I. 1 1. Die mitbeteiligte Partei betreibt an einem näher bezeichneten Standort in G ein Transport- und Speditionsunternehmen, für das 1997 eine gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung erteilt wurde. Die revisionswerbenden Parteien sind Nachbarn des Betriebsgrundstückes bzw. betreiben auf einem Nachbargrundstück ihrerseits ein Unternehmen. 2 Mit Eingabe vom 23. November 2015 zeigte die mitbeteiligte Partei gemäß § 81 Abs. 2 Z 9 und Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO ... mehr lesen...
1 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (belangte Behörde) vom 29. Jänner 2018 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der J [...] KG zu verantworten, dass diese die mit Bescheid vom 31. Mai 1994 gewerbebehördlich genehmigte gastgewerbliche Betriebsanlage in der Betriebsart Hotel ohne die hierfür erforderliche Genehmigung geändert und betrieben habe. Die erfolgte Änderung (Aufstellen eines Zeltes sam... mehr lesen...
1 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (belangte Behörde) vom 29. Jänner 2018 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der J [...] KG zu verantworten, dass diese die mit Bescheid vom 31. Mai 1994 gewerbebehördlich genehmigte gastgewerbliche Betriebsanlage in der Betriebsart Hotel ohne die hierfür erforderliche Genehmigung geändert und betrieben habe. Die erfolgte Änderung (Aufstellen eines Zeltes sam... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §81 Abs1GewO 1994 §81 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/04/0067 E 12. April 2018 RS 2 (hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Dem Wortlaut des Gesetzes zufolge begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z 3 GewO 1994, wer "eine genehmigte Betriebsanlage ohne die erforderliche Genehmigung ändert". Ob eine Änderung eine Genehmigung erforde... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3GewO 1994 §81 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/04/0067 E 12. April 2018 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung eines Sachverhalts in Hinblick auf die Anwendbarkeit des Straftatbestandes des § 366 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 ist auch zu prüfen, ob dieser Sachverhalt unter einen Ausnahmetatbestand des § 81 Abs. 2 GewO 1994 zu subsumieren ist, weil in ei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1 idF 2017/I/096GewO 1994 §81 Abs2 idF 2013/I/085GewO 1994 §81 Abs2 Z11 idF 2013/I/085
Rechtssatz: § 81 Abs. 2 Z 11 GewO 1994 nimmt Änderungen von vorübergehender, vier Wochen nicht überschreitender Dauer, die keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen bewirken und aus Anlass von Ereignissen oder Veranstaltungen, die in kulturellem oder sportlic... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1 idF 2017/I/096GewO 1994 §81 Abs2 idF 2013/I/085GewO 1994 §81 Abs2 Z11 idF 2013/I/085
Rechtssatz: § 81 Abs. 2 Z 11 GewO 1994 nimmt Änderungen von vorübergehender, vier Wochen nicht überschreitender Dauer, die keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen bewirken und aus Anlass von Ereignissen oder Veranstaltungen, die in kulturellem oder sportlic... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin betreibt an einem näher bezeichneten Standort eine Gaststättenbetriebsanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau (belangte Behörde) vom 8. Februar 1973 wurde diese Betriebsanlage einschließlich des Gastgartens - letzterer ohne Einschränkung der Betriebszeit - genehmigt und mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. Mai 2016 die Anzeige der Revisionswerberin betreffend die Änderung der Gaststättenbetriebsanlage durch die Überdachung des beste... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §79 Abs1GewO 1994 §81 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vorschreibung einer anderen oder zusätzlichen Auflage iSd § 79 Abs. 1 GewO 1994 ist zunächst das Vorliegen einer rechtskräftigen Genehmigung einer Betriebsanlage bzw. einer rechtskräftigen Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage (vgl. Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur ... mehr lesen...
1 1. Mit (dem hier zugrunde liegenden) Spruchpunkt A des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (belangte Behörde) vom 17. März 2011 wurde der mitbeteiligten Partei auf Grund ihres Antrages vom 12. Jänner 2010 (modifiziert im März 2010) gemäß u.a. § 81 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage in K unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. 2 Mit Bescheid vom 15. Mai 2013 gab der Unabhängige Verwa... mehr lesen...
1 1. Mit (dem hier zugrunde liegenden) Spruchpunkt A des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (belangte Behörde) vom 17. März 2011 wurde der mitbeteiligten Partei auf Grund ihres Antrages vom 12. Jänner 2010 (modifiziert im März 2010) gemäß u.a. § 81 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage in K unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. 2 Mit Bescheid vom 15. Mai 2013 gab der Unabhängige Verwa... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 4. Juli 2013 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage in E durch Zu- und Umbauten (Neugestaltung der Entladung und Schlachtung, Erweiterung der Verpackung) sowie die Errichtung und den Betrieb einer Abluftreinigungsanlage, die Errichtung einer Gastankanlage und einer Lärmschutzwand und die Erweiterung des Betriebsparkplatzes unter Vorschreibung von Auflagen erteilt... mehr lesen...
