Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde Rene R***** des Verbrechens der Tötung auf Verlangen nach §§ 15, 77 StGB schuldig erkannt. Danach hat er „am 5. April 2008 in Schwaz den Matthias W*****, nachdem dieser sich in eine mit Wasser gefüllte Badewanne gelegt und vergeblich versucht hatte, seinen
Kopf: bis zum Eintritt des Todes unter Wasser zu halten, auf dessen ernstes und eindringliches Verlangen zu töten versucht, indem er den... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Richard L***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (idF BGBl 60/1974, 1.), der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (2.), des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach § 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 3 StGB (3.) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (4/a), der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (4/b) und der beharrlichen Verfolgung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Demnach hat er zwischen Oktober 2004 und Oktober 2005 in Wien außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an unmündigen Per... mehr lesen...
Gründe: Markus B***** wurde des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er zu einem unbekannten Zeitpunkt „vor dem Juli 2002" (zu ergänzen: und nach Mitte 2000) in E***** mit der am 14. Februar 1996 geborenen, mithin unmündigen Jasmin D***** eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung unternommen, indem er einen Finger in deren Scheide einführte. Markus B***** wurde des Verbrechens des schweren sexuellen Miss... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Friedrich Josef B***** des (richtig: der) Verbrechen(s) nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (I.A) sowie der teilweise im Stadium des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Vergehen nach § 27 Abs 1 und 2 Z 1 SMG (I.B), ferner der Vergehen nach § 7 KriegsmaterialG, teilweise iVm § 12 zweiter Fall StGB (II.), nach § 50 Abs 1 Z 4 WaffG 1996 (III.A, B und C für Taten ab 1. Juli 1997), nach § 50 Abs 1 Z 5 WaffG 1996 (III.D), nach § 50 Abs 1 Z 2 und 5 Wa... mehr lesen...
Gründe: Martin Sch***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Martin Sch***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (1) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz eins, StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er im Sp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang T***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang T***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (1) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem einer getrennten Erledigung iSd § 289 StPO (s 13 Os 38/07) zugänglichen Teil des angefochtenen Urteils, das auch einen unbekämpften Strafausspruch zum Schuldspruch wegen des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG 1986 (ON 60) enthält, wurde Wilmont F***** (im iudicium rescissorium) von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe in Wien am 12. Oktober 1994 Tericha P*****, die er unter Vorspiegelung, Fotos von ihr machen zu wollen, in seine Wohnung gelockt hatte, dadurch, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoltan K***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB (A) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoltan K***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB (A) und des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien A) am 3.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Karl H***** und Othmar D***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 und Abs 3 zweiter und dritter Fall StGB schuldig erkannt, weil sie am 25. November 2001 in Braunau am Inn im bewussten und gewollten Zusammenwirken Anneliese E***** außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB durch Gewalt zur Vornahme und Duldung des Beischlafs und dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen genötigt hatten, wobei Anneliese E***** lä... mehr lesen...
Gründe: Robert P***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Robert P***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 29. September 2001 in St. V***** Kathrin L***** außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB durch Würgen und Faustschläge zur Duldung des Beischlafs und zu seiner oralen Befriedigung genötigt. Darnach hat er am 29. September 2001 in St. V***** Kathrin L***** auße... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert D***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1./) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2./) sowie des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (3./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert D***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (1./) und des sexuellen Missbr... mehr lesen...
Gründe: Neben in Rechtskraft erwachsenen - in einem Fall bloß unzulässig eine Subsumtion betreffenden (vgl zuletzt 13 Os 114/01) - Freisprüchen wurde Johann Janosch Sch***** - zu I bis III - jeweils einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I), Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II) und Verbrechen der - teils bloß nach § 15 StGB versuchten - schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Vahid B***** (zu I 1. bis 3.) und (seine Ehefrau) Sejdefa B***** (zu I 3.) des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 1 StGB, Vahid B***** überdies (zu II) des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und (zu III) des Vergehens der versuchten Blutschande nach §§ 15, 211 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wu... mehr lesen...
Gründe: Konrad H***** wurde der Verbrechen des versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach §§ 15, 206 Abs 1 StGB (1.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2.a bis d) sowie des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren nach § 208 StGB (3.) schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Konrad H***** wurde der Verbrechen des versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach Paragraphen 15,, 206 Absatz eins, StGB... mehr lesen...
Gründe: Murat D***** wurde des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (A/1.) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (A/2.) schuldig erkannt, weil er im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit anderen (deshalb mit selbem Urteil rechtskräftig Verurteilten) mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz durch im Urteilsspruch detailliert beschriebene Gewalt am 5.Oktober 1996 in Salzburg einem Mann eine Kellnerbrieftasche mit Bargeld und e... mehr lesen...
Norm: StPO §132StPO §150StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Eine - in der Strafprozessordnung zwar nicht ausdrücklich vorgesehene, als zusätzliches Beweismittel dessenungeachtet aber auch nicht vorweg ausgeschlossene - psychologische oder psychiatrische Untersuchung von Zeugen setzt (abgesehen von der Zustimmung des Zeugen) voraus, dass objektive Momente seine geistige Gesundheit und damit seine Fähigkeit, Wahrnehmungen zu machen und diese gedächtn... mehr lesen...
