Norm
BauRG §1Rechtssatz
Das Baurecht kann zwar in bestimmten Quoten von mehreren Personen erworben werden, die Baurechtseinlage selbst kann aber nur als Ganzes und nicht bloß für eine bestimmte Quote gelöscht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108047Zuletzt aktualisiert am
06.04.2010