1 Der 1960 geborene Revisionswerber stand bis zu der hier gegenständlichen Entlassung als Direktor einer Berufsschule in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. 2 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis sprach das Landesverwaltungsgericht Burgenland den Revisionswerber schuldig, er habe (1.) im November 2015 den Schulsekretär der Berufsschule angewiesen, bei der Gemeinde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70LDG 1984 §70 Abs1 Z4LDG 1984 §71LDG 1984 §71 Abs1StGB §27StGB §32 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Während nach § 32 Abs. 1 StGB Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters ist, ist nach § 71 Abs. 1 LDG 1984 das Maß für die Höhe der (Disziplinar-)Strafe die Schwere der Dienstpflichtverletzung. Auch wenn das Stra... mehr lesen...
Der 1965 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Entlassung als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle war die Zustellbasis X, GF Brief-Distribution. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 25. Mai 2004 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;StGB §32 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem E vom 7. Juli 1999, Zl. 99/09/0042, darauf hingewiesen, dass es sich auch bei der Entlassung gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 um eine Strafe handelt und sich die Disziplinarkomm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;StGB §32 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zwar hat der Beschuldigte durch sein wiederholtes Fehlverhalten unbestritten das "Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben" (§ 43 Abs. 2 BDG 1979) beeinträchtigt.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 8. November 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe "am 20.06.2005 und am 05.07.2005 in G. als Polizeibeamter mit dem Vorsatz, den Staat an seinem konkreten Recht auf Durchführung von unangekündigten und zweckentsprechenden behördlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;StGB §32 Abs2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem E vom 7. Juli 1999, Zl. 99/09/0042, dargelegt, dass es sich auch bei der Entlassung gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 um eine Strafe handelt und sich die Disziplinarkommission auch bei Vorliegen einer objektiv schwer wiegen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Entlassung als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 9. November 2004 wurde - auf Grund einer auf den Strafausspruch eingeschränkten Berufung des Beschwerdeführers - über den Beschwerdeführer gemäß § 92 Abs. 1 Z 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 des Beamten-Dienstrec... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1 idF 2002/I/087;StGB §32 Abs1;StGB §32 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem Erkenntnis vom 7. Juli 1999, Zl. 99/09/0042, darauf hingewiesen, dass es sich auch bei der Entlassung gemäß § 92 Abs. 1 Z 4 BDG 1979 um eine Strafe handelt und s... mehr lesen...
Der 1964 geborene Beschwerdeführer stand seit 14. Jänner 1993 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde zuletzt im Landzustelldienst als Offizial im Bereich des Postamtes W eingesetzt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 22. September 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. bei nachfolgend angeführten P... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0093 E 6. November 2006 RS 1
(Hier: Der Berufungsbescheid lässt angesichts des Hinweises, dass
"die im Disziplinarerkenntnis erster Instanz aufgezählten
Milderungsgründe nicht von entscheidendem Gewicht sein" könnten,
nicht mit Bestimmtheit erkennen, ob der Disziplinaroberkomm... mehr lesen...
Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid erließ die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer, einen (nach dem Akteninhalt:) mazedonischen Staatsangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 und 2 Z 1 des (bis 31. Dezember 2005 in Geltung gestandenen) Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot. Zur Begründung: dieser Maßnahme verwies sie auf die in Rechtskraft erwachsene Verurteilung des Beschwerdeführers vom 27. Juni 2001 durch d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §36 Abs2 Z1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vergleich der Dauer eines Aufenthaltsverbotes mit der Dauer der gerichtlichen Freiheitsstrafe ist nicht sachgerecht, weil die Dauer des Aufenthaltsverbotes darauf abstellt, wann mit einem Wegfall der Gefährlichkeit des Fremden zu rechnen ist. Demgegenüber ist die Freiheitsstrafe schu... mehr lesen...
