RS OGH 1996/8/29 8ObA2216/96g

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Veröffentlicht am 29.08.1996
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Norm

AngG §27 Z4 E4f
AZG §7
AZG §9

Rechtssatz

Wurde durch einen Auftrag des Arbeitgebers die höchstzulässige Arbeitszeit für einen Tag überschritten, rechtfertigt die Weigerung, den Auftrag auszuführen, nicht die Entlassung.

§ 48 ASGG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Tagesarbeitszeit, Höchstgrenze, Anordnung, Überstunden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102994

Dokumentnummer

JJR_19960829_OGH0002_008OBA02216_96G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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