Norm: StPO §195StPO §196
Rechtssatz: Gründet die Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung auf die Annahme, dass mehrere Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind, muss das Gericht ? auf Basis des Fortführungsantrags und dem Gebot zur Beachtung der Gesamtheit der Einstellungsgründe folgend ? für alle der Tatbestandsmäßigkeit entgegenstehenden Argumente die
Gründe: darzulegen, aus denen die Verletzung oder unrichtige Anwendung des Gesetzes oder ... mehr lesen...
Norm: StPO §195StPO §196
Rechtssatz: Wird der Staatsanwaltschaft ein gravierender Verstoß gegen die Pflicht zur amtswegigen Wahrheitsforschung und eine daraus resultierende Falschbeurteilung der Einstellungsvoraussetzungen unterstellt, hat das Gericht (in
Betreff: jedes Beschuldigten und/oder jeder Tat) darzulegen, welche entscheidenden Tatsachen unaufgeklärt geblieben sind und/oder welche aktenkundigen Beweise aufzunehmen gewesen wären, die ? u... mehr lesen...
Norm: StPO §23StPO §86 Abs1StPO §196StPO §281 Abs1 Z5StPO §292
Rechtssatz: Die Tatsachenannahmen eines Beschlusses verletzen das Gesetz, wenn sie ein Begründungsdefizit iSd § 281 Abs 1 Z 5 StPO aufweisen und demnach willkürlich getroffen wurden (15 Os 35/18p) Entscheidungstexte 14 Os 142/18s Entscheidungstext OGH 25.06.2019 14 Os 142/18s Beisatz: Eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahru... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen (der hier nun Beschuldigten) L***** T*****-U***** und R***** T***** wurde am 18.08.2005 vor dem Bezirksgericht P***** gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Zuständiger Richter war Mag. F***** H*****. Beim selben Gericht behängt die Pflegschaftssache betreffend die Minderjährigen A***** T***** und H***** T*****, deren Mutter L***** T*****-U***** ist. Letztere wurde im erwähnten Pflegschaftsverfahren am 20.05.2008 zur Frage des Unterhalts für die bei... mehr lesen...
Gründe: Gegen Nicholas Ezienne O***** wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eine Voruntersuchung wegen "des Verbrechens nach § 28 SMG" eingeleitet (Beschluss vom 17. November 2002, S 1bz verso des AV-Bogens). Danach richtete sich gegen ihn der dringende Verdacht, er habe sich durch wiederholte vorherige Zusage der Übernahme von aus den Niederlanden eingeschmuggelten Suchtgiftes, nämlich zum einen in Bezug auf eine am 28. September 2002 an den Mitbeschuldigten Chuks Ok***** ... mehr lesen...
Gründe: Tihomir B***** befindet sich im genannten Verfahren seit 24. November 1998 weiterhin aus den Haftgründen des § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3 lit a StPO in Untersuchungshaft (S 21 verso iVm ON 13). Nach der rechtswirksamen Anklageschrift vom 26. Jänner 1999 (ON 39), über die ein Schöffengericht am 10. März 1999 (ON 46), 12. Jänner 2000 (ON 65) und 14. Juni 2000 (ON 77) verhandelt hat, ist er dringend verdächtig, den bestehenden Vorschriften zuwider zur Aus- und Einfuhr sowie zur... mehr lesen...
Gründe: Über Thomas B***** wurde am 21. September 1998 - nach Einleitung der Voruntersuchung wegen § 28 Abs 1, 2, 3 und 4 Z 2 SMG sowie § 278a StGB - die Untersuchungshaft aus den Haftgründen des § 180 Abs 2 Z 1, 2, und 3 lit b StPO verhängt (ON 100), deren Fortsetzung (bis 28. Oktober 1998) der Untersuchungsrichter in der am 28. September 1998 durchgeführten ersten Haftverhandlung beschloß (ON 122). Die gegen diesen Beschluß gerichtete Beschwerde des Beschuldigten wurde - geme... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs2StPO §196
Rechtssatz: Die rückbezügliche Feststellung einer Grundrechtsverletzung im Sinn des § 2 Abs 2 GRBG ist nur für den Fall einer die Freiheitsbeschränkung beendenden (in dem Sinn "sanierenden") Entscheidung (des OLG) gesetzlich vorgesehen, wenn solcherart die (schon vom Untersuchungsrichter, Einzelrichter oder Ratskammer zu treffen gewesen) Entscheidung über die Enthaftung des Beschuldigten verspätet getroffen worden wä... mehr lesen...
Norm: StPO §196
Rechtssatz: Da im Beschwerdeverfahren kein Neuerungsverbot besteht, ist vom Gerichtshof zweiter Instanz eine Haftentscheidung der Vorinstanzen nach der Verfahrenslage zu prüfen, wie sie sich im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung darbietet. Hiebei hat das Oberlandesgericht von Amts wegen alle Voraussetzungen der Haft nachzuprüfen, insbesondere auch das Vorliegen eines zusätzlichen Haftgrundes, der in einem in der Zwischenzeit g... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2StPO §194 Abs2StPO §194 Abs4StPO §196StPO §276
Rechtssatz: Eine assertorische oder reformatorische Sachentscheidung setzt voraus, daß eine von dem nach dem Gesetz zuständigen Entscheidungsorgan erster Instanz erflossene Entscheidung vorliegt, die im Rechtsmittelzug bekämpft wird. Das Oberlandesgericht kann sich demnach über den Mangel einer unterinstanzlichen Entscheidung des dazu berufenen Entscheidungsorganes nicht hinweg... mehr lesen...
Norm: MRK Art5 Abs4 IV4eStPO §196
Rechtssatz: EGMR 12.12.1991, 47/1990/238/308 (Toth gg Österreich) Art 5 Abs 4 verpflichtet die Vertragsstaaten nicht, eine zweite Instanz für die Prüfung von Enthaftungsanträgen einzurichten. Wenn ein Staat jedoch ein solches System schafft, dann muß er grundsätzlich im Rechtsmittelverfahren die gleichen Garantien gewähren wie in erster Instanz. Ein Rechtsmittelverfahren, das nicht die Gleichbehandlung des Vert... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß vom 20.November 1985, AZ 9 Bs 471/85, hat das Oberlandesgericht Linz in der Strafsache gegen Benjamin A*** wegen § 75 StGB der Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Salzburg vom 30.Oktober 1985, AZ 25 Vr 648/84, mit welchem die Fortdauer der über den Beschuldigten verhängten Untersuchungshaft gemäß § 180 Abs 7 StPO angeordnet wurde, nicht Folge gegeben. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde des Bes... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §16 AStPO §63StPO §196
Rechtssatz: Gegen den Beschluß des Gerichtshofes zweiter Instanz gemäß dem § 196 StPO in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes 1971 ist eine Beschwerde gesetzlich unzulässig. Entscheidungstexte 10 Os 160/72 Entscheidungstext OGH 26.09.1972 10 Os 160/72 Veröff: EvBl 1973/99 S 218 11 Os 50/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §12 Abs1StPO §92 Abs3StPO §94StPO §97 Abs1StPO §196
Rechtssatz: Aus den oben genannten Bestimmungen geht mit voller Klarheit hervor, daß der Untersuchungsrichter einen, sei es die Einleitung der Voruntersuchung, sei es eine im Zuge der Voruntersuchung vorzunehmende Maßnahme betreffenden Beschluß entgegen dem Antrag oder der Stellungnahme des Staatsanwaltes nicht selbst fassen kann, sondern die Entscheidung der Ratskammer einzuholen h... mehr lesen...