RS OGH 1997/12/10 13Os183/97, 11Os119/03, 11Os31/13p

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Veröffentlicht am 10.12.1997
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Norm

StPO §180 Abs2 Z3

Rechtssatz

Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Z 3 beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, dass dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108876

Im RIS seit

09.01.1998

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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