IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A, vertreten durch B e.U. – C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 22.03.2021, Zl. ***, betreffend Gewerbeanmeldung, Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.06.2021 Norm: GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes nicht erfüllt, hat die Behörde dies gemäß § 340 Abs 3 mit Bescheid festzustellen und die Ausübung des Gewerbes zu untersagen. Der Anmelder ist jedoch nicht gehindert, ein korrigiertes und ergänztes Ansuchen neuerlich einzubringen. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.06.2021 Norm: GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1
Rechtssatz: Das Fehlen von Unterlagen gemäß § 339 Abs 3 GewO ist nach der Rsp des VwGH kein im Sinne des § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähiger Mangel, da eine rechtswirksame Gewerbeanmeldung erst dann vorliegt, wenn sämtliche erforderliche Nachweise bei der Behörde eingelangt sind (vgl § 340 Abs 1 vorletzter Satz GewO; vgl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 29.04.2021, Zl. ***, betreffend Feststellung des nicht Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Haubetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigke... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 15. Juli 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ und Untersagung der Ausübung dieses Gewerbes nach der Gewer... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.09.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z76GewO 1994 §136GewO 1994 §339 Abs1GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §365m1
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungs... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.09.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z76GewO 1994 §136GewO 1994 §339 Abs1GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §365m1
Rechtssatz: Der Europäische Wirtschaftsführerschein ersetzt nicht die für die Gewerbeausübung [hier: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation eingeschränkt auf Unternehmensberatung] geforderten rechtlichen Kenntn... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn B, wohnhaft in ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 27. Februar 2020, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des freien Gewerbes der Hausbetreuung sowie Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 2... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer B, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 16. Jänner 2018, Zl. ***, betreffend Zurückweisung der Anmeldung eines Gewerbes, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: GewO 1994 §339 Abs2GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Es macht für die Rechtsstellung der Beschwerde führenden Gesellschaft keinen Unterschied, ob die Anmeldung wegen des Fehlens konkreter Angaben bzw. Unterlagen zurückgewiesen wird oder ob festgestellt wird, es seien die Anmeldungsvoraussetzungen nicht erfüllt, sodass keine... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: GewO 1994 §339 Abs2GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Sache des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist alleine die Frage, ob die belangte Behörde zu Recht vom Fehlen eines für die Wirksamkeit der Gewerbeanmeldung wesentlichen Nachweises zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung ausgegangen ist. (zur – insoweit übertragbaren – Rech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: GewO 1994 §339 Abs2GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Das Fehlen von Unterlagen gemäß § 339 Abs. 3 GewO 1994 ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein im Sinne des § 13 Abs. 3 AVG verbesserungsfähiger Mangel, da eine rechtswirksame Gewerbeanmeldung erst dann vorliegt, wenn sämtliche erforderliche Nachweis... mehr lesen...