Norm: StPO §250StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Keine Behinderung der Verteidigungsrechte, wenn dem zeitweise aus der Hauptverhandlung entfernten Angeklagten die Vorgänge während dieser Zeit ohnehin (hier: durch vorweg abgelegtes Geständnis) bekannt sind. Entscheidungstexte 11 Os 131/77 Entscheidungstext OGH 02.09.1977 11 Os 131/77 10 Os 154/83 ... mehr lesen...
Norm: StPO §250StPO §281 Z3
Rechtssatz: Die Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 250 StPO vermag die Entscheidung dann nicht zum Nachteil des betroffenen Angeklagten zu beeinflussen, wenn dieser von dem in seiner Abwesenheit vernommenen Mitangeklagten nicht belastet worden ist (RZ 1937,358 und RZ 1937,440). Entscheidungstexte 9 Os 127/69 Entscheidungstext OGH 26.05.1970 9 Os 127/69... mehr lesen...
Norm: StPO §250StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Läßt der Vorsitzende gemäß dem § 250 Abs 1 StPO während der Abhörung eines Angeklagten einen Mitangeklagten aus dem Sitzungssaal abtreten und unterläßt er es, nach Wiedereinführung dieses Mitangeklagten oder vor Schluß des Beweisverfahrens den abwesend gewesenen Mitangeklagten von dem in dessen Abwesenheit Vorgekommenen in Kenntnis zu setzen, kann der im Sitzungssaal verbliebene Angeklagte diese Unte... mehr lesen...
Norm: StPO §250StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Zweck der Vorschrift des § 250 StPO ist es, eine Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte des Angeklagten zu verhindern, dem es anderenfalls unmöglich wäre, die ihn belastenden Momente zu erfahren und zu widerlegen. Entscheidungstexte 10 Os 209/67 Entscheidungstext OGH 13.12.1967 10 Os 209/67 Veröff: SSt 38/71 = EvBl 1968/337 S 527 = RZ 1968,... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 lite IV5StPO §250StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unterlassung der Übersetzung von Aussagen in der Hauptverhandlung in die Muttersprache des Angeklagten, dessen Deutschkenntnisse ausreichend sind. Entscheidungstexte 10 Os 200/65 Entscheidungstext OGH 15.03.1966 10 Os 200/65 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StPO §228StPO §250
Rechtssatz: Ist der Vorsitzende im Sinne des § 250 StPO befugt, den Angeklagten während der Abhörung eines Zeugen aus dem Sitzungssaale abtreten zu lassen, muß es dem Vorsitzenden auch unbenommen bleiben, einen jugendlichen Zeugen auf die Weise zu vernehmen, daß er sich seine Aussagen ins Ohr flüstern läßt und hierauf seine Angaben zu Protokoll gibt. In einem solchen Falle wird der Vorsitzende ebenfalls analog der Besti... mehr lesen...
Norm: StPO §250
Rechtssatz: Nur anwendbar, wenn ein Angeklagter in einem gegen ihn laufenden Verfahren während der Abhörung eines Zeugen oder Mitangeklagten aus dem Verhandlungssaal gewiesen wird. Analoge Anwendung auf den Fall der Abwesenheit einer mitangeklagten Person während einer vorübergehenden Ausscheidung des Verfahrens gegen diese nach späterer Wiedereinbeziehung dieses Verfahrens nicht möglich, weshalb der Nichtigkeitsgrund der Z 3 de... mehr lesen...
Norm: StPO §234StPO §250StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei Entfernung des Angeklagten wegen ungeziemenden Verhaltens ist er von den abgelegten Aussagen nicht zu benachrichtigen. Entscheidungstexte 2 Os 612/47 Entscheidungstext OGH 02.08.1947 2 Os 612/47 Veröff: ÖJZ 1947,455 9 Os 104/64 Entscheidungstext OGH 04.03.1965 9 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §13StPO §56StPO §250
Rechtssatz: Die Mitteilung nach § 250 StPO hat sich auf die wesentlichen Punkte zu erstrecken. Sinn und Zweck der Vorschrift des § 56 StPO. Zuständigkeit der Schöffengerichte an Stelle der Schwurgerichte. Mittäterschaft nach § 134 StG. Abgrenzung zu § 137 StG. Zulässigkeit der Todesstrafe. Entscheidungstexte 2 Os 432/46 Entscheidungstext OGH 05.1... mehr lesen...