Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde im Instanzenzug die von der beschwerdeführenden Partei beantragte Bewilligung zur Ausübung des Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften im näher bezeichneten Standort gemäß § 175 Abs. 2 GewO 1994 in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle BGBl. I Nr. 111/2002 in Verbindung mit §§ 175 Abs. 1 Z. 1 und 258 Abs. 2 Z. 1 leg. cit. verweigert. Zur Begründung: heißt es im Wesentlichen, über d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §175 Abs1 Z1;GewO 1994 §175 Abs2;GewO 1994 §258 Abs2 Z1;GewO 1994 §258 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/04/0017 E 3. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Beim Tatbestandsmerkmal "gegen die Vorschriften des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes verstoßen hat" (§ 258 Abs. 2 Z. 1 GewO 1994) handelt es sich um eine "praesumtio iuris et de iure", die als solche bei deren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69;GewO 1994 §175 Abs1 Z1;VStG §24;
Rechtssatz: Die Behörde ist an rechtskräftige Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgte, feststeht. An dieser Bindung vermag auch die Einbringung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens nichts zu ändern. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §175 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Aus den vom Gesetzgeber gewählten Formulierungen ergibt sich eindeutig, dass bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 175 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 für die Erteilung einer Bewilligung für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften nicht besteht. ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides verweigerte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Bescheid vom 25. September 1996 der Beschwerdeführerin im Instanzenzug die Bewilligung für das Zimmermeistergewerbe an einem näher bezeichneten Standort und die Genehmigung zur Bestellung eines namentlich bezeichneten Geschäftsführers für die Ausübung dieses Gewerbes gemäß § 175 Abs. 2 in Verbindung mit § 175 Abs. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 94/04/0176 2 Stammrechtssatz Für die Auslegung und Wertung des Begriffes "Zuverlässigkeit" gem § 175 Abs 1 GewO 1994 kann auf das vom Gesetzgeber im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 gleichlautend gebrauchte Merkmal mit der darin in negativer Umschreibung zum... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. Juni 1996 seine Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe an einem näher bezeichneten Standort in Wien gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides traf die belangte Behörde hinsichtlich der bisher über den Beschwerdeführer verhängten Verwaltung... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §18 Abs1;GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 94/04/0176 4 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 175 GewO 1994 ist nicht der Eintritt tatsächlicher, konkreter Verletzungen oder eines bestimmten Erfolges, sondern die aus den Arbeitnehmerschutzvorschriften sich ergebe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde am 13. Jänner 1994 im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN n1 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen. Gleichzeitig wurde F als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Beschwerdeführerin in das Firmenbuch eingetragen. Des weiteren ist Ing. R - der zufolge einer auf das Stammkapital von S 500.000,-- übernommenen Einlage von S 260.000,-- Mehrheitsgesellschafter der Beschwerdeführerin ist - als gemeinsam mit dem genannten F zur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Auslegung und Wertung des Begriffes "Zuverlässigkeit" gem § 175 Abs 1 GewO 1994 kann auf das vom Gesetzgeber im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 gleichlautend gebrauchte Merkmal mit der darin in negativer Umschreibung zum Ausdruck kommenden Legaldefinition zurückgegriffen werden. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §18 Abs1;GewO 1994 §175 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 175 GewO 1994 ist nicht der Eintritt tatsächlicher, konkreter Verletzungen oder eines bestimmten Erfolges, sondern die aus den Arbeitnehmerschutzvorschriften sich ergebende Verletzung von Schutzinteressen (im Beschwerdefall: das Interesse am Schutz des Lebens... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §127;GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §176 Abs1;GewO 1994 §341 Abs1;
