Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin von 1130/112660-Anteilen der Liegenschaft EZ 18 Grundbuch *****, B-LNR 1, womit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 Stiege I verbunden ist. Ihr Eigentumsrecht wurde zu TZ 177/2010 einverleibt. Bereits mit Vereinbarung vom 3. 6. 1994 hat die Erstantragstellerin als aufgrund eines Leibrentenvertrags Berechtigte („außerbücherliche Eigentümerin“) hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile „zum Zweck der Sicherung der Erhaltung des Familie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 387 Grundbuch *****. Mit dem am 12. 9. 2005 als Notariatsakt abgeschlossenen Ehepakt errichteten der Antragsteller und seine Ehegattin Gerlinde I***** eine auf diese Liegenschaft beschränkte Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Darin wurde Folgendes vereinbart: „II. Ehepakte Die Ehegatten Herr Mag. Gottfried und Frau Gerlinde I***** errichten nunmehr hinsichtlich der vorbeschriebenen Liegensch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers Johann J*****, vertreten durch Dr. Peter Zdesar & Partner, öffentliche Notare in Villach, betreffend Urkundenhinterlegung bezüglich der Liegenschaft EZ 116 KG *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschl... mehr lesen...
Begründung: Mit der unbelasteten Liegenschaft EZ 40 (Stammsitzliegenschaft), bestehend aus den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken 805 und 806 mit einer Gesamtfläche von 450 m², ist das Miteigentumsrecht zu 1/200tel-Anteilen am Gemeinschaftsbesitz EZ 56 verbunden. Eingetragener Eigentümer dieser Liegenschaft ist eine Agrargemeinschaft. Der Antragsteller ist Alleineigentümer der EZ 41; mit dieser Liegenschaft ist das Miteigentumsrecht zu insgesamt 35/200tel-Anteilen an der EZ 5... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine Kommandit(erwerbs)gesellschaft. Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde V*****. Kommanditistin ist die Marktgemeinde V*****. Am 12. 6. 2006 schlossen die Marktgemeinde V***** und die Antragstellerin einen sogenannten Einbringungsvertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: ,,1. Zielsetzung, Beteiligungsverhältnisse 1.1. Mit Gesellschaftsvertrag vom 9. 2. 2006 haben die Gemeinde un... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §26 Abs2ABGB §443ABGB §928ABGB §1054
Rechtssatz: Ein nach dem Vertragswortlaut nicht auszuschließender Dissens der Vertragsparteien über die Haftung für bücherliche Lasten der Liegenschaft im Innenverhältnis - hier immerhin in Höhe des halben Kaufpreises - ist geeignet, Bedenken am Bestehen eines gültigen Rechtsgrunds zu erwecken, die im Grundbuchverfahren nicht zu beseitigen sind. Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Zu TZ 515/2006 ist eine Rangordnung für die Veräußerung bis 28. 2. 2007 angemerkt. Zu C-LNR 1 ist zugunsten der R*****reg.Gen.mbH ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 10 Mio einverleibt und zu C-LNR 2 für dieselbe Gläubigerin ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von EUR 300.000. Mit Kaufvertrag vom 6. 3. 2006 veräußerte der Erstantragsteller diese Liegenschaft an den Zweit- und di... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen Elisabeth O***** und Natascha K***** sind je zur Hälfte Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ 20 GB *****, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 352 Baufläche (begrünt), 565/17 sonstige (Ortsraum) und 23 Baufläche (Gebäude) und Baufläche (befestigt) gehören. Die Antragstellerin Gertraud S***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 22 GB *****, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 350 Baufläche (Gebäude), Baufläche (begrün... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054GBG §26 Abs2GBG §94 Abs1
Rechtssatz: Bei Kaufverträgen, bei denen auf Verkäufer- und Käuferseite nur jeweils eine Person beteiligt ist, die zwei Liegenschaftsanteile um einen Pauschalpreis verkauft bzw kauft, steht eine mangelnde Bestimmtheit des Kaufpreises der Eintragung im Grundbuch nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 5/06f Entscheidungstext OGH 24.01.2006 5 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der im
Spruch: genannten Liegenschaftsanteile. Am 18. 4. 2005 schlossen der Erstantragsteller als Verkäufer und der Zweitantragsteller als Käufer über die in der Kaufvertragsurkunde angeführten Liegenschaftsanteile einen Kaufvertrag, der einen Gesamtkaufpreis für sämtliche Anteile von EUR 72.500 festsetzte und eine Aufsandungserklärung zugunsten des Käufers sowie dessen Erklärung enthielt, österreichischer Staatsbürge... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** ist sub B-LNR 5 das (Allein-)Eigentum der Adelheid D***** einverleibt. Mit dem am 19. 12. 2002 vom öffentlichen Notar Dr. Wolfgang Albrecht errichteten Notariatsakt (AZ 1567/3/0; GZ 5566) gab Adelheid D***** ein Anbot zum Abschluss eines Kaufvertrags mit auszugsweise folgendem Inhalt ab: „I. Erstens: Adelheid D***** verkauft und übergibt an Rene D***** und letzterer kauft und übernimmt von ersterer einen ideellen Hälfteanteil an der der Ve... mehr lesen...
