Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juli 1994 als Rechnungsfachoberinspektor in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Krems an der Donau (im folgenden: Krems). Als Beamter des Dienststandes war der Beschwerdeführer in der städtischen Finanzverwaltung höherwertig verwendet worden (Verwendungsgruppe B); er war außerdem Obmann der Personalvertretung für die Hoheitsverwaltung und Obmann-Stellvertreter des Zentralausschusses der Personalvertretung. Für sein... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §59 Abs1;GdBDO NÖ 1976 §53;GdBDO NÖ 1976 §59;GehG 1956 §20c impl;PG 1965 §5 Abs1 impl;
Rechtssatz: Der in einem Berufungsbescheid erledigte Ausspruch über die Ruhegenußbemessung einerseits und über die Bemessung der Jubiläumsbelohnung andererseits ist inhaltlich trennbar. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis zu seiner mit 31. Mai 1993 erfolgten Ruhestandsversetzung Pflegevorsteher im Militärspital. Diese Tätigkeit übte der Beschwerdeführer als Beamter in Unteroffiziersfunktion (= Besoldungsgruppe: Beamter der Allgemeinen Verwaltung, Verwendungsgruppe C) aus. Da der Gehalt dieser Besoldungsgruppe niedriger war, als der den er unter sonst gleichen Umständen in der Besoldung... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §29 Z2;GehG 1956 §84a;GehG 1956 §85e Abs1;GehG 1956 §85e Abs4;PG 1965 §5 Abs1 litb;PG 1965 §5 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 85e Abs 1 GehG ist die Ergänzungszulage an sich ruhegenußfähig und gemäß § 85e Abs 4 GehG durch eine Gegenüberstellung des JEWEILIGEN Gehaltes einschließlich der im § 85e GehG genannten Zulagen zu ermitteln (hier: Die Behörd... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §85e Abs1;PG 1965 §5 Abs1 litb;PG 1965 §5 Abs3;
Rechtssatz: Da die Ergänzungszulage nach § 85e GehG an sich ruhegenußfähig ist, ist bei der Feststellung der Ruhegenußbemessungsgrundlage die Ergänzungszulage in der tatsächlich im Aktivverhältnis zuletzt rechtmäßig bezogenen Höhe maßgebend und hat die Regelung des § 5 Abs 3 PG für die Ermittlu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Fachinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Sie wurde mit Bescheid des Landesarbeitsamtes Steiermark vom 17. Juli 1981 wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit 31. Juli 1981 in den Ruhestand versetzt. Mit Antrag vom 19. August 1986 begehrte die Beschwerdeführerin die Zurechnung von Jahren nach § 9 des Pensionsgesetzes 1965 (PG 1965). Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §13b Abs1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF LGBl OÖ 29/1975;PG 1965 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0040 E 14. Dezember 1983 VwSlg 11260 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Wurde der Anspruch auf Verwendungszulage wegen Verjährung abgelehnt, so vermag dies die Ablehnung des pensionsrechtlichen Anspruch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der mit Ablauf des 31. Dezember 1979 in den dauernden Ruhestand getreten ist, gab dem Bundesrechenamt (Behörde erster Instanz) über Aufforderung mit Schreiben vom 30. April 1985 bekannt, daß er neben seinem Ruhebezug ein Erwerbseinkommen aus selbständiger Tätigkeit beziehe, das den im § 40 a Abs. 1 Pensionsgesetz 1965 (im folgenden PG) (eingefügt durch Bundesgesetz, BGBl. Nr. 406/1984) genannten Betrag übersteige. Daraufhin teilte ihm das Bundesrechenamt mit ... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §28;PG 1965 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der ruhegenußfähige Monatsbezug nach § 5 PG ist lediglich ein Bemessungselement des Ruhegenusses (vgl § 4). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1988120037.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde K; bis zu seiner mit 31. Dezember 1987 erfolgten Ruhestandsversetzung leitete er die interne Abteilung des Krankenhauses dieser Stadt. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 11. Jänner 1988 wurde die Bemessungsgrundlage für den Ruhegenuß des Beschwerdeführers festgesetzt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung mit der Begründung: , daß er in den... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GdBDO NÖ 1976 §42;GdBDO NÖ 1976 §46;GdBDO NÖ 1976 §59;PG 1965 §4 Abs1;PG 1965 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/12/0005
Rechtssatz: Bei der Bemessung des Ruhegenusses ist eine Berücksichtigung von Nebengebühren nur dann zulässig, wenn sie durch einen Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Facharzt für Chirurgie mit dem Amtstitel Hofrat bis 31. Dezember 1988 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; er leitete das "Zentralinstitut für Bluttransfusion und Immunologische Abteilung" in der Organisationsform eines Landesinstitutes, aber in Unterstellung unter die Krankenhausleitung, und das "Zentrallabor der Chirurgischen Universitätsklinik", sowie das "Gastro-Enterologische Labor und Endoskopie" als ärztlicher Leiter. ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §30a Abs1 Z3;PG 1965 §4 Abs1;PG 1965 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0185 E 30. Jänner 1984 VwSlg 11309 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Bemessung des Ruhegenusses ist eine Verwendungszulage nur dann zu berücksichtigen, wenn sie durch einen Bescheid der (früheren) Dienstbehörde bemessen worden ist (Hinweis E 14.12.1983, 82... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: DPL NÖ 1972 §26 Abs4;DPL NÖ 1972 §69 Abs1;DPL NÖ 1972 §69 Abs3;DPL NÖ 1972 §71;DPL NÖ 1972 §76 Abs4 litb;NGZG 1971 §2 Abs1;PG 1965 §5 Abs1 litb impl;
Rechtssatz: § 69 Abs 3 DPL 1972 enthält eine erschöpfende Aufzählung der ruhegenussfähigen Nebengebühren. Aus § 76 Abs 4 lit b DPL 1972 ergibt sich, dass nur eine Personalzulage, di... mehr lesen...