RS OGH 1993/6/9 9ObA1011/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.1993
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Norm

ABGB §1158 Abs2 IIA
AngG §19 Abs2 II1

Rechtssatz

Eine Vereinbarung über die Erstattung von Einschulungskosten ist unwirksam.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angestellte, Nichtigkeit, Rückerstattung, Anlernkosten, Rückforderung, Kostenersatz, Probearbeitsverhältnis, Probedienstverhältnis, Probezeit, Probemonat, Auflösung, Ende, Beendigung, Endigung, Ersatzpflicht, Rückersatz, Bereicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0028450

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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