Norm
ABGB §1054Rechtssatz
Bei Kaufverträgen, bei denen auf Verkäufer- und Käuferseite nur jeweils eine Person beteiligt ist, die zwei Liegenschaftsanteile um einen Pauschalpreis verkauft bzw kauft, steht eine mangelnde Bestimmtheit des Kaufpreises der Eintragung im Grundbuch nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120511Im RIS seit
23.02.2006Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019