RS OGH 1969/3/24 Bkd59/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1969
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §41 Abs2
StPO §389 Abs3

Rechtssatz

Wird ein Disziplinarverfahren gegen mehrere Beschuldigte abgeführt, ist eine Trennung der Kosten für die jeweils hinsichtlich eines einzelnen Beschuldigten durchgeführte Verfahrenshandlung oder den Verhandlungsaufwand nicht möglich.

Entscheidungstexte

  • Bkd 59/68
    Entscheidungstext OGH 24.03.1969 Bkd 59/68
    Veröff: AnwBl 1973,287

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055795

Dokumentnummer

JJR_19690324_OGH0002_000BKD00059_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten