Norm: AußStrG §5
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 5 AußStrG ist davon unabhängig, ob die fehlerhaften oder unzulässigen Gesuche im eigen Interesse oder im Interesse dritter Personen oder gar zu deren Nachteil erhoben wurden. Entscheidungstexte 4 Ob 525/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 525/73 EvBl 1973/283 S 579 European ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 5 AußStrG dient der Entlastung der Gerichte. Entscheidungstexte 4 Ob 525/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 525/73 Veröff: EvBl 1973/283 S 579 4 Ob 567/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 4 Ob 567/73 1 Ob 794/79 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Z3 DAußStrG §5AußStrG §16 BIII2gWinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Auffassung, daß jemand, der wegen Winkelschreiberei bestraft ist, auch in Angelegenheiten des Außerstreitverfahrens nicht als Bevollmächtigter zuzulassen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 524/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 524/73 JBl 1974/323 (vgl König... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §9 A2
Rechtssatz: Wurden zwei Rechtsmittel gleichzeitig überreicht, von denen das eine vom bevollmächtigten Rechtsanwalt und das andere von der Partei selbst verfaßt wurde, geht im Zweifel und insbesonders dann, wenn das von der Partei selbst verfaßte nicht das weitergehende ist, das vom rechtskundigen Vertreter eingebrachte Rechtsmittel vor. Das von der Partei selbst eingebrachte Rechtsmittel ist als unzulässig zurückzu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5EntmO §29EntmO §49EntmO §56
Rechtssatz: § 5 AußStrG ist auch im Entmündigungsverfahren anwendbar. Entscheidungstexte 5 Ob 52/71 Entscheidungstext OGH 28.04.1971 5 Ob 52/71 EvBl 1971/288 S 526 = SZ 44/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0005994 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Das Erstgericht faßte folgenden Beschluß: "1. Rosa S wird angehalten, ab Zustellung dieses Beschlusses ihre Eingaben von ihrem Beistand Dr Johannes R, RA in Wien, verfassen und unterschreiben zu lassen. Soweit sich Anträge gegen den Beistand richten, sind diese von einem anderen Rechtsanwalt ihrer Wahl zu verfassen und zu unterschreiben oder beim gefertigten Gericht an einem Amtstag (Dienstag oder Freitag vormittag) zu Protokoll zu geben. 2. Sämtliche Eingaben der Rosa S, die nich... mehr lesen...
Norm: FinStrG §5
Rechtssatz: Auch für den Bereich des Finanzstafgesetzes gilt das Territorialprinzip. Entscheidungstexte 10 Os 133/66 Entscheidungstext OGH 08.11.1966 10 Os 133/66 Veröff: EvBl 1967/171 S 191 12 Os 191/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1981 12 Os 191/80 Beisatz: Ob eine Tat im Inland begangen wurde, besti... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10 LAußStrG §5
Rechtssatz: Verstößt eine Partei gegen den ihr gem § 5 AußStrG erteilten Auftrag, ihre Eingaben von einem Rechtsanwalt verfassen und unterschreiben zu lassen, ist ihr Rekurs nicht sofort zurückzuweisen, sondern ihr unter Setzung einer angemessenen Frist gem § 2 Abs 3 Z 10 AußStrG Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Entscheidungstexte 1 Ob 210/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §16
Rechtssatz: Das an die Mutter des Kindes vom Pflegschaftsgericht ausgesprochene Verbot, die mütterliche Großmutter mit ihrer Vertretung zu betrauen, verstößt gegen die Bestimmung des § 5 AußStrG, wonach das Gericht die Partei nur verhalten kann, ihre Eingaben von einem Rechtsanwalt verfassen und unterschreiben zu lassen, wenn die Partei das Gericht mit wiederholten fehlerhaften oder unzulässigen Eingaben behelligt. D... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §6ZPO §93
