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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §16 Z2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 22;Rechtssatz
Als Kleingewerbetreibender iSd § 29 Z 6 AbgEO kann nur der angesehen werden, der sein Gewerbe in kleinem Umfang ausübt und daher die wesentlichen Tätigkeiten selbst verrichtet, wenn ihm auch zur Verrichtung gewisser Nebentätigkeiten Hilfskräfte zur Verfügung stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130132.X01Im RIS seit
07.02.1990