Die 1937 geborene Beschwerdeführerin steht als Oberlehrerin i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark; sie war bis zu ihrer mit Wirkung vom 30. April 1996 erfolgten Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LLDG) als Lehrerin der Verwendungsgruppe L3 mit "Praxisunterricht in Nähen und Werken" in der einjährigen ländlichen Haushaltungsschule St. Marti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §52;AVG §60;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/16 94/12/0162 5 Stammrechtssatz Der Begriff der Dienstunfähigkeit iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 und der Begriff der Er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §52;AVG §60;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/16 94/12/0162 5 Stammrechtssatz Der Begriff der Dienstunfähigkeit iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 und der Begriff der Er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §37;AVG §52;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0022 E 20. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung des Begriffes der Erwerbsunfähigkeit im § 9 Abs 1 PG handelt es sich um eine Rechtsfrage. Daraus folgt, dass nicht der ärztliche Sachverständige die Erwerbsunfähigkeit festzustellen hat, son... mehr lesen...
Über Antrag (vom 15. September 1988) von 82,2 v.H. der Grundeigentümer der Fläche nach und mit Zustimmung der mitbeteiligten Gemeinde hat die belangte Behörde mit Verordnung vom 15. Oktober 1988, kundgemacht im Amtsblatt für das Land Vorarlberg Nr. 41/1988, für den Ortsteil "X" der mitbeteiligten Gemeinde ein Umlegungsverfahren nach den Bestimmungen der §§ 36ff Vlbg. Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 15/1973, eingeleitet. Mit Schreiben vom 1. Dezember 1988 legte die mitbeteiligte Gemeinde... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;RPG Vlbg 1973 §36 Abs1;RPG Vlbg 1973 §43 Abs1;RPG Vlbg 1973 §45 Abs2;
Rechtssatz: Der Spruchpunkt eines gem den § 36 ff Vlbg RPG ergangenen Umlegungsbescheides, der in bezug auf die betreffende Umlegung die Rechtsbeziehungen der von der Umlegung erfaßten Grundstücke zu dritten Personen regelt, ... mehr lesen...
Der 1944 geborene Beschwerdeführer war seit 29. Oktober 1983 Stadtrat in der Landeshauptstadt Salzburg. Auf Grund des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom 4. Oktober 1992 hätte diese Funktion des Beschwerdeführers mit 25. November 1992 geendet. Mit Schreiben vom 20. November 1992 teilte der Beschwerdeführer dem Bürgermeister "mit 19. 11. 1992" seinen krankheitshalber erzwungenen Rücktritt von seinen "Funktionen als Stadtrat" mit und legte gleichzeitig zwei privatärztliche Gutachte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren65/01 Allgemeines Pensionsrecht67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;KOVG 1957 §62 idF 1967/258 ;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §36 Abs2;
Rechtssatz: Die Regelung des § 36 Abs 2 PG entspricht inhaltlich der des § 62 KOVG. Zu dieser Bestimmung hat der VwGH ausgesprochen, daß die Verweigerung der Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nur dann zur Einstellung der Verso... mehr lesen...
Die 1962 geborene Beschwerdeführerin befand sich als Kontrollorin bis zum September 1993 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 23. August 1993 wurde sie gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Die Dienstbehörde stützte sich dabei auf die Feststellungen im polizeichefärztlichen Gutachten vom 10. August 1993. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;
Rechtssatz: Hat zwar das Klinikgutachten medizinisch schlüssig dargelegt, daß für die vom Beamten angegebenen Beschwerden "kein organisches Substrat" nachweisbar sei, jedoch offengelassen, ob das "beklagte Beschwerdebild" existiert, sonde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §52;AVG §60;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der Dienstunfähigkeit iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 und der Begriff der Erwerbsunfähigkeit iSd § 9 Abs 1 PG sind nicht deckungsgleich. Daher f... mehr lesen...
Mit dem oben bezeichneten Bescheid wurde der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer auf seinen Antrag gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302, mit Wirksamkeit vom 1. April 1991 in den Ruhestand versetzt. Weiters wurde ausgesprochen, daß eine Zuerkennung von Jahren zur ruhegenußfähigen Dienstzeit gemäß § 9 Abs. 1 des Pensionsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 340, nicht stattfinde, weil die gesetzlichen Voraussetzungen fehlten. Schließlich enthält der Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §52;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde hat auf Grund des Gutachtens eines ärztlichen Sachverständigen festzustellen, welche Erwerbstätigkeiten (Berufe) der Beamte auf Grund der ihm verbliebenen Leistungsfähigkeit noch ausüben kann. Dies setzt eine berufskundliche Beurteilung voraus und muß ausreichend, das ist i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. September 1989 als Sonderschuloberlehrer i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Tirol. Seine letzte Dienststelle war die Volksschule W. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. August 1989 wurde der Beschwerdeführer mit Ablauf des 31. August 1989 gemäß § 12 Abs.1 Z.2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes-LDG 1984, BGBl. Nr. 302, in den Ruhestand versetzt. Nach der Bescheidbegründung sei der Beschwerdeführer seit 26. Mai 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §52;LDG 1984 §106 Abs1;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Beiziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Neurologie und Psychiatrie nach § 52 Abs 2 AVG iVm § 36 Abs 1 letzter Satz PG hätte es nicht auf jeden Fall, sondern nur dann bedurft, wenn der ärztliche Sachverständige nicht in ... mehr lesen...
91 v. H. der Grundeigentümer der Fläche nach beantragten mit ausdrücklicher Zustimmung der mitbeteiligten Gemeinde, die auch die Antragstellung an die belangte Behörde am 12. Mai 1987 vornahm, die Einleitung der Umlegung "Nagrand", KG Nenzing, unter Anschluß der erforderlichen Unterlagen, insbesondere auch eines Lageplanes gemäß § 37 Abs. 3 lit. b des Raumplanungsgesetzes (RPG) über den Grundstücksbestand des Umlegungsgebietes. Aus diesem Plan (aber auch aus den weiteren Unterlagen) e... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §36 Abs1;RPG Vlbg 1973 §36 Abs2;RPG Vlbg 1973 §36 Abs3;RPG Vlbg 1973 §37 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 36 Abs 1 Vlbg RPG ergibt sich, daß bei der Einleitung des Umlegungsverfahrens, welche gemäß § 37 Abs 4 mit Verordnung der Landesregierung erfolgt, jeweils auf ein bestimmtes Gebiet und nicht bloß a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §37;AVG §52;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Begriffes der Erwerbsunfähigkeit im § 9 Abs 1 PG handelt es sich um eine Rechtsfrage. Daraus folgt, dass nicht der ärztliche Sachverständige die Erwerbsunfähigkeit festzustellen hat, sondern die zur Entscheidung dieser Rechtsfrage berufene Behörde. Aufgabe des... mehr lesen...