Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei G*****, Deutschland, gegen die verpflichtete Partei W*****, wegen 189.178 EUR sA, über den Revisionsrekurs der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt als Rekursgericht ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Ablehnungssache des Antragstellers Ing. Hans-Joachim S*****, über den „außerordentlichen“ Revisionsrekurs des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 18. Februar 2010, GZ 10 R 11/10k-9, womit der Rekurs des Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Für den Kläger ist ein einstweiliger Sachwalter bestellt, dem als Aufgabenkreis die Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden übertragen wurde. Der Betroffene beantragte zu 2 C 296/10d des Bezirksgerichts Kirchdorf an der Krems die Wiederaufnahme eines dort anhängig gewesenen Besitzstörungsverfahrens (2 C 1639/07z). Das Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems wies die Wiederaufnahmsklage am 18. März 2010 mit der
Begründung: zurück, dass eine Genehmigung durch den einstw... mehr lesen...
Begründung: Nach Einbringen der Scheidungsklage im Mai 1995 gaben die damals unvertretenen Parteien mit Schriftsatz vom 2. Februar 1996 bekannt, dass sie eine für den 8. Februar 1996 anberaumte Verhandlung nicht besuchen würden. Das Verfahren werde „nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen auf gemeinsamen Antrag der Beteiligten fortzusetzen sein“. Mit Aktenvermerk vom 8. Februar 1996 hielt das Erstgericht fest, dass zur Verhandlung tatsächlich niemand erschienen sei und das V... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts Wels vom 1. Juli 2009 wurde der Ablehnungsantrag des Antragstellers in Ansehung dreier namentlich genannter Richter des Landesgerichts ***** zurückgewiesen. Nach Beschlussfassung wurde über das Vermögen des Antragstellers mit Beschluss des Landesgerichts Wels vom 21. Juli 2009 Konkurs eröffnet und Mag. Alexandra Thomasberger zur Masseverwalterin bestellt. Am 22. Juli 2009 überreichte der Antragsteller einen Rekurs gegen den Beschluss vo... mehr lesen...
Begründung: Mit dem bekämpften Beschluss hat der Oberste Gerichtshof Rekurse und einen außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei in einem Verfahren zur Delegierung einer Besitzstörungssache als unzulässig zurückgewiesen. Die anwaltlich nicht vertretene klagende Partei bekämpft diesen Beschluss mit einem als „Wiederaufnahme-Klage gem § 530 Abs 1 Z 4 ZPO" bezeichneten Schriftsatz, in dem sie ausführt, ihr Rekurs richte sich gegen diesen Beschluss, und „Rekurs-Anträge" ste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 9. 2008 wies das Oberlandesgericht Linz den Antrag der Klägerin, die Besitzstörungssache an das Bezirksgericht Wels zu delegieren, ab. Eine schwerpunktmäßig im Sprengel des anderen Gerichts liegende Gerichtstätigkeit sei nicht zu erwarten. Deshalb sei die Delegierung nicht zweckmäßig. In dem gegen diesen Beschluss erhobenen, von einem Rechtsanwalt nicht unterfertigten Rekurs beantragte die Klägerin die Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht legte dem Obersten Gerichtshof den Akt zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen gegen den Beschluss des Rekursgerichts ON 50 vor. Einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedarf es jedoch nicht mehr: Rechtliche Beurteilung 1. Die Betroffene wäre zwar selbst, also ohne Vertretung durch ihren bestellten (Verfahrens-)Sachwalter rechtsmittellegitimiert gewesen, und zwar sowohl hinsichtlich d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Aufteilungsverfahren zwei Sachverständige bestellt und deren Gebühren bestimmt. Mit dem beim Rekursgericht angefochtenen Beschluss hat es die beiden Gebührenbestimmungsbeschlüsse durch den Ausspruch ergänzt, dass die Verpflichtung zum Ersatz der aus Amtsgeldern berichtigten Gebühren dem Grunde nach den Antragsgegner trifft. