Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unangefochten gebliebenen Schuldspruch des Angeklagten Aleks R***** sowie rechtskräftige Teilfreisprüche der Angeklagten Thomas V***** und Aleks R***** enthält, wurden Thomas V***** und Arben B***** (richtig:) des Verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 zweiter Fall, Abs 2 Z 1 StGB und 15 Abs 1 StGB (C./), Thomas V***** weiters der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (A./I./1./), der Kör... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - soweit für das Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren von Bedeutung - Michael K***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B/1), der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (B/2) und der falschen Beweisaussage nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs 1 StGB (B/3) schuldig erkannt. Danach hat er in Graz und Lieboch Davina D***** B/1) zwei oder drei Tage vor dem 17. Dezember 2008 am Körper verletzt, indem er ihr durch heftiges Umklammern... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard S***** einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in K***** in wiederholten Angriffen mit nachgenannten unmündigen Personen eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung dadurch unternommen, dass er seine Finger in deren Scheide einführte, und zwar I. in der Zeit von 2000 bis 2004 mit der am 7. Februar 1996 geborenen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Nemanja P***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG aF (1.) und des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Nemanja P***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Umar K***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II) und des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 (erster Fall) StGB (III) schuldig erkannt. Danach hat er am 5. Jänner 2006 in Wien Mit dem angefochtenen Urteil wurde Umar K***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Hannes E***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (1) sowie des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 (richtig:) Abs 3 Z 1 StGB Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Hannes E***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (1) sowie des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach Paragraph 109, (richtig:) Absatz 3, Ziffer eins, StGB (2) und des Vergehens der Körpe... mehr lesen...
Norm: StPO §250StPO §345 Abs1 Z4StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Dem Angeklagten erwächst kein (Nichtigkeit bewirkender) Nachteil, wenn er nach Beendigung der in seiner Abwesenheit durchgeführten Zeugenvernehmung nicht wieder vorgeführt wird, um ihm noch am selben Verhandlungstag das Ergebnis der Aussage mitzuteilen. Es genügt, wenn er in der fortgesetzten Hauptverhandlung - spätestens vor Schluss des Beweisverfahrens - davon in Kenntnis gesetzt wird... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zlatko G*****, soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Bedeutung, der Verbrechen des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (A) und des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall und 15 StGB als Beteiligter nach § 12 (zu ergänzen: dritter Fall) StGB (B) sowie (auch) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (C II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zla... mehr lesen...
Norm: StPO §250StPO 281 Abs1 Z3 AStPO §281 Abs1 Z4 AStPO §427 Abs1 C
Rechtssatz: Wurde mit der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten rite (§ 427 Abs 1 StPO) begonnen, erscheint er aber noch vor Schluß des Beweisverfahrens, so liegt kein Fall des § 250 StPO vor, weil darunter nur ein im Interesse der Wahrheitsfindung zur Erzielung unbefangener Aussagen angeordnetes Abtreten des Angeklagten aus dem Sitzungssaal fällt (15 Os 42/92). Das ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois Sch***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois Sch***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in N*****, S*****, und andernorts als Geschäftsführer des Bauunternehmens P***** & St***** GmbH vorsätzlich unter Verletzung seiner Verpflichtung zu... mehr lesen...
Norm: StPO §250
Rechtssatz: Unter die Bestimmungen des § 250 StPO fällt nur ein im Interesse der Wahrheitsfindung zur Erzielung unbefangener Aussagen angeordnetes Abtreten des Angeklagten aus dem Sitzungssaal. Entscheidungstexte 15 Os 42/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 15 Os 42/92 13 Os 178/03 Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem einstimmigen Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der ***** 1968 geborene Christian K***** des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143 (zweiter Deliktsfall) StGB als Beteiligter nach dem § 12 (dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach trug er zur Ausführung der bewaffneten Raubüberfälle seiner beiden - rechtskräftig verurteilten - Mitangeklagten Wolfgang M***** und Andreas P***** dadurch bei, daß er für den Ü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz H*****, Christian SCHRA*****, Fritz SCHI*****, Manfred SCHRÖ***** und Dr. Leopold P***** (zu IV und V) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, H*****, SCHI***** und SCHRÖ***** teils als Beteiligte nach § 12 zweiter Fall StGB, H*****, SCHRA*****, SCHI***** und SCHRÖ***** überdies (zu I, II und III) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrläs... mehr lesen...
Gründe: Der am 30.März 1972 geborene Christian K***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB (A/) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach dem § 135 Abs. 1 StGB (B/) schuldig erkannt. Laut Schuldspruch haben Faruk A*****, Robert B*****, Gerhard Z***** und Mehmed M***** am 21.Mai 1990 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken A) dem Alfred P***** mit Gewalt gegen seine Person ca 450 S Bargeld mit dem Vorsatz weggen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. Josef P*** des Ende Dezember 1989 bzw in der Nacht zum 1. Jänner 1990 in mehreren Angriffen begangenen Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1, 130, zweiter Satz, StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer ausdrücklich auf die Z 4, der Sache nach auf die Z 3 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch des Angeklagten O*** und der Mitangeklagten Marion K*** enthält - wurde der am 30.März 1954 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Roland O*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB (Punkt A/I./1./) und des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 (erster Fall) StGB (Punkt A/I./2./, a/ bis d/) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Linz zu Punkt A/I.... mehr lesen...
