Norm
StPO §349 Abs2Rechtssatz
Aufhebung des Wahrspruchs und des darauf beruhenden Urteils auch in Ansehung einer Mitangeklagten, die keine Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen hat, weil mit einer allfälligen Bejahung der zu stellenden Frage nach Raubversuch durch die eine Angeklagte als Alleintäterin der Wahrspruch und Schuldspruch der Mitangeklagten wegen vollendeten mittäterschaftlichen Raubes unvereinbar wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0100832Dokumentnummer
JJR_19960709_OGH0002_0140OS00055_9600000_001