Der Beschwerdeführer stand als Oberinspektor (Postbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt als Kassenbeamter (Cash-Manager) beim Postamt W tätig. Mit (seit 26. November 1999) rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. November 1999, AZ 5cEVr8021/99Hv5799/99, wurde der Beschwerdeführer 1. des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4 und 130 (erster Fall) StBG sowie 2. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4 Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nich... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, geboren 1958, steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, 38 Vr X, 38 Hv Y, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, 9 Bs Z, wurde der Mitbeteiligte für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz, teilweise in der Form des § 12, ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nicht der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, so handelt es sich dabei doch um eine Strafe. Die Frage, ob durch die Ve... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides stand der Beschwerdeführer als Revierinspektor im Bereich der Zollwache in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Zollamt Klingenbach. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 14. September 2000 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Revierinspektor M ist schuldi... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §59 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Ein Zollbeamter, der seine Befugnisse vorsätzlich und wissentlich derart missbraucht, dass er Fremden am Grenzübergang die illegale Einreise ermöglicht und dafür von diesen Personen ein Entgelt verlangt, ist grundsätzlich nicht mehr tragbar, weil d... mehr lesen...
Der 1961 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (vor Beginn seines Krankenstandes vom 14. Oktober 1991) bei der Bundespolizeidirektion Graz, Referat 3 - Monturwirtschaft, im Innendienst tätig. Der Beschwerdeführer befand sich zunächst vom 20. Juni bis 25. Juli 1991 wegen eines operativen Eingriffes am Fuß im Krankenstand. Seinen Diens... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nicht der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters od... mehr lesen...
Der im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführer stand als Lehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in Innsbruck zugewiesen und zugleich auch dem Pädagogischen Institut des Landes Tirol zur Dienstleistung zugeteilt. Als "lebende Subvention" hatte der Beschwerdeführer von 1976 bis zum August 1996 in der Funktion des Direktors der Katholischen Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Barmherz... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Zwar handelt es sich beim Disziplinarverfahren nicht um einen Anklageprozess, und es ist die Disziplinarkommission bei der Festsetzung der Strafe im Disziplinarverfahren auch nicht an die Anträge des Disziplinaranwaltes gebunden, die bel Beh hätte jedo... mehr lesen...