Begründung: Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter Dr. Desireé F***** und des Sohnes Michael M*****. Sie hatte am 11. 1. 2005 zugunsten ihrer Tochter ein Nottestament gemäß § 597 ABGB errichtet, dessen Ungültigkeit jedoch zwischenzeitig feststeht. Mit ihrem Sohn hatte sie bereits am 18. 12. 1995 einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Der Sohn der Erblasserin erklärte mit Schreiben vom 9. 2. 2005, auf das ihm zustehende ges... mehr lesen...
Begründung: Die verstorbene Theresia W***** widerrief im Testament vom 13. 7. 2007 alle früheren letztwilligen Anordnungen, setzte ihren Sohn Josef W***** als Erben auch der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch ***** ein und vermachte ihrem Sohn Alois W***** die Liegenschaft EZ 75 Grundbuch *****. Alois W***** erklärte in der vor der Gerichtskommissärin abgehaltenen Tagsatzung vom 8. 7. 2008, dieses Legat nicht anzunehmen. Er vertrat den Rechtsstandpunkt, dass ihm die gesamte Erbschaft, jed... mehr lesen...
Begründung: Die am 20. 7. 1998 verstorbene Hildegard P***** war zuletzt Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch 6***** F***** (L*****hof) im Ausmaß von etwa 187 ha (einschließlich der "Überlandgrundstücke" 1***** KG W***** bzw 2*****/1; 2*****/2 KG F*****). Darin befanden sich die Grundstücke Nr 256 (635 m2) und 257/1 (Wald) im Ausmaß von 51.000 m2. Darüber hinaus war sie Eigentümerin der Liegenschaft EZ 4***** des Grundbuchs 6***** F***** (S***** Straße 9) im Ausmaß von ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4ABGB §861ZPO §26
Rechtssatz: Die Erklärung des Erben in der Verlassenschaftsabhandlung über den Umfang eines Legates ist weder Prozesshandlung noch rechtsgeschäftliche Willenserklärung, sondern als Parteienaussage Wissenserklärung. Ihre sachliche Unrichtigkeit kann der Erbe ohne die Voraussetzungen der §§869ff ABGB nach der (unrichtigen) Verbücherung des Vermächtnisses im Wege der Eigentumsklage geltend machen. ... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. März 2000 verstorbene Erblasser und seine am 10. September 2000 nachverstorbene Ehegattin - die zugunsten der nunmehrigen Revisionsrekurswerber ein Testament errichtete - besaßen eine Wohnung im Ehegattenwohnungseigentum. Das Erstgericht überließ dem 1. Revisionsrekurswerber (die 2. Revisionsrekurswerberin ist seine Ehegattin), dem Enkel des Erblassers, den Nachlass zur teilweisen Abdeckung der von ihm bezahlten Nachlassverbindlichkeiten an Zahlungs statt. Z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der völlig einhelligen, dem klaren Wortlaut des § 806 ABGB folgenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann eine Erbserklärung - selbst dann, wenn sie vom Gericht noch nicht angenommen wurde - nicht mehr widerrufen werden. Die Unwiderruflichkeit der Erbserklärung tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem das Abhandlungsgericht - dem der Notar als Gerichtskommissär gleichsteht (SZ 54/98 mwN) - die Erklärung - wenn auch ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser, dessen leibliche Söhne die Rechtsmittelwerber sind, verstarb am 14. 3. 1999 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Sein Nachlass besteht ua aus dem Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** GB S***** und einigen geringfügigen Sparguthaben. Die Söhne des Erblassers einigten sich dahin, dass der am 29. 7. 1960 geborene Karl H***** den in den Nachlass fallenden Liegenschaftsanteil allein übernähme. Der am 27. 5. 1959 geborene Franz H***** ert... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 16. 11. 1995 schlossen die Ehegatten Roman und Elisabeth M***** in Gegenwart zweier Zeugen einen Erbvertrag, in dem sie sich wechselseitig vertragsmäßig zu drei Viertel ihres Nachlasses und testamentarisch zum restlichen Nachlaßviertel als Alleinerben einsetzten. Punkt 4. des Erbvertrages lautet: Die Ehegatten Herr Roman und Frau Elisabeth M***** bestimmen bereits jetzt, daß für den Fall des Ablebens des zuletzt Versterbenden von ihnen ihr Soh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem im Rechtsmittel eingenommenen Standpunkt entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß eine Erbserklärung selbst dann, wenn sie vom Gericht noch nicht angenommen wurde, nicht mehr widerrufen werden kann (§ 806 ABGB; SZ 18/10; NZ 1969, 120; EFSlg 48.529; RIS-Justiz RS0015492; zum Fall einer bereits vom Abhandlungsgericht angenommenen Erbserklärung siehe die zahlreichen Entscheidu... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4FinStrG §35
Rechtssatz: Ein späterer Entfall der Abgabenpflicht macht einen bereits begangenen Schmuggel nicht straflos (wie EvBl 1991/150). Entscheidungstexte 13 Os 55/96 Entscheidungstext OGH 03.07.1996 13 Os 55/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102337 Dokument... mehr lesen...
