Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 24. 11. 1999 als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt. Am 18. 1. 2004 gegen 15.00 Uhr fuhr der Kläger mit seinem LKW auftragsgemäß Richtung Osten. Er erreichte am selben Tag Linz. Am Montag, dem 19. 1. 2004 erhielt der Kläger den Auftrag, Dienstag früh Zwischenladungen vorzunehmen. Das bedeutete eine Fahrt von Wien nach Böheimkirchen, zurück nach Wien und von Wien nach Tirol. Da in Böheimkirchen die Hubwagen des zu beliefernden Unternehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 20. 8. 1997 bei dem Beklagten als Bauspengler mit einem Stundenlohn von zuletzt S 113,31 brutto beschäftigte Kläger war vorweg von 10. 8. 2000 bis 25. 8. 2000 wegen eines Hautausschlages in Krankenstand. Am Samstag, dem 26. 8. 2000 rutschte er zu Hause aus. Er fiel auf seinen rechten Unterarm, den er sich bereits einmal im Rahmen eines Arbeitsunfalles bei der Beklagten gebrochen hatte und deshalb eine Metallplatte im Bereich des rechten Ellbogengelenkes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15. 4. 1994 bis 31. 8. 2000 als Vertragsbedienstete in einem Pflegeheim der beklagten Partei beschäftigt. Im Jahr 1997 besuchte sie freiwillig eine Schulung für Pflegehelfer/innen. Damals fiel sie von einem Sessel und erlitt eine Verschiebung des fünften und sechsten Lebenwirbels. Nach dieser Verletzung traten bei der Klägerin neben physischen Schmerzen verstärkt psychische Probleme auf, welche eine pflichtgemäße Erfüllung der Arbeiten beein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 14. 9. 1992 Vertragslehrerin der beklagten Partei; seit 1. 12. 1992 war sie an der Volksschule O***** tätig. Sie befand sich zunächst in einem befristeten, seit 1. 10. 1996 in einem unbefristeten Dienstverhältnis. Die Klägerin kaufte täglich in einem Lebensmittelgeschäft in O***** ein. Am 13. 3. 2000 steckte sie ein Stück Käse im Wert von S 20 in ihre Stofftasche, deklarierte es aber nicht an der Kasse; am nächsten Tag, dem 14. 3. 2000,... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Am 14.10.1994 wurde beim Handelsgericht Wien zu 4 S 201/94 der Konkurs über das Vermögen des Dienstgebers eröffnet. Die mit 12.10.1994 datierten Kündigungsschreiben der Gemeinschuldnerin an die Kläger wurden am 13.10.1994 in Wien abgestempelt und sind den Klägern am 14.10.1994 zugegangen. Damit wurden die Dienstverhältnisse des Erst-, Zweit- und Viertklägers zum 15.12.1994, des Drittklägers zum 30.11.1994 gekünd... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1162 IVAngG §25
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, wonach sich der Arbeitgeber die Entscheidung über die Wichtigkeit und Beweisbarkeit des Auflösungsgrundes vorbehält, ist jedenfalls, soweit er damit ein jederzeitiges Lösungsrecht nach Ablauf des Probemonats in Anspruch nimmt, unwirksam. Entscheidungstexte 9 ObA 175/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 9 ObA 17... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem der Revisionswerber lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die entscheidende Frage, ob der Kläger durch das demonstrative Verlassen der Arbeit unmittelbar nach Arbeitsbeginn, wobei er sich dem Geschäftsführer der Beklagten gegenü... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162bABGB §1162 IIAngG §25AngG §29
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer kann eine wegen Vollmachtsmangels unwirksame einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine für den Arbeitgeber handelnde Person gegen sich gelten lassen und damit statt der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Ansprüche nach den §§ 1162 b ABGB oder 29 AngG wählen, sofern sich nicht der Arbeitgeber auf den Vollmachtsmangel beruft. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei bis Mai 1981 als sogenannter "ständiger freier Mitarbeiter" in der Jugendredaktion tätig. Diese Tätigkeit nahm die Arbeitskraft des Klägers hauptsächlich in Anspruch. Unmittelbarer Vorgesetzter des Klägers war der Redakteur A***** Z*****. Dieser unterstand dem Leiter der Hauptabteilung Gesellschaft, Jugend und Familie Professor H***** H*****. Im Jahre 1981 war es üblich, daß ein Redakteur, der einen freien Mitarbeiter nich... mehr lesen...