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat diesen Beschluss bestätigt. Der diesen Beschluss be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Manfred S*****, gegen die beklagte Partei Dagmar D*****, wegen 3.617,40 EUR sA, über den Revisionsrekurs der beklagten Parte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers, ihm im Verfahren zur Ablehnung eines Richters Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu gewähren, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Antragstellers ist unzulässig. Nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO können Entscheidungen über die Verfahrenshilfe unabhängig von der Art der Erle... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des gegen ihn geführten Scheidungsverfahrens stellte der Beklagte den Antrag auf Zuspruch von Schadenersatz und angemessene Entschädigung gegen die Klägerin und weitere Personen wegen Verfahrensverschleppung und unrichtiger Aussagen im Scheidungsverfahren. Mit Urteil vom 20. 1. 2004, GZ 6 C 124/02s-67, gab das Erstgericht dem Scheidungsbegehren der Klägerin statt. Mit Beschluss vom gleichen Tag, GZ 6 C 124/02s-68, wies das Erstgericht die Anträge des Beklagten au... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde aufgrund des von ihr am 10. April 2008 erlassenen Rückstandsausweises zur Hereinbringung von 2.971,36 EUR samt Nebengebühren die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung an den dem Verpflichteten gehörenden Liegenschaftsanteilen bewilligt. Den gegen diesen Beschluss vom einstweiligen Sachwalter des Verpflichteten erhobenen Rekurs wies das Rekursgericht als verspätet zurück und führte darüber hinaus in der
Begründung: des Zurückweisun... mehr lesen...
Begründung: Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 30. Jänner 2008, AZ 3 Ob 268/07v, 282/07b, 31/08t (= ON 95 des Aktes) wurden mehrere Revisionsrekurse des Verpflichteten und der Verbots- und Fruchtgenussberechtigten zurückgewiesen. Damit wurden verschiedene Beschlüsse der Vorinstanzen, insbesondere auch die Exekutionsbewilligung ON 3 idF des Berichtigungsbeschlusses ON 25 rechtskräftig. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 30. Jänner 2008, AZ 3 Ob 268/07... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater mit Beschluss vom 3. Dezember 2007, U-15, für die beiden Kinder zusätzlich zur bisher auferlegten Unterhaltsleistung ab 1. Jänner 2005 einen weiteren Betrag von 98,26 EUR monatlich pro Kind an Unterhalt zu bezahlen. Mit Beschluss vom 24. Jänner 2008, U-20, wies das Erstgericht den Verfahrenshilfeantrag des Vaters ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem Rekurs des Vaters gegen den Beschluss vom 3. Dezem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter G*****, gegen die beklagte Partei W***** AG, ***** wegen 12.763,41 EUR sA, über den „Rekurs" (Revisionsrekurs) des Klägers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz als Rekursgericht vom 31. März 2008, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Wiederaufnahme des Verfahrens 16 Cg 295/88 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz sowie Verfahrenshilfe. Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage wegen des Verstreichens der absoluten Klagefrist von zehn Jahren (§ 534 Abs 3 ZPO) zurück und den Verfahrenshilfeantrag wegen offenbarer Aussichtslosigkeit ab. Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage wegen des Verstreichens der absoluten Klagefrist von zehn Jahren (Paragraph 534, Absat... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hatte beim Erstgericht den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang zur Führung eines Schadenersatzprozesses gegen die im
Kopf: der Entscheidung angeführten Personen bzw Rechtsträger gestellt. Die Antragstellerin ist besachwaltert, das Pflegschaftsgericht hat die von ihr beabsichtigte Klageführung nicht genehmigt. Das Erstgericht wies den Verfahrenshilfeantrag wegen Aussichtslosigkeit der Prozessführung zurück. Das Rekursgericht best... mehr lesen...