Begründung: Ob einem Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** ist sub B-LNR 13 das Eigentumsrecht für Oskar G***** einverleibt. Die Antragstellerinnen begehrten (ua) aufgrund des Schenkungsvertrags vom 21. Mai 2003, der Erklärung der Antragstellerinnen vom 6. Dezember 2004, der Erklärung der Firma Gerhard B***** vom 7. Dezember 2004 sowie der Sterbeurkunde vom 26. Juni 2004 betreffend Oskar G***** „ob des Hälfteanteils B-LNR 13 der (EZ *****) die Einverleibung des Eigentumsrechte... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** und der Liegenschaftsanteil B-LNr 19 (1/9tel Anteil) an der Liegenschaft EZ *****, je Grundbuch *****, stehen im Eigentum des Erstantragstellers. Mit Kaufvertrag vom 12. 3. 2003 verkaufte der Erstantragsteller der Zweitantragstellerin und dem Drittantragsteller je zur Hälfte von der Liegenschaft EZ ***** einen Teil, nämlich das Grundstück 35/10, sowie seinen Liegenschaftsanteil an der EZ ***** zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 35.000. Käufer un... mehr lesen...
Begründung: Dem Eintragungsgesuch waren nicht nur die im
Spruch: angeführten Grundbuchsurkunden, sondern auch noch eine Geburtsurkunde des Alfred S*****, geb. 5. 5. 1964, eine Freilassungserklärung der Vorkaufsberechtigten Ingrid S***** und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen angeschlossen. Aus ihnen ergibt sich kein Eintragungshindernis. Das Erstgericht wies das aus dem
Spruch: ersichtliche Begehren ab. Es begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass aus den vo... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** steht je zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum des Dr. Alfred M***** und der Johanna E*****. Ihr einziger Gutsbestand ist die Baufläche 670/15 (begrünt). Am 16. 4. 1993 schlossen Dr. Alfred M***** und Johanna E***** mit Fatemeh Z***** einen Vertrag, der wie folgt beurkundet wurde: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen folgenden Personen: I. VERKÄUFER: römisch eins. VERKÄUFER: 1. Dr. Alfred M***** 2. Johanna E***** II. KÄUFER: römisch II. K... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Grundbuchsgesuch begehrten die Antragsteller in EZ ***** Grundbuch*****, das im Alleineigentum von Kemal A***** (des Drittantragstellers) stand, die Teilung des Grundstückes 486/14 in die Grundstücke 486/14 und 486/18. Weiters begehrten sie die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 486/18, die Eröffnung einer neuen Einlage EZ ***** Grundbuch ***** dafür und darin die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller Bekir A... mehr lesen...
Norm: GBG §26 Abs2GBG §36
Rechtssatz: § 26 Abs 2 GBG verlangt nur den urkundlichen Nachweis eines gültigen Rechtsgrundes für das einzuverleibende (vorzumerkende) Recht, wogegen aus § 36 GBG abzuleiten ist, dass die zu sichernde Forderung - ihr Bestand oder wenigstens die Möglichkeit ihres Entstehens - lediglich präzisiert und glaubhaft gemacht werden muss. Entscheidungstexte 5 Ob 257/03k ... mehr lesen...
Begründung: Die zur
Begründung: des Eintragungsbegehrens vorgelegte Schuldbeitrittserklärung und Pfandeinräumungsurkunde enthält - mit den jeweiligen Daten des betreffenden Rechtsgeschäft - folgende Vereinbarungen und Aufsandungserklärung: Die H***** Gesellschaft mbH & Co KG sowie die H***** Gesellschaft mbH schulden der .... aus dem (den) Bauvorhaben ... per ... einen Betrag (Gesamtbetrag) von ... zuzüglich ... % Zinsen seit .... Die Firma G. H*****-GmbH tritt hiemit dieser Sc... mehr lesen...
Begründung: Am 9. 2. 1995 vermietete die Mutter des Klägers den Beklagten eine Wohnung, in der ein Bräunungsstudio betrieben wurde. Die Vermieterin verzichtete auf das Recht zur Kündigung für die Dauer von 10 Jahren. In den schriftlichen Mietvertrag wurde unter Punkt IX eingefügt, dass die Vermieterin den Mietern das von diesen übernommene Inventar um 840.000 S verkauft und dass dieser Kaufpreis in monatlichen Raten á 8.000 S ab 1. 2. 1995 zu begleichen ist. Für den Fall der Auflö... mehr lesen...