Norm: ABGB §867ABGB §1162 IIABGB §1162 IVAngG §25ASVG §453 Abs3ASVG §438 Abs1 Z3DO.B §31 Abs1
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes des Sozialversicherungsträgers ist im Falle der Entlassung des leitenden Arztes durch die nach dem Gesetz (§ 438 Abs 1 Z 3 ASVG) vorgesehene Einholung des Einverständnisses des Überwachungsausschlusses eingeschränkt. Eine Satzungsbestimmung nach § 453 Abs 3 ASVG berechtigt den Obmann nicht, die Entlass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei als Chefarzt angestellt. Sein Dienstverhältnis war gemäß § 22 der Dienstordnung B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.B) unkündbar. Es konnte - abgesehen von dem hier nicht in Frage kommenden Fall des § 31 Abs 3 DO.B - von der beklagten Partei einseitig nur aufgrund eines auf Entlassung lautenden Disziplinarerkenntnisses beendet werden. Nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §25AngG §27 A
Rechtssatz: Widerspricht der Arbeitnehmer der Entlassung und ist aus seinem Verhalten erkennbar, daß er eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wünscht, dann entspricht der Arbeitgeber mit dem "Widerruf" der Entlassungserklärung lediglich diesem Wunsch und ist eine einvernehmliche Beseitigung der Entlassungserklärung anzunehmen. Damit wird das alte Dienstverhältnis so fortgesetzt, als ob keine Unterbrechu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1.September 1978 bei der beklagten Partei beschäftigt. Am Freitag, dem 28.Juli 1989, nahm der Kläger Urlaub und fuhr mit seinem PKW nach Riccione. Er wollte am 30.Juli 1987 nach Kapfenberg zurückkehren, um am 31.Juli 1989 um 14 Uhr zur Nachmittagsschicht wieder den Dienst anzutreten. Am 27.Juli 1989 erkrankte der Kläger. Er fühlte sich deswegen am 30. und 31.Juli 1989 außerstande, nach Kapfenberg zurückzukehren und suchte am 1. August 1989 in R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Rechtliche Beurteilung Davon abgesehen, daß er dann, wenn der Dienstgeber bereits mit der ersten Lohnzahlung in Verzug gerät, es keiner Nachfristsetzung bedarf, gilt eine gegenüber dem Vorgesetzten abgegebene Erklärung des vorzeitigen Austritts grundsätzlich als dem Arbeitgeber zugegan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der Hauptschullehrer ist, wurde am 21.Februar 1984 im Sinne des Art X des Bundesgesetzes vom 16.Juli 1982, BGBlNr 350, vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst (kurz Bundesministerium) ab 20.Februar 1984 bis zum Ende des Studienjahres 1983/84 zum teilbeschäftigten Vertragslehrer I L/l 1 an der Pädagogischen Akademie der Diözese Linz (kurz P***) bestellt. Sein am 7.März 1984 auf der Grundlage des VBG 1948 mit dem Bundesministerium abgeschlosse... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAABGB §1162 IVAngG §25
Rechtssatz: Keine (rückwirkende) Entlassung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (durch zeitwidrige Kündigung). (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 189/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 189/89 Schlagworte SW: vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Angestellte, Ende,
Lösung, Zei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §25
Rechtssatz: Austritt und Entlassung gestalten die Rechtslage mit Wirkung ex nunc; eine vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses kann daher nicht rückwirkend ausgesprochen werden (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 307/88 Entscheidungstext OGH 25.01.1989 9 ObA 307/88 Schlagworte SW: vorzeitige Auflösung,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Die Gefährdung der Gesundheit des Angestellten bei Fortsetzung einer bestimmten Tätigkeit ist ein Dauerzustand, auf den er sich jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berufen kann (vgl. Arb. 9.376). Dieses Austritts... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1162 IIABGB §1162cAngG §25AngG §26AngG §27 BAngG §32
