur die Kosten seines Schuldspruchs zu ersetzen hat, aus besonderen Gründen die Haftung eines Verurteilten für die Verfahrenskosten beschränken, auch wenn es nicht gleichzeitig andere Personen verurteilt. Dabei ist insbesondere die Auferlegung solcher Kosten zu vermeiden, welche ausschließlich durch die ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §200FinStrG §227 Abs1FinStrG §227 Abs2StPO §381 Abs1 Z1StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Während nach dem § 227 Abs 1 FinStrG der Finanzstrafbehörde unmittelbar jene Auslagen zu erstatten sind, die ihr als Privatbeteiligter oder als Subsidiaranklägerin erwachsen sind, sind die im § 227 Abs 2 FinStrG genannten Kosten, die den Finanzstrafbehörden und ihren Organen im Dienste der Strafjustiz allgemein erwachsen, grundsätzlich nur bei der Be... mehr lesen...
Mit der Behauptung, die beiden Beklagten (das ursprünglich auch gegen Hubert G als Drittbeklagten gerichtete Klagebegehren wurde bereits rechtskräftig abgewiesen) hätten ihm ein Fahrzeug als verkehrssicher verkauft, dessen Hinterradreifen derart schadhaft gewesen seien, daß es als Folge dieses Schadens zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen sei, begehrt der Kläger von beiden Beklagten als Ersatz für den durch den Unfall total beschädigten PKW 14.500 S, die Kosten des Abschleppens v... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §41 Abs2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Wird ein Disziplinarverfahren gegen mehrere Beschuldigte abgeführt, ist eine Trennung der Kosten für die jeweils hinsichtlich eines einzelnen Beschuldigten durchgeführte Verfahrenshandlung oder den Verhandlungsaufwand nicht möglich. Entscheidungstexte Bkd 59/68 Entscheidungstext OGH 24.03.1969 Bkd 59/68 Veröff: AnwBl 1973,287 ... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs3StPO §393 Abs4
Rechtssatz: Macht der als Privatbeteiligter beigetretene Mitbeschuldigte, dessen Vertreter auch als sein Verteidiger eingeschritten ist, Kosten gemäß § 393 Abs 4 StPO geltend, so ist der darauf entfallende Anteil nötigenfalls nach Ermessen des Gerichtes festzustellen. Entscheidungstexte 7 Ob 377/65 Entscheidungstext OGH 12.01.1966 7 Ob 377/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BStPO §389 Abs3
Rechtssatz: Keine Ausgleichungspflicht bezüglich der nur den einen von den Solidarschuldnern treffenden Verpflichtung zum Ersatz der Privatbeteiligtenkosten im Strafverfahren (der andere wurde dort freigesprochen). Entscheidungstexte 5 Ob 20/58 Entscheidungstext OGH 20.02.1958 5 Ob 20/58 Veröff: EvBl 1958/162 S 272 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1295 IIf2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Der am Verkehrsunfall strafrechtlich schuldig Erkannte haftet dem freigesprochenen Verkehrsteilnehmer nicht für die Verteidigungskosten, da der Kausalzusammenhang durch das Einschreiten der öffentlichen Anklagebehörde unterbrochen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 660/56 Entscheidungstext OGH 19.12.1956 2 Ob 660/56 Veröf... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs3StPO §393 Abs3
Rechtssatz: Kostenanspruch eines Mitangeklagten, der sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 628/56 Entscheidungstext OGH 12.12.1956 1 Ob 628/56 Veröff: EvBl 1957/165 S 216 = JBl 1957 H17,457 7 Ob 377/65 Entscheidungstext OGH 12.01.1966 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Gesonderte Festsetzung der Kosten bei mehreren Beschuldigten. Entscheidungstexte 5 Os 1162/54 Entscheidungstext OGH 25.10.1954 5 Os 1162/54 Veröff: EvBl 1955/40 S 62 10 Os 66/66 Entscheidungstext OGH 29.03.1966 10 Os 66/66 Beisatz: Eine gemeinsame Bestimmung der Pauschalkosten bezüglich mehrerer Ange... mehr lesen...
Norm: Dst 1872 §41 Abs2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Anteilsmäßige Kostenersatzpflicht mehrerer Beschuldigter im Disziplinarverfahren. Entscheidungstexte Ds 64/53 Entscheidungstext OGH 26.11.1953 Ds 64/53 Veröff: SSt XXIV/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0055723 Dokumentnummer ... mehr lesen...