Begründung: Nachdem Josef E*****, geboren 23. 6. 1918 (in der Folge Josef E***** sen. genannt) eine Hälfte der Liegenschaft EZ ***** GB ***** seiner Ehegattin Else E*****, geboren 9. 5. 1925 geschenkt hatte, schlossen beide unter Beteiligung des Antragstellers am 23. 7. 1987 folgenden Vertrag in Form eines Notariatsakts, bezeichnet als "Schenkungsvertrag auf den Todesfall". Herr Josef E*****, geboren 23. Juni 1918 schenkt und übergibt auf den Todesfall an seine Ehegattin Else E***... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054GBG §26 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des Kaufpreises bildet einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages. Die grundbuchsrichterliche Prüfung eines Vertrags hat sich darauf zu erstrecken, ob bei dem Erwerb eines dinglichen Rechts der gültige Rechtsgrund gemäß § 26 Abs 2 GBG überhaupt gegeben ist. Ein Vertrag, mit dem mehrere Miteigentümer einer Liegenschaft ihre Anteile verkaufen, kann nur dann als gültiger Rechtsgrund in dies... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherlich zugeschrieben ist die EZ ***** GB ***** dem Thomas W*****, der am 8. 3. 1995 verstorben ist. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 14. 2. 1996, GZ 2 A 164/95s-25, wurde Herma W***** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach Thomas W***** eingeantwortet. Hinsichtlich der gegenständlichen Liegenschaft war Margarete B***** Vermächtnisnehmerin nach Thomas W*****. Mit Amtsurkunde gemäß § 178 AußStrG des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 1... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** steht im Miteigentum von Christa (auch Christine) S***** zu 1/3, Elisabeth H***** zur Hälfte und Mag. Nikolaus E***** zu 1/6. Am 19. 11. 1998 wurde zwischen diesen Miteigentümern als Verkäufern und der Antragstellerin als Käuferin ein Kaufvertrag abgeschlossen, wonach letztere sämtliche Miteigentumsanteile "kauft und übernimmt, sodass sie Alleineigentümer der kaufgegenständlichen Liegenschaft wird". Unter Punkt III wurde ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, Au... mehr lesen...
Norm: GBG §26 Abs2
Rechtssatz: Die Verbücherung eines Wohnungsrechts und eines Fruchtgenussrechts gemäß § 26 Abs 2 GBG kann nur auf Grund von Urkunden erfolgen, die einen gültigen Rechtsgrund enthalten. Die bloße Einräumung von Dienstbarkeiten reicht nicht aus, um eine Einverleibung im Grundbuch zu erwirken (so schon 5 Ob 339/99k). Entscheidungstexte 5 Ob 272/99g Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage der oben bezogenen Urkunden beantragten Annemarie K***** und Willibald K***** die aus dem
Spruch: ersichtlichen Grundbuchseintragungen. Das Erstgericht wies das gesamte Begehren ab. Gemäß § 26 Abs 1 GBG könnten Einverleibungen nur auf Grund von Urkunden bewilligt werden, die in der zu ihrer Gültigkeit vorgeschriebenen Form ausgefertigt sind. Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe bedürften zu ihrer Gültigkeit der Aufnahme eines Notariatsakts gemäß... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage des Dienstbarkeitsvertrages vom 29.5.1998 begehrten die Antragsteller am 3.2.1999 beim Erstgericht die Bewilligung nachstehender Eintragungen im Grundbuch *****: 1. ob der dem Stefan H***** und der Christine H***** jeweils zur Hälfte gehörenden Liegenschaft GST-NR 260/7, EZ 2364, die Einverleibung der Dienstbarkeit des unbeschränkten Geh- und Fahrrechtes auf dem in der Planurkunde des DI M.W. T***** vom 21.8.1997 mit A) bezeichneten Teilstück zu Gunst... mehr lesen...
Norm: GBG §26 Abs2GBG §32 Abs1GBG §35
Rechtssatz: Der ausdrücklichen Annahme der Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes durch einen Dienstbarkeitsberechtigten bedarf es nicht. Wird in der Aufsandungserklärung nur in die bücherliche Eintragung, nicht jedoch in die Einverleibung eingewilligt, dann kann nur die Vormerkung nach § 35 GBG bewilligt werden. Anmerkung 0000052 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aGBG §26 Abs2
Rechtssatz: Die Unterfertigung einer Erklärung der Annahme des Anbotes kann ohne rechtzeitigen Zugang den Vertragsabschluß für sich allein nicht bewirken. Wurde dem Grundbuchsgesuch der Erklärenden ein urkundlicher Nachweis dafür, daß diese gesonderte Annahmeerklärung dem Offerenten auch zugegangen ist, nicht beigeschlossen, so darf das Grundbuchsgericht von einem solchen Zugang nicht ausgehen, womit es im Sinne des... mehr lesen...