Norm: ABGB §262AußStrG §2 Z7 H4
Rechtssatz: Hinsichtlich der Legung, Prüfung und Erledigung der Vormundschaftsrechnung ist stets von Amts wegen vorzugehen, eine Verweisung auf den Rechtsweg daher ausgeschlossen; das gilt auch für die Schlußrechnung. Entscheidungstexte 1 Ob 122/61 Entscheidungstext OGH 20.12.1961 1 Ob 122/61 EvBl 1962/180 S 211 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §168 AAußStrG §2 Z5 F2
Rechtssatz: Die unbeeidete Aussage der gemäß dem § 2 Z 5 AußStrG als Auskunftsperson über einen gemäß dem § 168 ABGB gestellten Antrag vernommenen werdenden Kindesmutter, den mutmaßlichen Kindesvater zum Erlag eines Betrages für den Unterhalt des Kindes auf die Dauer der ersten drei Monate sowie der der werdenden Kindesmutter gemäß dem § 167 ABGB zu ersetzenden Kosten zu verhalten, ist materiell die Aussage ein... mehr lesen...
Norm: FinStrG ArtVII §2FinStrG §3
Rechtssatz: Ob eine Tat nach dem FinStrG einer strengeren Beurteilung unterliegt als nach der vorher in Geltung gestandenen Abgabeordnung, ist nicht nach einem Vergleich der beiden Gesetze in abstracto, sondern nach einem Vergleich in concreto, dh nach der Auswirkung in dem zu entscheidenden Rechtsfall zu beurteilen. Entscheidungstexte 8 Os 342/59 Ents... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AAußStrG §9AußStrG §19
Rechtssatz: Das Vormundschaftsgericht darf dem Pächter, der ein Geschäftslokal von der aus dem Mündel und seiner Mutter bestehenden OHG gepachtet hat, ohne Zustimmung der Mitgesellschafterin keine Aufträge erteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 79/60 Entscheidungstext OGH 16.03.1960 1 Ob 79/60 EvBl 1960/166 S 300 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin behauptet in der vorliegenden Klage, es bestehe bei ihr ein schon angeborener Schwachsinn mittleren Grades. Im Testament ihres verstorbenen Gatten Ernst L***** sei seine Nichte, die Beklagte, zur Universalerbin eingesetzt worden, wogegen der Erblasser die zweite Nichte Hertha K***** und sie (Klägerin) mit Legaten bedacht habe. Von den dem Erblasser gehörigen Häusern sei die Liegenschaft Wien XVI., Koppstraße Nr. 74, der Hertha K***** vermacht worden... mehr lesen...
Norm: ABGB §232ABGB §233 AAußStrG §9 B1AußStrG §9 D1AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE2
Rechtssatz: Im Genehmigungsverfahren kommt einem Dritten, der behauptet, dass seine Rechte durch einen mit dem Minderjährigen abgeschlossenen Vertrag verletzt werden, keine Parteistellung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 58/59 Entscheidungstext OGH 11.02.1959 5 Ob 58/59 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §246ABGB §865ABGB §1002AußStrG §2 Z2 und Z3 C
Rechtssatz: In allen Fällen, in denen ein mündiger Minderjähriger oder sonst ein beschränkt Handlungsfähiger befugt ist, im streitigen oder außerstreitigen Verfahren ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters einzuschreiten, kann der von ihm mit ordnungsmäßiger Vollmacht Bevollmächtigte in diesem Verfahren wirksam auftreten, ohne daß der Nachweis der Einwilligung des gesetzlichen Vert... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der Antrag des Minderjährigen Josef F., die Besorgung der vormundschaftsbehördlichen Geschäfte vom Bezirksgericht Feldbach an das Bezirksgericht Bruck a. d. Mur zu übertragen, vom Oberlandesgericht als unzulässig zurückgewiesen, weil der durch einen vom Minderjährigen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachte Delegierungsantrag nach § 31 JN. die eigene Postulationsfähigkeit des Minderjährigen voraussetze und die rechtliche Fähigkeit des Genannten ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE2AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Der Vertragsgenosse ist nicht berechtigt, gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit dem Pflegebefohlenen abzuschließenden Vertrages ein Rechtsmittel zu ergreifen. Entscheidungstexte 3 Ob 456/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 3 Ob 456/51 3 Ob 322/54 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §273a allgABGB §233 AABGB §865AußStrG §2 allgAußStrG §193
Rechtssatz: Zur Frage der Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit einer beschränkt entmündigten Person in bezug auf vor Ausspruch der Entmündigung abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Entscheidungstexte 1 Ob 108/51 Entscheidungstext OGH 23.05.1951 1 Ob 108/51 Veröff: SZ 24/140 = JBl 1952,160 ... mehr lesen...
