Norm
ABGB §878Rechtssatz
Wurde die auf Grund eines verfassungswidrigen Gesetzes mit Bescheid ausgesprochene Entlassung einer Schwangeren von dieser im Verwaltungsweg angefochten und der Bescheid in der Folge vom VfGH aufgehoben, kommt eine Konversion des Entlassungsbescheides in eine privatrechtliche Auflösungserklärung des auf Grund des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses als privatrechtlich zu qualifizierenden Dienstverhältnisses nicht in Frage.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Privatbedienstete, Anfechtung, Aufhebung, Umdeutung, Auslegung, Interpretation, SchwangerschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0016634Dokumentnummer
JJR_19880413_OGH0002_008OBA00033_8800000_001