RS OGH 1987/4/9 12Os177/86, 11Os50/91, 14Os142/93, 14Os153/07t, 15Os32/08g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1987
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Norm

MRK Art6 Abs3 lite IV5
StPO §163
StPO §164
StPO §198 Abs3
StPO §250

Rechtssatz

Einem der Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten ist zwar grundsätzlich das gesamte mündliche Vorbringen in der Hauptverhandlung (dem Sinne nach) durch Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache zugänglich zu machen. Soweit es jedoch um die Mitteilung der Verantwortung von Mitangeklagten geht, so genügt es, wenn diese resümierend zusammengefasst übersetzt wird, weil diesbezüglich keine anderen Anforderungen gestellt werden können als an die gemäß § 250 StPO vorgeschriebene Mitteilung an einen Angeklagten, dessen Abtretung aus dem Gerichtssaal angeordnet worden war.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 177/86
    Entscheidungstext OGH 09.04.1987 12 Os 177/86
    Veröff: EvBl 1987/165 S 595 = JBl 1988,56 = SSt 58/26
  • 11 Os 50/91
    Entscheidungstext OGH 06.08.1991 11 Os 50/91
    Vgl auch; nur: Einem der Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten ist zwar grundsätzlich das gesamte mündliche Vorbringen in der Hauptverhandlung (dem Sinne nach) durch Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache zugänglich zu machen. (T1); Beisatz: Eine Simultanübersetzung ist im gerichtlichen Strafverfahren nicht vorgesehen. (T2)
  • 14 Os 142/93
    Entscheidungstext OGH 21.09.1993 14 Os 142/93
    nur T1
  • 14 Os 153/07t
    Entscheidungstext OGH 15.01.2008 14 Os 153/07t
    Vgl auch; Beisatz: Bei einem der Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten reicht eine resümierende Übersetzung des während seiner vorübergehenden Abwesenheit Geschehenen (§ 250 StPO). (T3)
  • 15 Os 32/08g
    Entscheidungstext OGH 05.06.2008 15 Os 32/08g
    Vgl; Beisatz: Zur Beurkundung der Information im Protokoll genügt ein kurzer Hinweis auf die erfolgte Unterrichtung des Angeklagten (vgl WK-StPO § 250 Rz 9 f). (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0075090

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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