Norm: StPO §24 BStPO §35 Abs2 AStPO §292
Rechtssatz: Verletzung des § 35 Abs 2 StPO zum Nachteil des Angeklagten als Berufungswerber. Entscheidungstexte 13 Os 40/96 Entscheidungstext OGH 10.04.1996 13 Os 40/96 13 Os 166/03 Entscheidungstext OGH 17.12.2003 13 Os 166/03 Vgl auch; Beisatz: Dem Beschuldigten ist jede seinem Rechtsmitte... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs3StPO §290 Abs1StPO §292 Satz1
Rechtssatz: Die Kostenentscheidungen sind nicht Gegenstand der Anfechtung durch die Nichtigkeitsbeschwerde des Generalprokurators (vgl § 290 Abs 1 StPO in Verbindung mit § 292 erster Satz StPO); selbst im Fall einer Anfechtung durch Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes könnte außerdem auch bei Feststellung einer Gesetzesverletzung nicht in - zufolge der Rechtskraft der Kostenentsche... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Nach Aufhebung der (infolge Verjährung) gesetzwidrigen Strafverfügung hat ein Freispruch zu erfolgen, weil ein Vorgehen nach § 451 Abs 2 StPO in einem Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung systemgemäß nicht in Betracht kommt. Entscheidungstexte 14 Os 135/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 14 Os 135/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §43a Abs3StPO §292
Rechtssatz: Die gesetzwidrige Überschreitung der Drittelgrenze des § 43 a Abs 3 StGB wird auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vom OGH dann bloß festgestellt, wenn der Verurteilte den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat. Entscheidungstexte 15 Os 81/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 15 Os 81/95 ... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §352 ff
Rechtssatz: Ein neuerlicher Widerruf der bereits widerrufenen bedingten Strafnachsicht ist zwar wirkungslos, dessen ungeachtet ist die Anfechtung des zweiten Widerrufsbeschlusses aus Gründen der Rechtssicherheit geboten. Entscheidungstexte 11 Os 78/95 Entscheidungstext OGH 20.06.1995 11 Os 78/95 European C... mehr lesen...
Norm: StGB §43a Abs3StPO §281 Abs1 Z11 Fall1StPO §292
Rechtssatz: Überschreitung der Strafbefugnis (§ 281 Abs 1 Z 11 erster Fall) zum Nachteil des zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten Verurteilen durch Gewährung nur teilbedingter Strafnachsicht. Entscheidungstexte 13 Os 58/95 Entscheidungstext OGH 31.05.1995 13 Os 58/95 Eur... mehr lesen...
Norm: StGB §43a Abs2StPO §292
Rechtssatz: Die spruchmäßige Hervorhebung des Ausmaßes der hypothetischen Freiheitsstrafe gereicht dem Verurteilten zum Nachteil, weil damit ein scheinbar höherer Grad strafrechtlichen Tadels zum Ausdruck gebracht wird. Entscheidungstexte 14 Os 39/95 Entscheidungstext OGH 04.04.1995 14 Os 39/95 12 Os 16/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §43a Abs2StPO §292
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall fehlen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 43 a Abs 2 StGB, weil die Zusammenrechnung der verhängten Freiheitsstrafe mit der für die Geldstrafe festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten ergibt. Darüberhinaus findet die Verknüpfung einer unbedingten Freiheitsstrafe mit einer bedingten Geldstrafe in der Bestimmung des § 43 a Abs 2 StG... mehr lesen...
Norm: StPO §286 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Die angeregte "Sanierung" der Konventionsverletzung durch Vorladung des Verurteilten kam schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger (verfassungskonformer und MRK - konformer) Rechtsprechung der aus welchem Grund immer verhaftete Angeklagte beim Gerichtstag über eine Nichtigkeitsbeschwerde (hier zur Wahrung des Gesetzes) nicht selbst, sondern nur durch einen Verteidiger erscheinen kann (§ 292 S... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Die Unterlassung der sofort nach einem Freispruch zu beschließenden Entscheidung des Geschworenengerichtes nach § 6 Abs 2 StEG ist nicht behebbar. Entscheidungstexte 15 Os 40/94 Entscheidungstext OGH 07.04.1994 15 Os 40/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS00878... mehr lesen...
Norm: SGG §17SGG §19StPO §33 Abs2SMG §35 Abs1 AStPO §292
Rechtssatz: Bei einer zum eigenen Gebrauch erworbenen oder besessenen geringen Menge im Sinn des § 17 Abs 1 SGG bedarf es der Klärung, ob die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die (grundsätzlich obligatorische) vorläufige Verfahrenseinstellung erfüllt sind. Eine solche Entscheidung kann nur noch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Beschuldigte bereit erklärt, bestimmten We... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §292StVG §3 Abs2StVG §7 Abs3
Rechtssatz: Bloße Feststellung des durch Unterlassung einer Mitteilung, daß infolge Aufhebung eines zu Unrecht gewährten Strafaufschubes die Strafe unverzüglich - bei sonstiger Vorführung - anzutreten war, bewirkten Verstoßes gegen die Manuduktionspflicht (§ 3 StPO), weil dem Verurteilten, der durch die Fehlleistung des Erstgerichtes faktisch in den Genuß eines ihm zustehenden Strafaufschubes von m... mehr lesen...