Norm: StPO §270 Abs3StPO §292StPO §447
Rechtssatz: Eine bloße Angleichung der schriftlichen Ausfertigung an das verkündete Urteil analog §§ 447, 270 Abs 3 StPO kommt nach der auf Grund einer unrichtigen Urteilsausfertigung ergangenen Berufungsentscheidung nicht mehr in Betracht. Entscheidungstexte 15 Os 61/97 Entscheidungstext OGH 15.05.1997 15 Os 61/97 ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 8 U 455/95 des Bezirksgerichtes Innsbruck verkündete der Bezirksrichter am 23.April 1996 nach Schluß der Verhandlung das Urteil, demzufolge über Rupert W***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB eine (unbedingte) Freiheitsstrafe von "6 Wochen" verhängt wurde; unter einem faßte er gemäß § 494 a Abs 1 Z 2 und Abs 6 erster Halbsatz StPO den Beschluß auf Absehen vom Widerruf der dem Beschuldigten im Urteil des Bezir... mehr lesen...
Gründe: Gerhard B***** wurde mit in gekürzter Form (§ 458 Abs 3 StPO) ausgefertigtem Urteil des Bezirksgerichtes Wr.Neustadt vom 4.Februar 1992, GZ 5 U 705/91-4, wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt. Gerhard B***** wurde mit in gekürzter Form (Paragraph 458, Absatz 3, StPO) ausgefertigtem Urteil des Bezirksgerichtes Wr.Neustadt vom 4.Febru... mehr lesen...
Gründe: Mit (gemäß § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 27.November 1991, GZ 14 U 2515/91-3, wurde Joan M***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von zwei Wochen verurteilt. Mit (gemäß Paragraph 458, Absatz 3, StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des S... mehr lesen...
Gründe: Mit - gemäß § 458 Abs 2 und Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 23.Mai 1991, GZ 15 a U 228/91-4, wurde der am 13.Jänner 1970 geborene Milan S***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer - gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von zwei Wochen verurteilt. Mit - gemäß Paragraph 458, Absatz 2 und Absatz 3, StPO in g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22.Juli 1992, GZ 8 d E Vr 11.444/91-33, wurde Andreas S***** zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22.Juli 1992, GZ 8 d E römisch fünf r 11.444/91-33, wurde Andreas S***** zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (mit Ablauf des 22.Juni 1995 in Rechtskraft erwachsenen) Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 19.Juni 1995, GZ 17 c U 625/94-17, wurde Robert F***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Mit dem (mit Ablauf des 22.Juni 1995 in Rechtskraft erwachsenen) Urteil des Jugendgerichtshofes Wien v... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3StPO §292 letzter Satz
Rechtssatz: Bei einem Verstoß gegen § 68 Abs 3 StPO ist ein Nachteil des Verurteilten (im Sinne des § 292 letzter Satz StPO) nicht auszuschließen. Entscheidungstexte 15 Os 33/97 Entscheidungstext OGH 03.04.1997 15 Os 33/97 14 Os 141/06a Entscheidungstext OGH 30.0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 19.Jänner 1993, GZ 9 U 1075/92-7, wurde Dr.Hans Peter G***** des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Seiner dagegen erhobenen Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien als Rechtsmittelgericht mit Urteil vom 4.Oktober 1994, AZ 13 c Bl 121/94 (ON 21 des U-Aktes), nicht Folge gegeben. Mit dem Urteil des Bezirksgeri... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Der erkennende Senat bejaht an sich den Gedanken einer Interpretation des letzten Satzes des § 292 StPO über den strikten Wortlaut hinaus und damit das Ergebnis, daß bei Wegfall eines Schuldspruches - infolge eines Freispruches durch den auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes in der Sache selbst erkennenden Obersten Gerichtshof - auch alle einen Annex des (bisherigen) Schuldspruches darstelle... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §19StPO §292StPO §390a
Rechtssatz: Bezüglich der Kosten des Verfahrens über die gänzlich erfolglose Berufung des Antragstellers gelten die Sonderbestimmungen des § 390a Abs 1 StPO; danach fallen diese Kosten der Antragsgegnerin - ungeachtet ihrer (überwiegenden) Verpflichtung zum Kostenersatz (im erstinstanzlichen Verfahren) - nicht zur Last (§ 390a Abs 1 erster Satz zweiter Halbsatz StPO), vielmehr hat die Kosten ... mehr lesen...
Norm: StPO §292 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 292 StPO Verweisungen: Weitere Entscheidungen siehe unter § 33 StPO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102530 Dokumentnummer JJR_19960916_OGH0002_000STP00292_9600000_001 mehr lesen...
Norm: Geo §120 Abs5StPO §23StPO §292
Rechtssatz: Der unterlaufene Verstoß gegen § 120 Abs 5 Geo hat zur Folge, daß die indizierten Möglichkeiten weiterer Gesetzesverstöße mit abstrakt in Betracht kommenden verfahrensrechtlichen Benachteiligungen des Verurteilten nicht ausschließbar sind, weshalb im Sinne des § 292 letzter Satz StPO der von der mangelhaften Beurkundung betroffene Beschluß zu beheben und eine Erneuerung der Entscheidung anzuordne... mehr lesen...