Norm: StPO §250StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Beruht die Abwesenheit eines Mitangeklagten nicht auf einer Verfügung des Vorsitzenden im Sinne des § 250 StPO, sondern vielmehr auf seiner von ihm selbst gebilligten Ausführung zur Erlangung eines Beweismittels, so verstößt dieser Vorgang weder gegen § 250 StPO noch verwirklicht er sonst einen Nichtigkeitsgrund. Entscheidungstexte 11 Os 92/89 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.Jänner 1939 geborene Julian Josef M***, der am 27.April 1936 geborene Adolf S*** und der am 7.Mai 1951 geborene Leopold H*** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch (und mit Waffen) nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 4 StGB (Punkt 1. des Urteilssatzes), Julian Josef M*** außerdem der Vergehen nach § 36 Abs. 1 Z 1 und 5 WaffenG (Punkt 4.1. und 5.), Adolf S*** darüber hinaus de... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 lite IV5StPO §163StPO §164StPO §198 Abs3StPO §250
Rechtssatz: Einem der Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten ist zwar grundsätzlich das gesamte mündliche Vorbringen in der Hauptverhandlung (dem Sinne nach) durch Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache zugänglich zu machen. Soweit es jedoch um die Mitteilung der Verantwortung von Mitangeklagten geht, so genügt es, wenn diese resümierend zusammengefasst übersetzt ... mehr lesen...
Norm: StPO §250
Rechtssatz: Dem Gebot des § 250 StPO ist entsprochen, wenn dem in den Verhandlungssaal zurückgekehrten Angeklagten die während seiner Abwesenheit abgelegten Aussagen von Mitangeklagten oder Zeugen in ihren wesentlichen Punkten kurz zusammengefasst mitgeteilt werden, ohne dass es erforderlich wäre, sie zur Gänze (im vollen Wortlaut) zu wiederholen. Entscheidungstexte 12 Os 177/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteils wurde Egon Maurus H*** der Verbrechen des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs. 1 StGB (I), des Mords nach § 75 StGB (II), der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 2, 86 StGB (III) und des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Fall, sowie höchster Strafsatz) StGB (IV) schuldig erkannt. Darnach hat er die gemeinsame Ausführung von Rauban... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch Teilfreisprüche enthaltenden) angefochtenen Urteil wurden Rudolf A und Josef B (A.) des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten, von B auch gewerbsmäßig begangenen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 und Z 2 sowie § 15, A überdies nach § 128 Abs. 1 Z 4 und B außerdem nach §§ 128 Abs. 2, 130 zweiter Fall StGB, sowie (C.) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Riza A, Eva B und Elvan A des - von ersterem als unmittelbarem Täter (§ 12 erster Fall StGB), von B als Bestimmungstäterin (§ 12 zweiter Fall StGB) und vom Letztgenannten als Beitragstäter (§ 12 dritter Fall StGB) begangenen - Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 8. August 1980 in Gmunden an einer fremden Sache, und zwar am Haus Lannastraße 10, ohne Einwilligung der Eige... mehr lesen...
Norm: StPO §250
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen Verfassungsmäßigkeit. Entscheidungstexte 10 Os 14/83 Entscheidungstext OGH 08.03.1983 10 Os 14/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0098283 Dokumentnummer JJR_19830308_OGH0002_0100OS00014_8300000_002 mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.September 1961 geborene Dreher Ernst A, der am 22.Dezember 1960 geborene Mechaniker Christian B und der am 21.Juni 1961 geborene Gartenarbeiter Roland C auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB., Ernst A und Christian B des weiteren des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. ... mehr lesen...
Norm: StPO §245 Abs3StPO §250StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Wenn die Verantwortungen der abgesondert vernommenen Angeklagten in den relevanten Punkten übereinstimmen und der Verteidiger des aus dem Sitzungssaal abgetretenen Angeklagten während des gesamten getrennten Verhörs anwesend war, so konnte eine Verletzung der Vorschrift des § 250 StPO unzweifelhaft keine dem Angeklagten nachteiligen Einfluß ausüben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden ua die Angeklagten Karl B, Viktor Wolfgang C, Paul D, Helmuth E und Anton Leopold F wie folgt schuldig erkannt: Karl B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 2, Abs 2, 129 Z 1 und 15 StGB, des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 (erste und dritte Alternative) StGB des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Ge... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 15. September 1934 geborenen Frührentner Josef A im dritten Rechtsgang der Vergehen der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustande voller Berauschung nach § 287 (§§ 15, 109 Abs. 1 und 3 Z 1; 125; 15, 83 Abs. 1) StGB, der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB und der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 5 StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe. Überdies ordnete es gemäß § 21 Abs. ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §250StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Entfernung des Angeklagten unterliegt keiner Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 9 Os 102/79 Entscheidungstext OGH 18.09.1979 9 Os 102/79 12 Os 11/86 Entscheidungstext OGH 20.03.1986 12 Os 11/86 Beisatz: Diese Ermessensentscheidung des Schöffengerichts ist ... mehr lesen...