Norm: ABGB §387ABGB §435UHG §1GBG §10GBG §94GrEStG §1 Abs1BAO §160
Rechtssatz: Die Bebauung einer Liegenschaft hindert nicht ihre Dereliktion. Die Dereliktions- und Okkupationsmöglichkeit von Superädifikaten ist möglich. Der Erwerb des Eigentumsrechtes durch Okkupation nach vorangegangener Dereliktion erfolgt bei Superädifikaten durch entsprechende Urkundenhinterlegung. Auch für die Zueignung eines derelinquierten Superädifikats ist eine Unb... mehr lesen...
Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...
Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Verwalter der Liegenschaft EZ 547 GB ***** mit dem Haus *****. Der Antragsteller und die übrigen Beteiligten sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft. Mit den Miteigentumsanteilen einiger Verfahrensparteien ist seit 1976 Wohnungseigentum untrennbar verbunden. Die übrigen Beteiligten sind schlichte Miteigentümer. Ein vor der Wohnungseigentumsbegründung über eine Wohnung des Hauses abgeschlossener Hauptmietvertrag („Altmietvertrag") bes... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer eines Objektes in Innsbruck. Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung 2 sowie der Wohnung top 4 und 5 im 3. Obergeschoss. Mit den Anteilen des Erstantragsgegners ist Wohnungseigentum an der Wohnung top 3 im 1. Obergeschoss verbunden, mit jenen der Zweitantragsgegnerin an Wohnung top 1 und 2 im Erdgeschoss sowie am Lager. Im Mai 1957 vereinbarten die beiden Rechtsvorgänger der nunmehrigen Mitei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 1602/11, im Gesamtausmaß von 6.673 m2 mit den Häusern W***** 44 und 48. Sie hat beantragt, die Nutzwerte für diese Liegenschaft gemäß § 3 Abs 2 WEG (1975) neu festzusetzen und dieses Begehren wie folgt begründet: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 126/17523-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, womit das Wohnungseigentum an den Wohnungen W 36/39 Stiege IV des Hauses ***** verbunden ist (B-LNR 322). Die Erstantragstellerin ist zu 126/17523-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, womit das Wohnungseigentum an den Wohnungen W 36/39 Stiege römisch IV des Hauses ***** verbunden ist (B-LNR 322). Die Erstantragstellerin sc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Noch im Revisionsrekursverfahren beharrt der Antragsteller darauf, dass ein Abweichen des Wohnungseigentumsvertrags vom Kaufvertrag hinsichtlich der Größe des Gartenanteils, an dem er Zubehörwohnungseigentum erwerben will, ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer einen nachträgliche Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 3 Abs 2 WEG rechtsfertigen soll. Erst nach rechtskräftiger Festsetzung der Nutzwerte sei die wahre Sac... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin von 999/28841 Anteilen an der Liegenschaft EZ *****, verbunden mit Wohnungseigentum an W 1.5/11 und Garage 18. Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Gastein vom 20. 5. 1998, Msch 3/73-6, sind auf Antrag der nunmehrigen Antragstellerin die Nutzwerte der Wohnungen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten dieser Liegenschaft neu festgesetzt worden. Es ging dabei im wesentlichen um die Beseitigung des Fehlers, daß im Z... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 1480/20200-stel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft W*****straße 9 in ***** W*****, mit welchen Eigentumsanteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 28 untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus ist er zu 438/20200-stel Anteilen Miteigentümer der gegenständlichen Liegenschaft, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum "am Laufgang" untrennbar verbunden ist. Diese Anteile erwarb er im Erbweg nach seinem am 9. 4. 1992 verstorbenen Vater O... mehr lesen...
Begründung: Zu dem für die Beurteilung des vorliegenden Grundbuchsgesuches maßgebenden Zeitpunkt (31.Oktober 1997) war der Erstantragsteller Alleineigentümer der im
Kopf: dieses Beschlusses genannten Liegenschaft in der Weise, daß ihm die zu verschiedenen Zeitpunkten erworbenen und verschieden belasteten (C-LNR 1 und 2 bezüglich Anteil 2, C-LNR 3 und 4 bezüglich Anteil 1) Hälfteanteile B-LNR 1 und 2 zugeschrieben waren. Die Antragsteller begehrten unter Vorlage der erforderlich... mehr lesen...
Norm: GBG §10
Rechtssatz: § 10 GBG sieht die Eintragung von Miteigentumsanteilen vor, die im Verhältnis zum ganzen bestimmt sind (ideelle Anteile). Dies geschieht durch die Aufstellung entsprechender Eigentumsanteile im B-Blatt in der Art eines "Realfoliensystems" derart, dass jeder so geschaffene und mit einer eigenen Nummer (B-LNR) versehene Miteigentumsanteil nur einem Eigentümer gehören kann, dass jedoch einem bestimmten Eigentümer mehrere... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zum Ersatz ihres insgesamt mit S 3,994.265,44 samt 4 % Zinsen seit 15.Jänner 1990 bezifferten Schadens und brachte hiezu vor, daß ihr dieser in seiner Funktion als Obmann eines näher bezeichneten Schiedsgerichts über Auftrag einer früher in Nürnberg ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge Nürnberger Gesellschaft) eine Verfügung zur Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens zugestellt ha... mehr lesen...
