Norm
StPO §180 Abs2 Z3Rechtssatz
Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Z 3 beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, dass dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108876Im RIS seit
09.01.1998Zuletzt aktualisiert am
09.04.2013