Begründung: Karl F***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4. Februar 1997, 26 EVr 2380/96, des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt, die ihm gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Karl F***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4. Februar 1997, 26 EVr 2380/96, des Vergehens der Körperverletzung nach ... mehr lesen...
Norm: StPO §353 Z2StPO §494a Abs1StPO §494a Abs3StPO §494a Abs6StPO §497 Abs1StPO §33StPO §292
Rechtssatz: Eine gesetzwidrige Probezeitverlängerung nach bereits verfügter endgültiger Strafnachsicht kann nicht im Wege einer Wiederaufnahme des Verfahrens saniert werden, weil ein Beschluss nach § 497 Abs 1 StPO als rechtliches Hindernis für eine nachfolgende Entscheidung nach § 494a Abs 6 StPO nicht als "neue Tatsache" im Sinne des § 353 Z 2 StP... mehr lesen...
Gründe: Peter W***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB (I) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Peter W***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB (römisch eins) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins und 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in E... mehr lesen...
Gründe: Im Rahmen der gegen Friedrich P***** und Liane J***** beim Landesgericht Feldkirch zum AZ 26 Vr 1603/98 wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und anderer Delikte anhängigen Voruntersuchung stellte das mutmaßliche Tatopfer Manfred Sch***** am 16. Februar 1999 beim Untersuchungsrichter unter Vorlage des ZP-Form 1 (Vermögensbekenntnis gemäß § 66 ZPO) den Antrag, ihm als Privatbeteiligten Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu bewilligen. Der Untersuc... mehr lesen...
Gründe: Der Gendarmerieposten Bruck an der Leitha erstattete am 14. März 1998 zu AZ 2 U 47/98d des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha gegen den ungarischen Staatsangehörigen Peter Pal H***** Anzeige wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB, weil dieser am 27. Februar 1998 in Bruck an der Leitha als Lenker eines PKWs nach Mißachtung des von der Verkehrsampel für seine Fahrtrichtung gezeigten Rotlichtes mit einem anderen Personenkraftwagen koll... mehr lesen...
Gründe: Mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 3. Dezember 1997, GZ 17 U 245/97d-12, welches mit Ablauf des 9. Dezember 1997 in Rechtskraft erwuchs (ON 13), wurde Mario S***** wegen des am 13. April 1997 begangenen Vergehens der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 150 S (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) verurteilt, welche er am 29. Dezember 1997 bezahlte. Mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) Urte... mehr lesen...
Gründe: Gegen den Buchhändler Peter Kurt W***** wurde am 19. Jänner 1998 beim Landesgericht Salzburg zum AZ 28 Vr 3389/97 die Voruntersuchung wegen des Vergehens der Verhetzung nach § 283 Abs 2 StGB eingeleitet. Der entsprechende Verdacht betraf Inhalt und Aufmachung des Buches "Geheimnis der Macht". Zugleich ordnete der Untersuchungsrichter auf Grund eines auf § 36 MedienG gestützten Antrages der Staatsanwaltschaft an, "gemäß den §§ 98, 139 ff, 143 ff StPO in Verbindung mit § ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 15. März 1995, GZ 12 E Vr 1800/94-45, wurde Richard Franz S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, von der gemäß § 43a Abs 3 StGB ein Teil von zwölf Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil erwuchs am... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Das bezeichnete (gemäß §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO in gekürzter Form ausgefertigte) Urteil, mit dem über Josef K***** wegen des Vergehens der versuchten Entwendung nach §§ 15, 141 Abs 1 StGB eine gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von zwei Monaten verhängt wurde, steht mit dem Gesetz insofern nicht im Einklang, als die (alternativ gefaßte) Strafnorm des § ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha vom 19. Juni 1995, GZ 1 U 24/93-14, wurde die am 27. Dezember 1976 geborene Sandra L***** - unter Mißachtung des in § 29 StGB normierten Zusammenrechnungsprinzips - der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB und des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB (richtig: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha vom 19. Juni 1995, GZ 1 U 24/93-14, wurde die am 27. Dezember 19... mehr lesen...
