Norm
StPO §180 Abs2 Z3Rechtssatz
Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Z 3 beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, daß dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108876Dokumentnummer
JJR_19971210_OGH0002_0130OS00138_9700000_001