Norm: StGB §177 StGB §89 StGB § 177 heute StGB § 177 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 177 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 89 heute ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Ö***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (Faktum 1./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs l Z l) StGB (Faktum 2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Ö***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB (Faktum 1./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Gefähr... mehr lesen...
Norm: StGB §89StGB §176
Rechtssatz: Die von § 89 StGB geforderte Gefährdung setzt eine Situation voraus, die nicht bloß allgemein, sondern auch und gerade im besonderen Fall die Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses für das Leben, die Gesundheit oder körperliche Sicherheit einer vom Täter verschiedenen Person besorgen lässt. Für das Gefahrenurteil, auf dem der Gefährdungsbegriff aufbaut, kommt es auf denjenigen Zeitpunkt an, in dem sich di... mehr lesen...
Norm: StGB §89 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 89 StGB Verweisungen: Zu den Voraussetzungen des § 81 Z 1 und 2 StGB siehe bei § 81 StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102601 Dokumentnummer JJR_19960917_OGH0002_000STG00089_9600000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §89
Rechtssatz: Die Tathandlung des § 89 StGB besteht in der Vornahme einer objektiv sorgfaltswidrigen Handlung unter Umständen, die aus der ex ante Sicht eines objektiven Beobachters eine außergewöhnlich hohe Unfallwahrscheinlichkeit begründen und die ex post betrachtet zu einer konkreten Gefährdung des Lebens, der Gesundheit oder der körperlichen Sicherheit eines anderen, mithin zu einer Situation führt, die sich bereits so bedroh... mehr lesen...
Norm: StGB §177 Abs1StGB §89
Rechtssatz: Ein alkoholisierter Geisterfahrer, ohne Fahrpraxis und ohne Führerschein mit defektem Abblendlicht, der 25 km auf der falschen Richtungsfahrbahn bei Nacht unterwegs ist und dem etwa 30 Fahrzeuge entgegenkommen, verantwortet nicht § 177 Abs 1 StGB, sondern nur § 89 StGB. Entscheidungstexte 8 Bs 480/93 Entscheidungstext OLG Innsbruck 01.12.199... mehr lesen...
Norm: StGB §89
Rechtssatz: Das Gefährlichkeitsdelikt des § 89 StGB ist nicht auf die Schuldform der Fahrlässigkeit beschränkt. Entscheidungstexte 14 Os 41/93 Entscheidungstext OGH 27.04.1993 14 Os 41/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0092828 Dokumentnummer JJR_19930427_OG... mehr lesen...
Gründe: Alfred S***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 14.Dezember 1990, GZ 5 U 528/90-10, des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Z 1) StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Juni 1990 gegen 16,45 Uhr in Judendorf-Straßengel auf der Landesstraße 332 als Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen G 119.933 dadurch, daß er auf der Flucht vor dem ihn verfolgenden Streifenfahrzeug der Bundespolizeidirektion Graz mit dem Kennzeichen B... mehr lesen...
Norm: StGB §89
Rechtssatz: Es besteht kein allgemeiner Grundsatz, daß eine konkrete Gefährdung des Benützers eines Kraftwagens nur dann vorliegt, wenn dessen Sitzposition eine Veränderung erfahren hat. Eine solche stellt lediglich ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer konkreten Gefährdung, die durchaus auch dann gegeben sein kann, wenn es zu keiner Lageveränderung der betroffenen Personen kommt, dar. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §89
Rechtssatz: Gefährdung der körperlichen Sicherheit durch einen Fahrzeuglenker, der auf der Flucht vor einem ihn verfolgenden Streifenwagen mit überhöhter Geschwindigkeit auf die linke Straßenseite geriet, sodaß ein ihm entgegenkommender Fahrzeuglenker den drohenden und unmittelbar bevorstehenden Frontalzusammenstoß nur dadurch verhindern konnte, daß er sein Fahrzeug in einer spontanen Abwehrreaktion von der Straße auf eine danebe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Feber 1971 geborene, demnach noch jugendliche Schüler Volker A*** der Vergehen (A) der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB und (B) der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 16.Jänner 1988 in Klosterneuburg (zu A) Sabine F*** beim Eislaufen dadurch, daß er auf das Mädchen zufuhr und gegen deren Eislaufschuhe stieß, wodurch die Genannte zu Sturz kam, vorsätzlich mißhandelt und... mehr lesen...
Norm: StGB §89
Rechtssatz: Zur Erfüllung des Tatbestands nach § 89 StGB ist die unter besonders gefährlichen Verhältnissen verschuldete Verursachung einer konkreten Gefährdung eines anderen erforderlich. Eine solche konkrete Gefahr liegt dann vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Situation geschaffen oder aufrecht erhalten wurde, die nicht bloß allgemein, sondern gerade auch im besonderen Fall die Möglichkeit eines schädigenden Ereig... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2bStGB §89
Rechtssatz: Zur Frage der konkreten Gefährdung von Eisläufern unter besonders gefährlichen Verhältnissen durch versuchtes Beinstellen (hier Tatbestandsmäßigkeit verneint). Entscheidungstexte 14 Os 92/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 14 Os 92/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Gründe: Der am 17. Jänner 1932 geborene Versicherungsangestellte (Vertriebsbereichsleiter) Alfred A wurde mit dem am 25. April 1983 gefällten Urteil des Bezirksgerichts Ried im Innkreis (im folgenden 'Bezirksgericht' genannt), GZ. U 219/83-7, des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Z. 1 und 2) StGB. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm liegt zur Last, am 3. März 1983 in Ried im Innkreis als Lenker des Personenkraftwagens mit dem a... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §89
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit der Herbeiführung einer konkreten Gefahr genügt es, daß der Täter durch sein Verhalten eine außergewöhnlich hohen Unfallswahrscheinlichkeit (fahrlässig) verschuldet hat, wobei die solcherart qualifizierte Gefährdung einer einzigen Person zur Tatbestandmäßigkeit ausreicht. In der sehr hohen Unfallswahrscheinlichkeit liegt aber zugleich auch das wesentliche Merkmal der konkreten Gefähr... mehr lesen...