1 1. Der vorliegenden Revision liegt folgender Verfahrensablauf zugrunde (zum Änderungsgenehmigungsverfahren betreffend die vorliegende Betriebsanlage, das dem hier gegenständlichen Änderungsanzeigeverfahren vorausgegangen ist, vgl. VwGH 27.10.2014, 2013/04/0095, 0098; sowie 24.6.2015, Ra 2015/04/0019): 2 Die S GmbH (mitbeteiligte Partei) betreibt am gegenständlichen Standort einen Lebensmittelgroßhandel und verfügt dafür über eine (bereits mehrfach abgeänderte) Betriebsanla... mehr lesen...
1 1. Der vorliegenden Revision liegt folgender Verfahrensablauf zugrunde (zum Änderungsgenehmigungsverfahren betreffend die vorliegende Betriebsanlage, das dem hier gegenständlichen Änderungsanzeigeverfahren vorausgegangen ist, vgl. VwGH 27.10.2014, 2013/04/0095, 0098; sowie 24.6.2015, Ra 2015/04/0019): 2 Die S GmbH (mitbeteiligte Partei) betreibt am gegenständlichen Standort einen Lebensmittelgroßhandel und verfügt dafür über eine (bereits mehrfach abgeänderte) Betriebsanla... mehr lesen...
1 1. Der vorliegenden Revision liegt folgender Verfahrensablauf zugrunde (zum Änderungsgenehmigungsverfahren betreffend die vorliegende Betriebsanlage, das dem hier gegenständlichen Änderungsanzeigeverfahren vorausgegangen ist, vgl. VwGH 27.10.2014, 2013/04/0095, 0098; sowie 24.6.2015, Ra 2015/04/0019): 2 Die S GmbH (mitbeteiligte Partei) betreibt am gegenständlichen Standort einen Lebensmittelgroßhandel und verfügt dafür über eine (bereits mehrfach abgeänderte) Betriebsanla... mehr lesen...
1 1. Der vorliegenden Revision liegt folgender Verfahrensablauf zugrunde (zum Änderungsgenehmigungsverfahren betreffend die vorliegende Betriebsanlage, das dem hier gegenständlichen Änderungsanzeigeverfahren vorausgegangen ist, vgl. VwGH 27.10.2014, 2013/04/0095, 0098; sowie 24.6.2015, Ra 2015/04/0019): 2 Die S GmbH (mitbeteiligte Partei) betreibt am gegenständlichen Standort einen Lebensmittelgroßhandel und verfügt dafür über eine (bereits mehrfach abgeänderte) Betriebsanla... mehr lesen...
1 Zu dem der vorliegenden Revision zugrunde liegenden Verfahrensablauf wird gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf die Ausführungen des hg. Erkenntnisses vom heutigen Tag, Ra 2017/04/0115, 0116, verwiesen. 2 Mit dem hier angefochtenen Erkenntnis vom 30. Juni 2017 gab das Landesverwaltungsgericht Tirol der Beschwerde der revisionswerbenden Parteien insofern statt, als der in einem von der mitbeteiligten Partei eingeleiteten, auf § 81 Abs. 2 Z 7 und 9 der Gewerbeordnung 1994 ... mehr lesen...
1 Zu dem der vorliegenden Revision zugrunde liegenden Verfahrensablauf wird gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf die Ausführungen des hg. Erkenntnisses vom heutigen Tag, Ra 2017/04/0115, 0116, verwiesen. 2 Mit dem hier angefochtenen Erkenntnis vom 30. Juni 2017 gab das Landesverwaltungsgericht Tirol der Beschwerde der revisionswerbenden Parteien insofern statt, als der in einem von der mitbeteiligten Partei eingeleiteten, auf § 81 Abs. 2 Z 7 und 9 der Gewerbeordnung 1994 ... mehr lesen...
I. 1 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (belangte Behörde) im Namen des Landeshauptmannes von Salzburg vom 12. Dezember 1997 wurde der Revisionswerberin die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer näher beschriebenen Betriebsanlage in G unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen erteilt. Die dagegen erhobene Berufung mehrerer Nachbarn wurde mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Novemb... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §345 Abs5;GewO 1994 §345 Abs6;GewO 1994 §81 Abs2 Z9;GewO 1994 §81 Abs3;
Rechtssatz: Der Gegenstand eines antragsbedürftigen Verfahrens wird durch den Antrag (bzw. das Anbringen) festgelegt. Was Gegenstand des Verfahrens ist, bestimmt somit in erster Linie der Antragsteller (Hinweis E vom 24. April 2013, 2010/03/0100). Im vorliegenden Fall ist dieses Anbringen die Anzeige... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §81 Abs2 Z9;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 81 Abs. 2 Z 9 GewO 1994 ist dann als erfüllt anzusehen, wenn im konkreten Fall feststeht, dass sich das Emissionsverhalten durch die Änderung der Anlage nicht nachteilig ändert, und damit sichergestellt ist, dass die Schutzgüter des § 74 Abs. 2 GewO 1994 durch die Anlagenänderung nicht schlechter gestellt w... mehr lesen...
