Norm
ABGB §879 AIIeRechtssatz
Der Arbeitnehmer hat im Falle einer unwirksamen Auflösung bei bestehendem besonderen Kündigungsschutz und Entlassungsschutz das Wahlrecht zwischen der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auflösung und der Forderung einer Kündigungsentschädigung bei rechtswidriger Beendigung. Eine Konversion der unwirksamen Beendigung zu einer wirksamen zu einem späteren Zeitpunkt ist abzulehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101989Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021