Norm: StPO §132 ffStPO §150StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Eine - an sich nicht ausgeschlossene - psychiatrische Exploration als eine möglicherweise im Zuge dieser Untersuchung dem freien Willen des Zeugen entzogene Inanspruchnahme von Persönlichkeitskomponenten als Beweismittel ist grundsätzlich an die Zustimmung des Zeugen (oder seines gesetzlichen Vertreters) gebunden. Die Bestimmungen der §§ 132 f StPO stehen dem nicht entgegen, weil die da... mehr lesen...
Norm: StPO §132StPO §173 AStPO §174StPO §221 Abs1StPO §226
Rechtssatz: Die grundsätzliche Prozeßeinlassungspflicht eines Angeklagten zieht das Erfordernis des Gerichtes nach sich, die Prozeßfähigkeit und Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten unabhängig von dessen Mitwirkungsbereitschaft von Amts wegen zu prüfen. Eine derartige - in der Regel unter Beiziehung eines Sachverständigen vorzunehmende - Prüfung dient nicht der Gewinnung eines Beweismi... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 27 d Vr 8218/79 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Auf Grund von Zeitungsberichten über die Durchführung von Versuchen an Säuglingen mit radioaktiv markierten Substanzen an der Wiener Universitäts-Kinderklinik beantragte die Staatsanwaltschaft Wien am 16. März 1979 beim Strafbezirksgericht Wien gerichtliche Vorerhebungen gegen unbekannte Täter wegen § 89 (81 Z 1), allenfalls 172 StGB, und - laut dem ergänzenden Antrag vom ... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.Februar 1942 geborene Frührentner Franz A wurde des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB., des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB. und des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 2 (richtig: Abs. 1) StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Lembach (1) von 1974 bis 27.August 1977 mit einer unmündigen Person, nämlich seiner am 28.August 1963 geborenen Stieftochter Susanne A regelmä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.August 1962 geborene kaufmännische Lehrling Wolfgang (Günther) A des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach den §§ 15, 142 Abs. 1, 143 StGB. schuldig erkannt, weil er am 8.Oktober 1979 in Wien in Gesellschaft der abgesondert verfolgten Komplizen Friedrich B, Helmut C und Josef D sowie eines Unbekannten der Gastwirtin Waltraude E mit Gewalt und durch Drohung unter Verwendung einer Waffe Bargeld wegnehmen oder abnötigen woll... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §132StPO §134StPO §202StPO §203StPO §226
Rechtssatz: Ist die gerichtliche Untersuchung des Beschuldigten angeordnet, so ist es angezeigt, sich seiner Einwilligung in die Untersuchung von vorneherein zu vergewissern, insbesondere dann, wenn Grund zur Annahme besteht, daß die Ergreifung von Zwangsmaßnahmen notwendig sein wird oder schon ist, um das Erscheinen des Beschuldigten vor dem Sachverständigen zu bewirken; gleichzeitig ist der ... mehr lesen...
Norm: StPO §122StPO §132StPO §134
Rechtssatz: Der gerichtsärztliche Sachverständige kann auch in Abwesenheit einer Gerichtsperson tätig werden, soferne für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, also auch jener, die einen Untersuchungszwang verbieten, Gewähr besteht. Entscheidungstexte 10 Os 158/79 Entscheidungstext OGH 28.11.1979 10 Os 158/79 Veröff: SSt 50/72 = EvBl ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 18. Februar 1943 geborene Bauhilfsarbeiter (S. 194, 236) Josef A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil er am 23. Februar 1979 in Wilfersdorf (Niederösterreich) dem 81-jährigen Leopold B und dessen schwachsinnigem 46 Jahre alten Sohn Johann B durch Ansetzen eines Bajonettes und eines Taschenmessers sowie durch die damit verbundene Äußerung '... mehr lesen...
Norm: StPO §132 ffStPO §134 Abs1
Rechtssatz: Kein Untersuchungszwang: Niemand ist verpflichtet, sich selbst (seinen Körper, seine Persönlichkeit) als Beweismittel zur Verfügung zu stellen (vgl SSt XXIX/85 = EvBl 1959/227, EvBl 1954/36, EvBl 1970/259; EvBl 1972/69, RZ 1961,11, 12 Os 89/67, 12 Os 33/70, 9 Os 174/71, 12 Os 1/72, 12 Os 156/72, 12 Os 191/72, 13 Os 107/72, 9 Os 59/74, 9 Os 133/74; hiezu Harbich in RZ 1974,86; Kunst in ÖJZ 1958,176 be... mehr lesen...
Norm: StPO §132 ffStPO §134 Abs1
Rechtssatz: Kein Untersuchungszwang (vgl SSt 29/85 = EvBl 1959/227, EvBl 1954/36, EvBl 1970/259, RZ 1961,11, 12 Os 89/67, 12 Os 33/70, 9 Os 174/71, 12 Os 1/72, 12 Os 156/72, 12 Os 191/72, 13 Os 107/72). Entscheidungstexte 9 Os 59/74 Entscheidungstext OGH 22.05.1974 9 Os 59/74 12 Os 47/77 Entsche... mehr lesen...