Norm
StGB §53 Abs1Rechtssatz
Nicht nur die Doppelverurteilung wegen ein und derselben Tat, sondern auch die Wiederholung eines bereits rechtskräftig beschlossenen Widerrufs der nämlichen bedingten Strafnachsicht verletzt das Gesetz in dem im XX.Hauptstück der StPO und in Art 4 Abs 1 der 7.ZPMRK verankerten Grundsatz der materiellen Rechtskraft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0092671Dokumentnummer
JJR_19930311_OGH0002_0120OS00152_9200000_001