Der 1967 geborene Beschwerdeführer stand seit 16. Jänner 1989 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG im Bereich der Postfiliale O, seit dem 20. März 2003 als deren provi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0093 E 6. November 2006 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstgeber derart zerstört wurde, dass die Entlassung auszusprechen ist, ist auf der Grundlag... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand im Tatzeitraum als Revidentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie trat 1990 in den Postdienst ein. Bis zu ihrer Entlassung stand sie in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis bei der Österreichischen Post AG, Postfiliale L, im Gesamtschalterdienst in Verwendung. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 23. November 2004 wurde die Beschwerdeführerin auf der Grundlage... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer trat am 21. November 1977 in den Postdienst ein und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1991 zum Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) ernannt und stand seither in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin per 31. Dezember 1998 ist er dieser dienstzugeteilt. Sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0093 E 6. November 2006 RS 1
(Hier: Die Disziplinaroberkommission hat die Auffassung vertreten,
dass Milderungsgründe wie ein Geständnis, Unbescholtenheit,
Schadensgutmachung und tadellose Dienstverrichtung vor Begehung
der Diens... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstgeber derart zerstört wurde, dass die Entlassung auszusprechen ist, ist auf der Grundlage der Schwere der Dienstpflichtverletzung zu beurteilen. Am Maß der Schwere der Dienstpflichtverletzung haben die Disziplinarbehörden in einem solchen Falle also gemäß § 93 Abs. 1 BDG 1979 zu prüfen, ob die Verhängung der höchsten Strafe gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 geboten ist. Hierbei haben sie sich gemäß § 93 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er trat am 1. Dezember 1987 in den Postdienst ein und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1991 zum Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung ernannt; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996 - PTSG 1996). Mit Wirksamkeit... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im Gesamtschalterdienst verwendeten Beamten der Österreichischen Post AG. ad I.) Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 24. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 3 BDG 1979 vom Dienst suspendiert und die Kürzung des Monatsbezuges - unter Ausschluss der Kinderzulage - auf zwei Drittel verfügt. In der Begründung: führte die Behörde ua. aus, der Erhebungsdienst (ED) der Öst. Po... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/09/0065
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4 ... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 19. Juli 2001 hat die Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung den Beschwerdeführer, der bis zu seiner Entlassung als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stand, der Begehung von Dienstpflichtverletzungen in sieben (näher umschriebenen) Punkten für schuldig befunden und dafür über ihn gemäß § 50 Z 3 HDG 1994 die Disziplinarstrafe der Geldstrafe in Höhe von S 60.000,-- (EUR 4.360,3... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im Zustelldienst verwendeten Beamten der Österreichischen Post AG. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Behörde erster Instanz wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "1) am 6. Februar 2004 beim Postamt M in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 14.00 Uhr eine Banknote im Wert von EUR 5, eine Zwei-Euro Münze sowie drei Rubbellose widerrechtlich an sich gebracht und 2) seit 2 Jahren in 700 Fällen bei der Annahme von Brie... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4 Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nicht der Sicherung de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art130 Abs2;HDG 1994 §50;HDG 1994 §52;HDG 1994 §6 Abs1;StGB §32 Abs1;StGB §33;StGB §34;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 6 HDG 1994 hat die Bemessung der Disziplinarstrafe im (konkreten) Einzelfall auf Grund der "Schwere der Pflichtverletzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis zum Ausspruch seiner Suspendierung die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat O. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 16. September 2002 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung wie folgt für schuldig erkannt: "1. er ha... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4
Hier ohne den ersten und dritten Satz Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als "OWm" (Postbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im maßgebenden Tatzeitraum als Sprechstellenentstörer des Service-Bezirkes J tätig. Mit (seit 2. August 1999) rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 29. Juli 1999, GZ EVr X, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahles nach den §§ 127, 130 (erster Deliktsfall, erste Alternative) StGB dahin gehend schuldig erkannt, er habe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4 Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nich... mehr lesen...