Norm: StGB §89
Rechtssatz: Streifung eines entgegenkommenden Fahrzeugs auf dessen Fahrbahnhälfte unter besonders gefährlichen Verhältnissen (so schon EvBl 1957/196 zu § 431 StG). Entscheidungstexte 13 Os 45/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 45/84 Veröff: SSt 55/30 = ZVR 1985/18 S 26 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Horn vom 12. August 1980, GZ. U 232/80-25, wurde der am 12. Mai 1934 geborene Landwirt Alois A - abweichend von dem in Richtung des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 3 (§ 81 Z. 1) StGB gestellten Bestrafungsantrag des öffentlichen Anklägers (S. 114) - des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach dem § 89 StGB schuldig erkannt, weil er am 13. Juni 1979 in Johannesthal als Lenker eines Traktors... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2aStGB §89
Rechtssatz: Das Befahren einer wenig frequentierten Eisenbahnkreuzung (hier: mit einem Traktor samt Anhänger) in Verbindung mit der dem Lokomotivführer zur Last fallenden Unterlassung der (im vorliegenden Fall bahnintern vorgeschriebenen) Abgabe von Pfeifsignalen bei Annäherung zum Bahnübergang begründet an sich, auch bei schlechten Sichtverhältnissen, noch keine extrem hohe, dem Traktorfahrer vorhersehbare Gefahr,... mehr lesen...
Norm: StGB §89StGB §173
Rechtssatz: Es genügt die einen anderen treffende Gefahr. Entscheidungstexte 11 Os 155/76 Entscheidungstext OGH 10.12.1976 11 Os 155/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0092822 Dokumentnummer JJR_19761210_OGH0002_0110OS00155_7600000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §89
Rechtssatz: Eine bloße unqualifizierte konkrete Gefährdung von Menschen durch einen kulpos handelnden Täter erfüllt nicht einen gerichtlich strafbaren Tatbestand, mag das Verhalten des Täters auch seiner Art nach zur Herbeiführung eines schweren Erfolgs geeignet gewesen sein. Lediglich unter den vom Berufungsgericht nicht angenommenen Voraussetzungen des § 337 lit a, b oder c StG (nunmehr § 81 Z 1 oder 2 StGB) läge der durch das ... mehr lesen...
Norm: StGB §89
Rechtssatz: Die Gefährdungshandlung muß derart beschaffen sein, daß daraus, ohne weiteres Zutun des Täters, mag auch im besonderen Fall kein Personenschaden eingetreten sein, nach der allgemeinen Lebenserfahrung ebensogut der Tod oder eine schwere körperliche Beschädigung, zumindest aber überhaupt die Beschädigung eines anderen Menschen hätte erfolgen können. Ein Objekt ist dann konkret gefährdet, wenn seine Verletzung nach Lage ... mehr lesen...
Norm: StGB §89StGB §431 B
Rechtssatz: 1. Eine konkrete Gefährdung liegt nur dann vor, wenn die Voraussetzungen für einen schädlichen Erfolg vorliegen und es vom Zufall abhängt, ob die vom Täter herbeigeführten Entstehungsbedingungen einer Verletzung zu dieser auch wirklich führen oder nicht. 2. Das Lenken eines Kraftfahrzeuges in betrunkenem Zustand stellt für sich allein noch keine konkrete Gefahr für die Fahrgäste dar. 3. Eine konkrete Ge... mehr lesen...
Norm: StGB §89
Rechtssatz: Von einer konkreten Gefährdung wird immer nur dann gesprochen werden können, wenn durch das Vorhalten des Täters eine Lage geschaffen oder erhalten wird, die nicht bloß allgemein, sondern auch, und gerade im besonderen Falle, die Möglichkeit eines schädlichen Erfolges besorgen läßt, und wenn es nur von unberechenbaren Umständen, sohin vom Zufall abhängt, ob die vom Täter herbeigeführten Entstehungsbedingungen einer Ve... mehr lesen...
Norm: StGB §89
Rechtssatz: Von einer konkreten Gefährdung wird immer dann gesprochen werden können, wenn durch das Verhalten des Täters eine Lage geschaffen oder erhalten wird, die nicht bloß allgemein, sondern auch und gerade im besonderen Falle die Möglichkeit eines schädlichen Erfolges besorgen läßt. Entscheidungstexte 8 Os 179/58 Entscheidungstext OGH 07.11.1958 8 Os 179/58 ... mehr lesen...