Norm
ABGB §387Rechtssatz
Die Bebauung einer Liegenschaft hindert nicht ihre Dereliktion. Die Dereliktions- und Okkupationsmöglichkeit von Superädifikaten ist möglich.
Der Erwerb des Eigentumsrechtes durch Okkupation nach vorangegangener Dereliktion erfolgt bei Superädifikaten durch entsprechende Urkundenhinterlegung.
Auch für die Zueignung eines derelinquierten Superädifikats ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwerbssteuer vorzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2011:RFE0100006Im RIS seit
10.11.2011Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011