Die beschränkt entmundigte Klägerin vertreten durch ihren Beistand begehrt in der Klage, den mit dem Beklagten geschlossenen Übergabsvertrag vom 24. 4. 1947 betreffend die Liegenschaft, Grundbuch St., EZ. 47, als unwirksam aufzuheben und die Beklagte zur Erklärung der Einwilligung zur Einverleibung der Löschung ihres Eigentumsrechtes und zur Einverleibung des Eigentums der Klägerin auf dieser Liegenschaft zu verurteilen. Dieses Begehren wird damit begrundet, die Klägerin sei geisteskr... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AaZPO §514 DAußStrG 2005 §2 AAußStrG 2005 §2 IIIAußStrG 2005 §5
Rechtssatz: Wird die Klage mangels Parteifähigkeit zurückgewiesen, so ist die Partei, deren Parteifähigkeit bestritten ist, zur Anfechtung dieses Beschlusses mit Rekurs berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 7/50 Entscheidungstext OGH 18.01.1950 1 Ob 7/50 Veröff: SZ 23/7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ZPO §1ZPO §6ZPO §7ZPO §75ZPO §84ZPO §85ZPO §239ZPO §520
Kopf: SZ 23/7
Spruch: Wird eine Klage namens der "Hauseigentümer" eines bestimmten Hauses erhoben, so liegt nicht mangelnde Parteifähigkeit vor, sondern ungenügende Parteibezeichnung; das Gericht hat daher nach § 84 ZPO. vorzugehen. Hat das Erstgericht diesen Mangel nicht wahrgenommen, so kann die zweite Instanz die Klage nicht mehr zur Verbesserung zurückstellen, sond... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 H1
Rechtssatz: Der außerstreitige Richter ist nicht befugt, den Beteiliften Fallfristen mit materiellen Säumnisfolgen hinsichtlich der auf den Rechtsweg gehörigen Streitpunke zu setzen. Entscheidungstexte 3 Ob 925/26 Entscheidungstext OGH 15.12.1926 3 Ob 925/26 SZ 8/342 7 Ob 53/68 Entscheidungstext OGH 13.0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 K
Rechtssatz: Aufträge dürfen nur an die Parteien (Beteiligten) erlassen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 192/26 Entscheidungstext OGH 02.03.1926 2 Ob 192/26 SZ 8/73 1 Ob 24/72 Entscheidungstext OGH 01.03.1972 1 Ob 24/72 Beisatz: Keine Urkundenherausgabepflicht Dritter. (T1) = EvBl 1972/233 S 440 = N... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 BJN §42
Rechtssatz: Die von einem unzuständigen Gerichte im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung gefaßten rechtskräftigen Beschlüsse bleiben trotz des nachträglich ergangenen Ausspruches der Unzuständigkeit in Wirksamkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 277/23 Entscheidungstext OGH 24.04.1923 2 Ob 277/23 SZ 5/99 European C... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 H2
Rechtssatz: (Zum AHBG) Die in der Verlassenschaftsabhandlung nach einem Gesellschafter einer OHG entstandene Streitfrage, ob die Gesellschaft aufgelöst sei oder unter den überlebenden Gesellschaftern fortbestehe, ist ohne Zuweisung der Klägerrolle der Entscheidung des Prozeßgerichtes zu überlassen und steht der Fortsetzung der Verlassenschaftsabhandlung nicht im Wege. Entscheidungstexte ... mehr lesen...