Norm: dAGBG §1 Abs1dAGBG §9dAGBG §10dAGBG §11dAGBG §24
Rechtssatz: Beim generellen Ausschluß der Haftung der Schiedsrichter für deren schiedsgerichtliche Tätigkeit handelt es sich um eine vorformulierte Klausel im Sinne des § 1 Abs 1 AGBG, an deren Einbeziehung in den Schiedsrichtervertrag naturgemäß nur die Schiedsrichter interessiert sein konnten. Jeder Vertragspartner kann sich auf die Unangemessenheit vorformulierter Klauseln nach Maßgabe d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (grundbücherlicher) Hälfteeigentümer des Baurechts bis 31.12.2017 an der Liegenschaft EZ 1700 KG L*****, Baurechtseinlage EZ 1750 KG L*****, die Beklagte und Rainer Qu*****, seine Kinder, zu je einem Viertel. Die Mutter der Beklagten hatte der Beklagten und Rainer Qu***** ihren Hälfteanteil je zur Hälfte mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 24.6.1966 geschenkt; weiters räumte sie dem Kläger auf ihrem Hälfteanteil das - dort einverleibte... mehr lesen...
Norm: BauRG §1BauRG §8GBG §10
Rechtssatz: Das Baurecht kann zwar in bestimmten Quoten von mehreren Personen erworben werden, die Baurechtseinlage selbst kann aber nur als Ganzes und nicht bloß für eine bestimmte Quote gelöscht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2032/96m Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2032/96m Veröff: SZ 70/114 4 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 AABGB §829GBG §10WEG 1975 §3WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Größe der Miteigentumsanteile, die immer in einem Verhältnis zur ganzen Liegenschaft auszudrücken ist, ergibt sich aus dem Grundbuch. Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse kann nämlich, nur durch eine Einverleibung im Grundbuch (§§ 425, 431 ABGB) auf Grund eines gültigen Titels (§ 424 ABGB in Verbindung mit § 26 Abs 2 GBG) erfolgen. Die Festsetzung ode... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3GBG §9GBG §10
Rechtssatz: Der Verbücherung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes steht nicht entgegen, daß der nunmehrige Hälfteeigentümer einmal Alleineigentümer der Liegenschaft war. Der Eintragung entgegenstehen würde lediglich der zwischenzeitige Eigentumserwerb eines anderen an der verbotsbetroffenen Liegenschaft, weil ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot gemäß § 364c ABGB nur den ersten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, er habe mit Vertrag vom 10. April 1983 Hermann F*** ein Darlehen in Höhe des Klagsbetrages von 50.000 S gewährt, wobei die Rückzahlung samt 10 % Zinsen binnen Jahresfrist vereinbart worden sei. Im Verlassenschaftsverfahren nach dem sodann am 9. Jänner 1985 verstorbenen Darlehensnehmer sei keine Erbserklärung abgegeben und vom Verlassenschaftsgericht am 20. Jänner 1985 der Beschluß gefaßt worden, daß gemäß § 72 Abs 1 AußStrG keine Verlaßab... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei steht ein Exekutionstitel gegen den Verpflichteten zu. Zur Hereinbringung des vom Verpflichteten geschuldeten Geldbetrags beantragte die betreibende Partei gemäß § 9 Abs 2 WEG 1975 die Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums des Verpflichteten und der Beteiligten Margarethe S***** und die Zwangsversteigerung der den Ehegatten zusammen gehörenden 528/38.127-Anteile an der Liegenschaft EZ 2863 KG ***** und des damit ve... mehr lesen...
Der Kläger ist der Vater des Erstbeklagten und der Ehegatte der Zweitbeklagten. Der Notariatsakt vom 18. Feber 1931 schlossen der Kläger und die Zweitbeklagte einen Ehe- und Erbvertrag, mit dem sie über ihr gesamtes beiderseitiges Vermögen, welches sie besessen haben, in Zukunft einzeln oder gemeinsam erwerben, ererben oder sonst an sich bringen würden, die allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall vereinbarten; sie setzten sich zu drei Vierteln ihres Nachlaßve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1ZPO §228 B3ddGBG §10
Rechtssatz: Die Feststellungsklage hinsichtlich des Bestehens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist zulässig; soweit auch Miteigentum an Gesellschaftsliegenschaften festgestellt werden soll, müssen bestimmte Anteile behauptet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 169/69 Entscheidungstext OGH 27.08.1969 5 Ob 169/69 Veröff: MietSlg 21245 = ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1ABGB §1233 EABGB §1236EO §9 CEO §88GBG §10
Rechtssatz: 1.) Ist die Gütergemeinschaft grundbücherlich in einer Form eingetragen, die ihre Wirkung gegen Dritte nach Art eines Verfügungsverbotes nach § 364 c ABGB verleiht, so ist die Exekutionsführung in die dem einen Ehegatten zugeschriebenen Hälfte nur auf Grund eines gegen ihn allein ergangenen Exekutionstitels ohne gleichzeitige Verurteilung des anderen Ehegatten unzulässig;... mehr lesen...
Zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 12.000 S samt Kosten in der Höhe von 40 S, 188 S 30 g, 12 S 50 g, 123 S 47 g, 20 S und 172 S 09 g war dem betreibenden Gläubiger Dr. S. bereits früher mit den Beschlüssen vom 17. März 1954, E 160/54 (204/54), vom 25. Mai 1954 (490/54) und vom 22. Jänner 1955, E 38/55 des Bezirksgerichtes Freistadt wider den Verpflichteten Josef St. die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung ob den dem Verpflichteten zugeschriebenen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3ABGB §1236GBG §10
Rechtssatz: Der Bestand einer allgemeinen Gütergemeinschaft der Ehegatten nach den Bestimmungen der §§ 1438 ff des DBGB ( Gemeinschaft zur gesamten Hand ) kann in einem österr. Grundbuch nur in der Weise ersichtlich gemacht werden, daß für jeden Ehegatten das Eigentumsrecht an der Hälfte der Liegenschaft mit der Beschränkung einverleibt wird, daß während der Dauer der Gütergemeinschaft kein Teil einseitig üb... mehr lesen...