Norm
StPO §349 Abs2Rechtssatz
Aufhebung des Wahrspruches in jenem Teil, in dem Raubbegehung "unter Verwendung einer Waffe" bejaht wird (der Grundbestand des § 142 StGB wurde belassen), wobei für den zweiten Rechtsgang die Stellung entsprechender Eventualfragen empfohlen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0101102Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.10.2019