Begründung: Nach den Angaben in der Todfallsaufnahme hinterließ der Erblasser seine Witwe und zwei Söhne. Es ist nicht bekannt, ob er letztwillig verfügt hat. Schon bald ergab sich ein Streit, ob Sparbücher mit beträchtlichen Einlagen zur Erbmasse gehören oder Eigentum der Witwe sind. Diese erhob gegen die Verlassenschaft und gegen die beiden anderen nach dem Gesetz zu Erben Berufenen eine Klage auf Herausgabe von Sparbüchern und auf Feststellung und erwirkte zunächst eine einstwe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4AußStrG §117 Abs1GKG §3
Rechtssatz: Die Erklärung, die Erbschaft anzutreten, kann auch schriftlich abgegeben werden, und zwar auch dann, wenn die im Zug einer Verlassenschaftsabhandlung erforderlichen Amtshandlungen nach § 3 Abs 1 Z 2 GKoärG einem Notar als Gerichtskommissär aufzutragen sind. Der ganze § 3 GKoärG gilt nur bei der sogenannten schriftlichen Abhandlungspflege. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Adolf Heinrich P***** verstarb am 19.11.1989. Er hinterließ weder eine Ehegattin noch einen Nachkommen; seine nächsten lebenden Blutsverwandten sind seine Schwester Hildegard M***** und sein Neffe Peter K*****. Im Verlassenschaftsverfahren nach dem Verstorbenen wurden folgende letztwillige Verfügungen kundgemacht: Eine notariell errichtete Vermächtnisanordnung vom 1.10.1985, in der der Erblasser die Liegenschaft EZ 443 KG G***** der Römisch-Katholischen Pfarrkiche G***... mehr lesen...
Norm: ABGB §805ABGB §806AußStrG §4AußStrG §116 Abs1AußStrG §122AußStrG 2005 §10 Abs1AußStrG 2005 §157AußStrG 2005 §159 Abs3
Rechtssatz: Die im Verlassenschaftsverfahren vor dem Abhandlungsgericht oder vor dem Gerichtskommissär mündlich abgegebene Erbsentschlagungserklärung wird - ebenso wie die Erbserklärung - erst mit der eigenhändigen Unterfertigung des hierüber aufgenommenen Protokolls durch den Erben oder dessen ausgewiesenen Vertreter rech... mehr lesen...
Am 9. September 1975 starb Johanna D, am 3. Juni 1976 deren Ehemann Rupert D sen. Keiner von beiden hinterließ ein Testament. Sie hatten drei Kinder, und zwar die Klägerin, eine weitere Tochter namens Marianne St. und einen Sohn Rupert D jun. Wesentlicher Bestandteil der beiden Verlassenschaften war die Liegenschaft EZ 379 KG M mit dem Haus H-Weg 3. Am 15. November 1976 gab die beklagte Rechtsanwältin als bevollmächtigte Vertreterin der Klägerin in den Verlassenschaftsabhandlungen nac... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4Geo §54Geo §63 Abs5ZPO §74ZPO §75 Z3ZPO §79ZPO §434
Rechtssatz: § 4 Abs 3 AußStrG, wonach schriftliche Gesuche hinsichtlich der allgemeinen Erfordernisse der Form nach den Vorschriften der Prozeßordnung eingerichtet sein müssen, legt die analoge Anwendung der Bestimmungen der ZPO über Schriftsätze auch für protokollarisches Anbringen der Parteien im Außerstreitverfahren nach (§ 79 ZPO). Solches Anbringen wird daher erst mit Unte... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §4
Rechtssatz: Die im Rubrum des Schriftsatzes enthaltene Angabe "Erbserklärung auf Grund des Gesetzes" ist hinreichend für die Annahme einer gesetzlichen Erbserklärung. Der Berufungsgrund muß dann nicht ausdrücklich im Sachvorbringen noch einmal enthalten sein. Entscheidungstexte 1 Ob 161/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 1 Ob 161/56 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4ZPO §84ZPO §515
Rechtssatz: Gegen eine im außerstreitigen Verfahren ergangen Aufforderung, ein Formgebrechen zu beseitigen, gibt es kein abgesondertes Rechtsmittel, solange noch die Möglichkeit besteht, daß eine anfechtbare Entscheidung (Einantwortungsurkunde) ergehen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 629/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 3 Ob 629/52 ... mehr lesen...