Rechtssatz: In einem nach § 341 Abs 1 GewO 1994 erforderlichen Bewilligungsverfahren hat nicht schon das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllende Ansuchen sondern erst der darüber zu erlassende Bewilligungsbescheid bzw Genehmigungsbescheid rechtsbegründende Wirkung. Die Voraussetzungen für die Erteilung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entzog die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 83 Abs. 2 Z. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1 Z. 1 lit. b Schiffahrtsgesetz 1990, BGBl. Nr. 87/1989, (SchG) die mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 29. Juli 1991 erteilte Schiffahrtskonzession zur Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr sowie zur Erbringung von sonstigen Leistungen, wie insbesondere das Schleppen von Wasserschifahrern sowie das Ziehen und Schleppen be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung94/01 Schiffsverkehr
Norm: GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1994 §175 Abs1 Z1;SchiffahrtsG 1990 §79 Abs1 Z1 litb;SchiffahrtsG 1990 §79 Abs3;SchiffahrtsG 1990 §83 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "verläßlich" in § 79 Abs 1 Z 1 lit b SchiffahrtsG 1990 entspricht inhaltlich dem der "Zuverlässigkeit" iSd § 25 Abs 1 Z 1 GewO 1973 und § 175 Abs 1 Z 1 GewO 1994.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 17. Juni 1992 wurde gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1993 dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Konzession für das Immobilienmakler- und Immobilienverwaltungsgewerbe mit dem Standort S, L-Gasse 21, keine Folge gegeben und die beantragten Konzessionen sowie die Genehmigung der Bestellung der Frau M zur gewerberechtlichen Geschäftsführerin der vorbezeichneten Gewerbe verweigert. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, laut Gesell... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §341 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §89 Abs1;
Rechtssatz: Eine GmbH besteht selbst nach ihrer Löschung im Handelsregister bis zur vollständigen Verwertung und Verteilung ihres Aktivvermögens fort. Ihre Auflösung bildet daher insbesondere kein Hindernis gegen die Fortsetzung eines behördl... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §175 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §89 Abs1;GmbHG §90;GmbHG §92 Abs1;HGB §149;
Rechtssatz: Die Rechte und Pflichten der Liquidatoren entsprechen in der Regel jenen der GmbH-Geschäftsführer. Dem Liquidator einer GmbH steht somit aus den für den handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. August 1992 wurde der Beschwerdeführerin die Genehmigung der Bestellung des Mag. Dr. H zum Geschäftsführer für die Ausübung ihres Immobilienmaklergewerbes im näher bezeichneten Standort gemäß § 39 Abs. 2 und 5 GewO 1973 in Verbindung mit § 9 GewO 1973 deshalb verweigert, da - wegen in den Jahren 1981 und 1982 im Zusammenhang mit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit als Ge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1;GewO 1973 §226;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §225;
Rechtssatz: Die für die Ausübung des Immobilienmaklergewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nach § 175 Abs 1 Z 1 GewO 1994 kann in gleicher Weise wie nach § 25 Abs 1 Z 1 GewO 1973 auch dann fehlen, wenn kein Ausschlußgrund iSd § 13 Abs 1 GewO 1973 wie GewO 1994 vorliegen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. April 1994 verweigerte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Beschwerdeführerin im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales gemäß § 175 Abs. 2 GewO 1974 iVm § 175 Abs. 1 Z. 1 und § 13 Abs. 1 und 7 GewO 1974 die Bewilligung für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften in einem näher bezeichneten Standort und gemäß § 176 Abs. 1 Z. 1 GewO 1974 die Genehmigung der Bestellung der G zum Geschäf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §175 Abs1 Z1;GewO 1994 §175 Abs2;
Rechtssatz: Das Bestehen eines Ausschließungsgrundes iSd § 13 Abs 1 GewO 1994 in der Person des HANDELSRECHTLICHEN Geschäftsführers einer GmbH zieht gemäß § 13 Abs 7 GewO 1994 iVm § 175 Abs 2 GewO 1994 die Verweigerung der Bewilligung für ein gebundenes Gewerbe der GmbH nach sich. ... mehr lesen...