Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch des Mitangeklagten Necmettin K***** enthält, wurden (Reihenfolge der Schuldsprüche hier geändert) Selahattin K***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB sowie Fahrettin K***** und Halil S***** (letzterer als Beitragstäter gemäß § 12 letzter Fall StGB) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 (erg: Abs 1) und Abs 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch (richtig: gemäß § 336 StPO) enthält, wurde der Angeklagte Manfred S***** „im Sinne der Fragen an die Geschworenen nach §§ 201 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60 (Verbrechen der Notzucht), 201 Abs 2 und Abs 3, zweiter Deliktsfall StGB, idF BGBl 1989/242, teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuches (§ 15 StGB) (Verbrechen der Vergewaltigung), 204 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60 teilweise in der Entwickl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Stefan G***** der Verbrechen (1) des Mordes nach § 75 StGB und der (3) Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB, weiters der Vergehen (2) der Störung der Totenruhe nach § 190 Abs 1 StGB sowie (4) nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Stefan G***** der Verbrechen (1) des Mordes nach Paragraph 7... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Schukri B***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Schukri B***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach Paragraph 87, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien in der Nacht vom 17. auf den 18. Dezem... mehr lesen...
Norm: StPO §349 Abs2
Rechtssatz: Aufhebung des Wahrspruchs und des darauf beruhenden Urteils auch in Ansehung einer Mitangeklagten, die keine Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen hat, weil mit einer allfälligen Bejahung der zu stellenden Frage nach Raubversuch durch die eine Angeklagte als Alleintäterin der Wahrspruch und Schuldspruch der Mitangeklagten wegen vollendeten mittäterschaftlichen Raubes unvereinbar wäre. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StPO §349 Abs2StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Zu einer bereits im ersten Rechtsgang rechtskräftig bejahten Frage, hinsichtlich derer der OGH dem Erstgericht aufgetragen hatte, den Wahrspruch (mit) zugrundezulegen, ist im zweiten Rechtsgang keinerlei Belehrung der Geschworenen erforderlich. Entscheidungstexte 15 Os 101/95 Entscheidungstext OGH 14.12.1995 15 Os 101/95 ... mehr lesen...
Gründe: Josef Franz S*** wurde mit dem bekämpften, auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen geschöpften Urteil des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Urteilsspruchs liegt ihm zur Last, am 30.Oktober 1988 in Linz dem Friedrich S*** eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1 StGB) absichtlich zugefügt zu haben, indem er dem Genannten ein Klappmesser mit etwa 15 cm langer Klinge in die linke Brust stieß... mehr lesen...
Gründe: Die am 3.März 1960 geborene kaufmännische Angestellte Karin S*** wurde zufolge einer ursprünglich auf das Verbrechen des Mordes (§ 75 StGB.) gerichteten, nach Beginn der Hauptverhandlung jedoch auf das Verbrechen des Totschlags (§ 76 StGB.) modizifierten Anklage in diesem Sinn schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Schuldspruch beruht auf dem stimmeneinhelligen Wahrspruch der Geschwornen, welche die anklagekonforme Hauptfrage in Richtung Totschlag be... mehr lesen...
Norm: StPO §349 Abs2
Rechtssatz: Bei der Aufhebung eines (nach der Verneinung einer Zusatzfrage in Richtung § 143, zweiter Fall, StGB ergangenen) Schuldspruchs nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB verweist der OGH die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung (nur) in diesem Umfang an das Geschwornengericht mit dem Auftrag zurück, im Fall einer neuerlichen Bejahung der Hauptfrage das (mangels Anfechtung durch die Staatsanwaltschaft) unberührt bl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen schuldig erkannt: 1./ der am 15.Mai 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslose Maler und Anstreicher Wolfgang T*** des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (I des Schuldspruches) sowie des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach dem § 210 StGB (IV des Schuldspruches), 2./ der am 10.August 1953 geborene beschäftigungslose... mehr lesen...
Norm: StPO §349 Abs2
Rechtssatz: Ergibt sich ungeachtet der chronologischen Verflechtung zweier Fakten für die Geschwornen weder logisch noch empirisch-faktisch die beweismäßig zwingende Notwendigkeit, wegen der Bejahung der einen Hauptfrage auch die zweite zu bejahen, und ist für das konkrete Vorliegen eines derartigen Zusammenhangs auch aus der Niederschrift der Geschwornen nicht zu entnehmen, dann sieht der OGH nach Lage des Falles trotz der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 13.September 1919 geborene Ladislaus M*** (1.) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 StGB sowie (2.) des Verbrechens des Totschlags nach dem § 76 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.Juli 1985 in Jettsdorf (1.) seine (79-jährige) Lebensgefährtin Maria S*** durch einen Schlag mit einem Fleischhammer gegen ihren
Kopf: und durch e... mehr lesen...
Norm: StPO §349 Abs1StPO §349 Abs2
Rechtssatz: 1) Betrifft eine Nichtigkeit nach § 345 Abs 1 Z 8 StPO nur das Verhältnis der Zusatzfragen nach Notwehr und nach Putativnotwehr zueinander, dann ist eine Sonderung des darauf bezogenen Verdikts von jenen Teilen des Wahrspruchs, der zu den Schuldfragen und anderen Zusatzfragen (hier: nach Zurechnungsunfähigkeit) ergeht, möglich; diesfalls können jene Teile des Verdikts, nicht aber auch der Schuldspr... mehr lesen...
Norm: StPO §349 Abs2
Rechtssatz: Aufhebung des Wahrspruches in jenem Teil, in dem Raubbegehung "unter Verwendung einer Waffe" bejaht wird (der Grundbestand des § 142 StGB wurde belassen), wobei für den zweiten Rechtsgang die Stellung entsprechender Eventualfragen empfohlen wurde. Entscheidungstexte 10 Os 143/79 Entscheidungstext OGH 24.10.1979 10 Os 143/79 ... mehr lesen...
Norm: StPO §349 Abs2
Rechtssatz: Ist lediglich die Rechtsbelehrung zur Eventualfrage, ob die Tat (hier: Raub) im Zustand voller Berauschung begangen wurde, unrichtig, so läßt der OGH den Wahrspruch in Richtung Raub bestehen, hebt nur den Schuldspruch wegen Raubes sowie den (diesem Schuldspruch auch zugrundeliegenden) Wahrspruch zur Eventualfrage auf und verweist die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung im Umfang dieser Aufhebung a... mehr lesen...
Norm: StPO §349 Abs2
Rechtssatz: Unter "Gericht" im Sinne des § 349 Abs 2 StPO ist das Geschwornengericht des gemäß § 349 Abs 1 StPO bezeichneten Gerichtshofes zu verstehen. Auch wenn sich der Angeklagte nur noch wegen strafbarer Handlungen zu verantworten hat, zu deren Aburteilung an sich nicht mehr das Geschwornengericht zuständig wäre, muß die Sache daher im Falle der Aufhebung an das Geschwornengericht zurückverwiesen werden. ... mehr lesen...
Norm: StPO §314StPO §349 Abs2
Rechtssatz: Stellung einer auf die Übertretung nach § 411 StG lautenden Eventualfrage zu der auf das Verbrechen des Raubes lautenden Hauptfrage. Rechtliche Möglichkeit der Aufhebung des Wahrspruches bezüglich eines Raubgenossen im Nichtigkeitsverfahren bei gleichzeitiger Belassung des Wahrspruches bezüglich des anderen Raubgenossen. Entscheidungstexte 4 Os 87/2... mehr lesen...