Norm
ABGB §1175 A1Rechtssatz
Die Feststellungsklage hinsichtlich des Bestehens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist zulässig; soweit auch Miteigentum an Gesellschaftsliegenschaften festgestellt werden soll, müssen bestimmte Anteile behauptet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
GesBREuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0025999Dokumentnummer
JJR_19690827_OGH0002_0050OB00169_6900000_002