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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Ein Vergleich der Dauer eines Aufenthaltsverbotes mit der Dauer der gerichtlichen Freiheitsstrafe ist nicht sachgerecht, weil die Dauer des Aufenthaltsverbotes darauf abstellt, wann mit einem Wegfall der Gefährlichkeit des Fremden zu rechnen ist. Demgegenüber ist die Freiheitsstrafe schuldangemessen zu verhängen (§ 32 Abs. 1 StGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003210177.X01Im RIS seit
14.12.2006