Gründe: Der (am 21. Mai 1981 geborene Jugendliche; § 1 Z 1 JGG) Adnan J***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 20. Jänner 1997, GZ 12 E Vr 917/96-6, wegen §§ 15, 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 1 StGB; 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt und der Ausspruch der wegen dieser Jugendstraftaten zu verhängenden Strafe gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Der (am 21. Mai 1981 geborene Jugendliche; Paragraph eins, Ziffer eins, JGG) Adnan J***** wurde m... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §390a
Rechtssatz: Das Verfahren auf Grund einer zur Wahrung des Gesetzes ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde kennt keine Kostenersatzpflicht, weil es sich hiebei nicht um ein Rechtsmittelverfahren handelt. Entscheidungstexte 14 Os 96/98 Entscheidungstext OGH 15.09.1998 14 Os 96/98 12 Os 28/03 Entscheidungstext OGH 08.0... mehr lesen...
Gründe: Franz G***** wurde nach teilweiser Verbüßung der mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 5. Mai 1994, GZ 6 E Vr 1.928/93-23, über ihn verhängten Freiheitsstrafe am 15. Dezember 1994 gemäß Entschließung des Bundespräsidenten ("Weihnachtsbegnadigung 1994") "mit den Wirkungen der bedingten Strafnachsicht (§ 43 StGB)" unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit entlassen (S 75 b). Franz G***** wurde nach teilweiser Verbüßung der mit Urteil des Landesgerich... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren über selbständige Anträge der Ernestine K***** gegen die K*************** auf Entschädigung ordnete das Landesgericht für Strafsachen Wien am 30. Juli 1996 die Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingeleitete Verfahren an (§ 8a Abs 5 MedienG), welche am 4. September 1996 erfolgte. Im Verfahren über selbständige Anträge der Ernestine K***** gegen die K*************** auf Entschädigung ordnete das Landesgericht für Strafsachen Wien am 30. Juli 1... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Berthold S***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB (1.) sowie der Vergehen pornographischer Darstellungen mit Unmündigen nach § 207 a Abs 1 Z 1 erster Fall StGB Berthold S***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, erster Fall StGB (1.) sowie der Vergehen pornographischer Darstellungen mit Unmündigen nach Paragraph 207, a Absatz eins... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. Juli 1993, GZ 1 b E Vr 1.399/93-23, wurde Hermine N***** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Der dagegen erhobenen Berufung der Angeklagten wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gab das Oberl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Amtshaftungskläger wurde mit Urteil des Geschwornengerichts beim seinerzeitigen Kreisgericht Korneuburg vom 18.Dezember 1984 ua schuldig erkannt, einen näher bezeichneten Rechtsanwalt am 13.Dezember 1982 vorsätzlich getötet und hiedurch das Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB begangen zu haben; er wurde zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 20 Jahren verurteilt. Die dagegen vom Kläger und seinen Angehörigen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden wurden mi... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §390 Abs1
Rechtssatz: Mag auch die strafgerichtliche Verpflichtung zur (verfahrensbeendenden) Entscheidung (auch) über die grundsätzliche Kostenersatzpflicht vorweg davon unberührt bleiben, ob die Prozeßparteien im Sinne des § 395 Abs 1 StPO über die Höhe der zu ersetzenden Kosten ein Übereinkommen erzielen oder nicht, so stellt sich - in dem solcherart nach dem Gesetz ausdrücklich für die Prozeßparteien disponiblen Bereich ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: (1.) bezeichneten Urteil sprach das Landesgericht für Strafsachen Wien Mag. Josef L***** von der gegen ihn durch den Privatankläger B***** AB wegen des Vergehens nach § 159 PatG erhobenen Privatanklage gemäß § 259 Z 3 StPO frei, unterließ es entgegen der zwingenden Vorschrift des § 390 Abs 1 zweiter Satz StPO jedoch, die Kostenersatzpflicht des Privatanklägers festzustellen. Mit dem im
Spruch: (1.) bezeichneten Urteil sprach das Landesgericht für Strafs... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z8StPO §281 Abs1 Z11 AbStPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 BStPO §285iStPO §290 Abs1StPO §292StPO §295 Abs1StPO §345 Abs1 Z13StPO §468 Abs1 Z4
Rechtssatz: Dem Berufungsgericht ist es möglich, eine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO bei der Entscheidung über die gegen den Strafausspruch gerichtete Berufung, also ohne Aufhebung des Strafausspruches, zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 5 a E Vr 6671/95 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien legte der Staatsanwalt nach Modifizierung der Anklage in der Hauptverhandlung vom 21.Juni 1996 (Seite 156) Peter L***** neben anderen strafbaren Handlungen eine Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber Cathrin Ö***** und Roman S***** (jeweils) "bis zu einem noch näher festzustellenden Zeitpunkt" zur Last. In der Strafsache AZ 5 a E römisch fünf r 6671/95 des Landesgerichtes für Strafsachen ... mehr lesen...