Rechtssatz: Keine Beschränkung des Vollmachtsverhältnisses im Außerstreitverfahren auf jenen Verfahrensabschnitt, in dem es dem Gericht angezeigt wurde (zB nur bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Unterhaltserhöhungsantrages). Solange die Vollmacht im Akt liegt, besteht für die Partei auch keine Veranlassung, das Fortbestehen des Vollmachtsverhältnisses besonders zu betonen. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §117
Rechtssatz: Es ist das Recht des Erben, im Nachlaßverfahren seine Erklärungen und sonstige pflichtgemäß zu stellenden Anträge selbst schriftlich zu stellen; selbst dann, wenn für die anderen Beteiligten der Gerichtskommissär die Abhandlung pflegt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß für einen der Erben ein Kollisionskurator bestellt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat für den mj. erblasserischen Sohn Günther He., geb. 30. Dezember 1940, gemäß § 77 Z. 1 AußStrG. in der Person des Notarsubstituten Dr. Friedrich Ha. einen Kollisionskurator bis zur Beendigung des Abhandlungsverfahrens bestellt, weiters verfügt, daß der Akt dem Gerichtskommissär Notar Dr. Karl V. in Wien-Mariahilf zur Abhandlungspflege übermittelt werde, dagegen den Antrag des Erbenmachthabers Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Dr. Erich B. auf Durchführung der Abhandlung im sc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §16AußStrG §117
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Abhandlungsgericht den Antrag des Testamentserben, die Verlassenschaft durch seinen Machthaber abhandeln zu lassen (§117 AußStrG), deshalb abweist, weil derselbe Anwalt schon früher mit einer Vollmacht eines Verlassenschaftsgläubiger eingeschritten war und die Einleitung der Abhandlung beantragt hatte. Die dem Gericht von Amts wegen obliegende Pflicht, die ... mehr lesen...
Norm: BStG §5nö StrG 1894 §5nö StrG 1894 §11
Rechtssatz: Haftung der Gemeinde Wien als Straßeneigentümerin analog den Bestimmungen des § 8 BStG 1921 bzw § 11 BStG 1948, also für vorsätzliche oder grobfahrlässige Vernachlässigung der Instandhaltung der Straßen durch die Gemeindeorgane. Entscheidungstexte 2 Ob 629/56 Entscheidungstext OGH 18.11.1956 2 Ob 629/56 Veröff: ZVR 1957/1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §29
Rechtssatz: Den Erben bleibt es unbenommen, selbst oder durch einen Machthaber die notwendigen Ausweise und Eingaben im Abhandlungsverfahren zu verfassen und bei Gericht vorzulegen. Wenn die Erben diesen Aufträgen zur Vorlage der notwendigen Ausweise und Eingaben nicht nachkommen, dann kann das Abhandlungsgericht zwecks Durchführung und Beendigung der weiteren Abhandlung eine Notar mit der Verfassung dieser Ausweise ... mehr lesen...
Nach dem Tode des Vitus E., gestorben am 30. August 1951, sind auf Grund des Testamentes vom 19. Juni 1951 die erbl. Witwe Maria E. und die erbl. Tochter Maria Elisabeth Sch. zu Erben berufen. Auf Antrag der berufenen Erben, die vorbrachten, daß wegen Bezahlung eines Kaufpreises ein Rechtsstreit zu führen sei, wurde mit Beschluß vom 6. Dezember 1951, die Frist zur Abgabe der Erbserklärungen und zur Vorlage des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses bis 1. Mai 1952 erteilt. Diese Fris... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AaZPO §514 DAußStrG 2005 §2 AAußStrG 2005 §2 IIIAußStrG 2005 §5
Rechtssatz: Wird die Klage mangels Parteifähigkeit zurückgewiesen, so ist die Partei, deren Parteifähigkeit bestritten ist, zur Anfechtung dieses Beschlusses mit Rekurs berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 7/50 Entscheidungstext OGH 18.01.1950 1 Ob 7/50 Veröff: SZ 23/7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ZPO §1ZPO §6ZPO §7ZPO §75ZPO §84ZPO §85ZPO §239ZPO §520
Kopf: SZ 23/7
Spruch: Wird eine Klage namens der "Hauseigentümer" eines bestimmten Hauses erhoben, so liegt nicht mangelnde Parteifähigkeit vor, sondern ungenügende Parteibezeichnung; das Gericht hat daher nach § 84 ZPO. vorzugehen. Hat das Erstgericht diesen Mangel nicht wahrgenommen, so kann die zweite Instanz die Klage nicht mehr zur Verbesserung zurückstellen, sond... mehr lesen...