Vorgeschichte 1 Zur Vorgeschichte wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das hg. Erkenntnis vom 21. Dezember 2016, Ra 2016/04/0128, (im Folgenden: Vorerkenntnis) verwiesen. 2 Mit dem Vorerkenntnis wurde das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark (Verwaltungsgericht) vom 30. August 2016 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. 3 Mit diesem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §81 Abs2 Z11VwRallg
Rechtssatz: Wann ein solches Ausmaß erreicht wird, bei dem bereits vom Vorliegen einer gewerblichen Betriebsanlage gemäß § 74 Abs. 1 GewO 1994 gesprochen werden muss, kann einerseits mit dem (in den Erläuterungen zu § 74 Abs. 1 GewO 1994 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 96/2017 zum Ausdruck kommen... mehr lesen...
I. 1. Ausgangssachverhalt: 1.1. Die S GmbH (Erstbeschwerdeführerin) betreibt am gegenständlichen Standort einen Lebensmittelgroßhandel und verfügt dafür über eine Betriebsanlagengenehmigung, die - vor dem hier zugrunde liegenden Verfahren - bereits mehrfach abgeändert worden ist. Der dem Grundstück der AG und des JG (zweitbeschwerdeführende Parteien) zugewandte Betriebsteil (Garage Nord) dieser Betriebsanlage wurde mit Genehmigungsbescheid aus 2007 bewilligt. 1.2. Mit ... mehr lesen...
I. 1. Ausgangssachverhalt: 1.1. Die S GmbH (Erstbeschwerdeführerin) betreibt am gegenständlichen Standort einen Lebensmittelgroßhandel und verfügt dafür über eine Betriebsanlagengenehmigung, die - vor dem hier zugrunde liegenden Verfahren - bereits mehrfach abgeändert worden ist. Der dem Grundstück der AG und des JG (zweitbeschwerdeführende Parteien) zugewandte Betriebsteil (Garage Nord) dieser Betriebsanlage wurde mit Genehmigungsbescheid aus 2007 bewilligt. 1.2. Mit ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77;GewO 1994 §81 Abs1;GewO 1994 §81 Abs2 Z7;GewO 1994 §81 Abs2 Z9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2013/04/0098
Rechtssatz: Nach § 81 Abs. 1 GewO 1994 bedarf nicht jede Änderung einer genehmigten Betriebsanlage einer Genehmigung, sondern nur eine solche Änderung, die geeignet ist, die in... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77;GewO 1994 §81 Abs1;GewO 1994 §81 Abs2 Z7;GewO 1994 §81 Abs2 Z9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2013/04/0098
Rechtssatz: Nach § 81 Abs. 1 GewO 1994 bedarf nicht jede Änderung einer genehmigten Betriebsanlage einer Genehmigung, sondern nur eine solche Änderung, die geeignet ist, die in... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt St. Pölten vom 1. April 2008 wurde die Anzeige der Beschwerdeführerin über die Wiederinbetriebnahme der bei einem Brand zum Teil beschädigten Betriebsanlage "im Teilschritt 1" (nur teilweise Inbetriebnahme der beschädigten Abluftreinigungsanlage bei gleichzeitig verringerter Produktionskapazität) unter mehreren Auflagen betreffend die Messung der Luftschadstoffemissionen gemäß § 81 Abs. 2 Z 9 und Abs. 3 iVm. § 345 Abs. 6 GewO 1994 zur Kenntn... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt St. Pölten vom 1. April 2008 wurde die Anzeige der Beschwerdeführerin über die Wiederinbetriebnahme der bei einem Brand zum Teil beschädigten Betriebsanlage "im Teilschritt 1" (nur teilweise Inbetriebnahme der beschädigten Abluftreinigungsanlage bei gleichzeitig verringerter Produktionskapazität) unter mehreren Auflagen betreffend die Messung der Luftschadstoffemissionen gemäß § 81 Abs. 2 Z 9 und Abs. 3 iVm. § 345 Abs. 6 GewO 1994 zur Kenntn... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §345 Abs5;GewO 1994 §345 Abs6;GewO 1994 §81 Abs2 Z9;GewO 1994 §81 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Anzeige der Wiederinbetriebnahme einer Betriebsanlage gemäß §§ 81 Abs. 3 iVm 345 Abs. 6 GewO 1994 - Wird eine genehmigte Betriebsanlage in einer Weise geändert, dass das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflusst... mehr lesen...