RS Vwgh 1990/2/7 89/13/0132

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Veröffentlicht am 07.02.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §16 Z2;
AbgEO §29 Z6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 22;

Rechtssatz

Als Kleingewerbetreibender iSd § 29 Z 6 AbgEO kann nur der angesehen werden, der sein Gewerbe in kleinem Umfang ausübt und daher die wesentlichen Tätigkeiten selbst verrichtet, wenn ihm auch zur Verrichtung gewisser Nebentätigkeiten Hilfskräfte zur Verfügung stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130132.X01

Im RIS seit

07.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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