Norm: StGB §6 DStGB §80 AStGB §88 A
Rechtssatz: Voraussetzung für die objektive Zurechenbarkeit mehrerer Erfolge ist der (Rechtswidrigkeitsrisikozusammenhang) Risikozusammenhang zwischen dem verursachenden Verhalten des Täters und jedem einzelnen daraus entstehenden Erfolg. Das trifft bei Folgeunfällen nur insoweit zu, als sich die Erfolge unmittelbar aus der vom Täter geschaffenen speziellen Gefahrenanlage ergeben, insoweit diese als risikoerh... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §80 DStGB §88 C
Rechtssatz: Verwirklicht eine Tat eine fahrlässige Tötung nach dem § 80 StGB und fahrlässige Körperverletzung nach dem § 88 StGB, besteht Idealkonkurrenz; die Tatbestände fallen kumulativ zur Last. Entscheidungstexte 12 Os 148/75 Entscheidungstext OGH 18.11.1975 12 Os 148/75 Veröff: EvBl 1976/171 S 329 = JBl 1976,217 = ZVR 1976/32 S 24 = RZ 1976/... mehr lesen...
Norm: StGB §6 DStGB §80 AStGB §88 A
Rechtssatz: Objektive Zurechnung des verpönten Erfolgs, wenn durch das rechtswidrige Verhalten des Täters das Risiko im Vergleich zu einem rechtmäßigen Alternativverhalten erhöht wurde ("Risikoerhöhungslehre" - hier: Unterbleiben des Erfolgs bei rechtmäßigem Alternativverhalten). Entscheidungstexte 13 Os 85/75 Entscheidungstext OGH 13.11.1975 13 ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 FStGB §80 CStGB §88 C
Rechtssatz: Oberstes Gericht der DDR Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei der Vornahme ärztlicher Diagnostik setzt als erstes voraus, daß der Arzt ihm obliegende Sorgfaltspflichten verletzt hat. Eine Fehldiagnose bei pflichtgemäßem Verhalten des Arztes weist keine strafrechtliche Relevanz auf. Sie kann bei Eintritt schädlicher Folgen für den Patienten nur dann zu strafrechtlicher Verantwortlichkeit führen... mehr lesen...
Norm: StGB §6 FStGB §80 CStGB §88 B2
Rechtssatz: Oberstes Gericht der DDR Fahrlässigkeit bei diagnostischem Vorgehen eines Arztes. Entscheidungstexte 5 Zst 10/75 Entscheidungstext AUSL 30.09.1975 5 Zst 10/75 Veröff: NJ 1975,692 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL002:1975:RS0105841 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA2StGB §80 BStGB §88 C
Rechtssatz: Für die Zurechenbarkeit der bewirkten Gefahr (samt Erfolg) genügt es, daß diese im Risikozusammenhang mit der übertretenen Schutznorm (hier: § 20 Abs 1 StVO) steht. Wer gegen die Grundregel des "Fahrens auf Sicht" verstößt, kann sich nicht mit Erfolg zu seiner Exculpierung darauf berufen, daß er den konkreten Hergang des hieraus entstandenen Unfalls nicht habe vorhersehen können. ... mehr lesen...
Norm: StGB §6StGB §80 CStGB §88
Rechtssatz: 1. Die Verurteilung eines Arztes wegen fahrlässiger Tötung setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eine objektiv für ihn bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat und daß diese Pflichtverletzung ursächlich für die eingetretenen Folgen war. 2. Pflichten eines Arztes können sich aus allgemein anerkannten und praktizierten Berufsregeln oder aus Arbeitsanweisungen und Arbeitsinstruktionen des Leiters... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §83StGB §88 C
Rechtssatz: Ein Bereitschaftsarzt kann sich durch pflichtwidrige Untätigkeit, die bei einem Kranken das Aufrechterhalten erheblicher Schmerzen zur Folge hat, der vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen schuldig machen. RS U OLG Hamm (D) 1974/09/06 3 Ss 396/74 Veröff: NJW 1975,604 Schlagworte *D* European Case Law I... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A3StGB §8StGB §80 BStGB §88 C
Rechtssatz: Auch die schuldhafte irrige Annahme einer Notwehrsituation und damit ein Handeln in einer schuldhaft ohne hinreichende
Gründe: angenommenen Notwehrsituation macht unter Umständen für die Folgen der Handlung nach § 335 StG (nunmehr §§ 80, 88 StGB) haftbar (RZ 1966,60). Entscheidungstexte 12 Os 223/71 Entscheidungstext OGH 24.02.19... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A2StGB §6 GStGB §80 CStGB §88 C
Rechtssatz: Wenn - objektiv gesehen - auch weniger gefährliche, dem Angegriffenen zur Verfügung stehende Abwehrmaßnahmen genügt hätten, um den Angriff abzuwehren, und wenn der Angegriffene - subjektiv - ungeachtet seiner bedrängten Lage imstande war, eine für den Angreifer weniger gefährliche Art der Verteidigung zu wählen, dann trifft ihn, wenn er nur aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken seine Gef... mehr lesen...
Norm: StGB §75 AStGB §79StGB §80 DStGB §83StGB §88 AStGB §96StGB §98
Rechtssatz: Die §§ 144 ff StG stellen sich als leges speziales gegenüber allen anderen das Leben von Menschen schützenden Bestimmungen des Strafgesetzes dar. Der §§ 335 StG ist daher auch bei erst nach der Geburt erfolgtem Tod einer fahrlässig gefährdeten Leibesfrucht auf den Täter nicht anwendbar, soweit es sich nur um den Tod dieser Leibesfrucht handelt. ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §101 Abs3StGB §80StGB §88StPO §270 Abs2 Z7
Rechtssatz: Wenn ein Fahrschüler einen Verkehrsunfall verursacht, muß bei der Beurteilung, ob und inwieweit den Fahrlehrer ein Verschulden trifft, die Bestimmung des § 101 Abs 3 KFG berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 11 Os 73/62 Entscheidungstext OGH 08.03.1962 11 Os 73/62 11 Os 2... mehr lesen...
Norm: StGB §80 BStGB §88 A
Rechtssatz: Gefährdungshandlungen, die ein Fahrschüler begeht, sind diesem (nach dem § 335 StG § 431 StG) nur dann strafrechtlich zuzurechnen, wenn er durch den bereits genossenen Fahrunterricht ihre Gefährdungseignung einzusehen vermochte. Entscheidungstexte 4 Os 774/46 Entscheidungstext OGH 01.10.1936 4 Os 774/46 Veröff: SSt 16/82 ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A2StGB §84 HStGB §88 C
Rechtssatz: Wer bei Abwehr eines Angriffs dem Angreifer eine schwere körperliche Verletzung schuldhafterweise zufügt, wird der milderen Behandlung nach § 335 StG (nunmehr § 88 StGB) nur dann teilhaftig, wenn die Notwehrüberschreitung ihren Grund in seiner Bestürzung, Furcht oder Schrecken hat. Andernfalls ist er von der Zurechnung der Tat als Verbrechen der schweren körperlichen Beschädigung nicht befreit. ... mehr lesen...