Gründe: Über Friedrich H***** wurden mit den Urteilen des Jugendgerichtshofes Wien vom 25.November 1991, GZ 17 a U 482/91-10, und vom 29.November 1993, GZ 20 b U 10/93-26, wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB bedingt nachgesehene Freiheitsstrafen verhängt. Die erste der jeweils mit drei Jahren bestimmten Probezeiten wurde anläßlich des zweiten Schuldspruches auf fünf Jahre verlängert. Über Friedrich H***** wurden mit den Urteilen des Ju... mehr lesen...
Norm: StGB §22 Abs2StGB §24 Abs1StPO §292
Rechtssatz: Obwohl die Zeit der Anhaltung nach § 22 StGB auf die Strafe anzurechnen ist (Prinzip des Vikariierens - § 24 Abs 1 StGB), kann die wegen einer noch zu verbüßenden Strafhaft von mehr als zwei Jahren gesetzwidrige (§ 22 Abs 2 StGB) Unterbringung dem Verurteilten unter Umständen zum Nachteil gereichen, weshalb der Oberste Gerichtshof einen solchen gesetzwidrigen Maßnahmenausspruch gemäß § 292 l... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 13.Mai 1997, GZ 6 d Vr 32/97-26, wurde Wolfgang M***** zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Überdies wurde gemäß § 22 Abs 1 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher angeordnet. Die Freiheitsstrafe wird (als Anschlußvollzug ab 23.August 1998) bis 23. August 2000 zu verbüßen sein (ON 29 des Vr-Aktes). Mit rechtskräftigem Urte... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §450
Rechtssatz: Widerspricht der Beschluss des Bezirksgerichtes auf Abtretung der Strafsache an den Gerichtshof erster Instanz dem Gesetz, so hat er sich zum Nachteil des Beschuldigten ausgewirkt (so schon SSt 35/58), sodass er ersatzlos aufzuheben und dem Bezirksgericht die Verfahrensfortführung aufzutragen ist. Entscheidungstexte 15 Os 128/97 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 27.Juni 1996, GZ 16 E Vr 976/94-28, wurde der Antragsgegnerin eine an den Antragsteller zu leistende Entschädigung für die durch mehrere in verschiedenen Nummern einer periodischen Druckschrift der Antragsgegnerin erschienenen ehrenrührigen Äußerungen im Gesamtbetrag von 160.000 S auferlegt sowie auf Einziehung und Urteilsveröffentlichung erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 27.Juni 1996, GZ 16 E römisch fünf... mehr lesen...
Gründe: Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 24.Oktober 1994, GZ 14 E Vr 343/94-23, wurde Manfred M***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte das Landesgericht St.Pölten den Beschluß, die bedingte Nachsicht des Strafteiles von sechs Monaten der zu AZ 14 E Vr 49/92 des Landesgerichtes St.Pölten verhängten (insgesamt neunmonatig... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §33StGB §34StGB §40StPO §281 Abs1 Z11StPO §292
Rechtssatz: Die gänzliche Nichtberücksichtigung der zwingend anzuwendenden Bestimmungen der §§ 31, 40 StGB stellt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO dar. Diese dem Erstgericht unterlaufene Gesetzesverletzung hat sich zum Nachteil des Verurteilten ausgewirkt. Das Erstgericht hat bei der Strafbemessung zufolge Nichtbeachtung der §§ 31, 40 StGB den besondere... mehr lesen...
Gründe: Mit (gemäß §§ 488 Z 7, 458 Abs 2 und Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 16.Oktober 1990, GZ 41 E Vr 1715/90-6, wurde Leander S***** des Vergehens der Nichtbefolgung eines Einberufungsbefehls nach § 7 Abs 1 und Abs 2 MilStG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt; die Geldstrafe zahlte er am 11. September 1991. Mit... mehr lesen...
Gründe: Karl M***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. August 1992, GZ 20 Vr 753/92-27, des teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs 1 zweiter und dritter Fall SGG, § 15 StGB, teilweise begangen als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, sowie des Vergehens nach § 16 Abs 1 vierter und fünfter Fall SGG zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten verurteilt, von der gemäß § 43 a Abs 3 StGB ein Strafteil von zehn Monaten für eine dreijährige Probezeit... mehr lesen...