Rechtssatz: Erklärt der Arbeitnehmer im Zuge einer Auseinandersetzung (über das Verlangen des Arbeitgebers auf Verlegung eines bewilligten Kuraufenthaltes) "dann gehe ich" und stellt unmittelbar danach die Frage, ob er morgen auf Tour fahren müsse, dann ist sein Verhalten so widersprüchlich, daß ihm kein objektiver Erklärungswert im Sinn der Ausübung eines sofortigen L... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §863 GIIIAngG §20 I2AngG §25AngG §26
Rechtssatz: Eine gegenüber dem Vorgesetzten abgegebene Lösungserklärung (Austritt) gilt grundsätzlich als dem Arbeitgeber zugegangen. Die Räumung des Büros durch den Arbeitnehmer mit der gegenüber dem Vorgesetzten abgegebenen Erklärung "es reicht mit jetzt, ich gehe" ist als vorzeitiger Austritt zu werten. Entscheidungstexte 9 ObA 25... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit unter diesen Revisionsgründen die Auffassung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, die Erklärungen des Klägers vom 15. Jänner 1986 seien dem Beklagten zugegangen, wendet sich der Revisionswerber nicht gegen vom Berufungsgericht getroffene Feststellungen, sondern gegen die Lösung einer Rechtsfrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. März 1987 bis 2. Juni 1987 bei der Beklagten als reisender Vertreter beschäftigt. Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 70.923 S brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung. Er sei von der Beklagten ungerechtfertigt entlassen worden. Er habe dem Geschäftsführer der Beklagten am Entlassungstag mitgeteilt, daß ihm für die Zeit vom 7. bis 28. Juli 1987 ein Kuraufenthalt in Bad Schalle... mehr lesen...
Norm: AngG §25AngG §27VBG §32
Rechtssatz: Eine Kündigung nach dem VBG ist vom Arbeitgeber unverzüglich auszusprechen, nachdem ihm der Kündigungsgrund bekannt geworden ist. Ein nicht durch die Einschaltung vom zum Arbeitnehmerschutz berufenen Organen der Personalvertretung veranlasstes Zuwarten von zehn Wochen, während derer dem Arbeitnehmer trotz eines den dienstlichen Bereich betreffenden Fehlverhaltens der bisherige Aufgabenbereich belassen w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Umformulierung des auf "Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung" gerichteten Klagebegehrens in ein solches auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses durch das Berufungsgericht begründet weder eine Nichtigkeit noch einen als Verfahrensmangel zu qualifizierenden Verstoß gegen § 405 ZPO. Das Klagebegehren ist so zu verstehen, wie es im Zusammenhalt mit der Klageerzählung vom Kläger geme... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §914 IIIbAngG §25B-VG Art140MuttSchG §18 Z2MuttSchG §22 Abs2
Rechtssatz: Wurde die auf Grund eines verfassungswidrigen Gesetzes mit Bescheid ausgesprochene Entlassung einer Schwangeren von dieser im Verwaltungsweg angefochten und der Bescheid in der Folge vom VfGH aufgehoben, kommt eine Konversion des Entlassungsbescheides in eine privatrechtliche Auflösungserklärung des auf Grund des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses als ... mehr lesen...
Norm: AngG §25AngG §27 D
Rechtssatz: Ob ein Tatbestand einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Lösung darstellt, ist nicht nach der subjektiven Einschätzung des Erklärenden, sondern stets nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 146/87 Entscheidungstext OGH 27.01.1988 9 ObA 146/87 9 ObA 68/02v ... mehr lesen...