Begründung: Zu Punkt 1. seines Beschlusses wies das Gericht zweiter Instanz den Rekurs der Zweitverpflichteten gegen die Abweisung ihres Einspruchs gegen die Exekutionsbewilligung „als verspätet" mit der
Begründung: zurück, sie habe den der Unterschrift eines Rechtsanwalts entbehrenden Schriftsatz nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist verbessert. Zu Punkt 2. bestätigte es dagegen die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags der Zweitverpflichteten. Es sprach zu beiden Entscheidungen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss eines Gerichtshofs erster Instanz, GZ 23 Nc 32/05m-2, wurde die bei einem Bezirksgericht anhängige Rechtssache 2 C 298/05t (Klage des nunmehrigen „Wiederaufnahmeklägers" gegen die „Wiederaufnahmsbeklagte") der beim Prozessgericht tätigen Richterin und dem Gerichtsvorsteher wegen deren Befangenheit abgenommen und einer gemäß § 77 Abs 2 RDG mit der Vertretung an erster Stelle betrauten Richterin eines anderen Bezirksgerichts unter Aufrechterhaltung der Zustä... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 1. 2005 wurde der Ablehnungsantrag des Betroffenen gegen zwei Richter des Landesgerichts Wels nach meritorischer Prüfung zurückgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss am 30. 3. 2005 und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei, weil die in § 24 Abs 2 JN für das Rechtsmittelverfahren getroffene Sonderregelung auch im Außerstreitverfahren gelte. Gegen diese Entscheidung wendet sich der „Revisions - Rekurs" des u... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Parteien beantragten beim Erstgericht die Zwangsversteigerung einer Liegenschaftshälfte des Verpflichteten aufgrund eines schon rechtskräftig für Österreich für vollstreckbar erklärten Versäumnisurteils samt Kostenfestsetzungsbeschluss sowie eines Endurteils eines deutschen Amtsgerichts und die Vollstreckbarerklärung der zuletzt genannten Entscheidung. Das Erstgericht erklärte zunächst nur diesen Exekutionstitel für vollstreckbar. Die diesen Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 24 Abs 2 JN stellt eine Sonderregelung der Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern dar und verdrängt die allgemeinen Regelungen über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen (RIS-Justiz RS0098751; RS0007183; zuletzt 10 Ob 3/05x). Falls eine inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ablehnungsgründe erfolgte, bedeutet dieser Grundsatz, dass gegen die Zurückweisung der Ablehnung der Rekurs nur an da... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den eingeschränkten Verzicht der betreibenden Partei auf die Drittschuldnererklärung als unzulässig zurück. Das Rekursgericht wies den Rekurs der betreibenden Partei als gemäß § 65 Abs 2 EO iVm § 517 ZPO unzulässig zurück, weil die betriebene Forderung 2.000 EUR nicht übersteige; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 1 ZPO jedenfalls unzulässig. Das Erstgericht wies den eingeschränkten Verzicht der betreibenden Parte... mehr lesen...
Begründung: Die rekursgerichtliche Entscheidung wurde dem Vertreter der Antragstellerin am 2. 10. 2001 zugestellt, eine Faxübermittlung des Revisionsrekurses erfolgte am 17. 10. und am 18. 10. langte eine vom Rechtsvertreter unterfertigte Ausfertigung des Revisionsrekurses bei Gericht ein. Rechtliche Beurteilung Zwar sind Eingaben mittels Telefax in analoger Anwendung des § 89 Abs 3 GeoG zulässig und fristenwahrend, wenn sie durch Beibringung einer gleichlau... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche fehlt oder uneinheitlich... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 7. 7. 1997, GZ 31 Cgs 86/95v-25, wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger ab 1. 11. 1990 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß, ausgehend von einer Pensionsberechnung von 455 Versicherungsmonaten und unter Berücksichtigung einer 3 %igen Erhöhung wegen Aufschubes der Geltendmachung des Anspruches, zu gewähren. Das Mehrbegehren, dem Kläger eine über die Zugrundelegung ei... mehr lesen...