Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Tihomir M***** und Dusanka Z***** der Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (I/1/a und b) und nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (I/2/a und b), Erstgenannter jeweils auch nach Abs 2 Z 1 des § 28a SMG und zudem mehrerer Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall, Abs 2 SMG (II) schuldig erkannt. Danach haben vorschriftswidrig Suchg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ralf K***** mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A/I), mehrerer (richtig:) Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A/II) sowie mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er vom Sommer 2006 bis zum Jahresanfang 2008 mit der am 1. Februar 1994 geborenen Katharina B***** und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman S***** der Vergehen der sexuellen Belästigung nach § 218 Abs 1 Z 1 StGB (I./) und der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II./) schuldig erkannt. Danach hat er im Juli 2006 in K***** die am 2. März 1991 geborene K***** F***** „I./ in zumindest sechs Angriffen durch eine geschlechtliche Handlung an ihr belästigt, indem er ihr unter der Kleidung auf die Brust sowie in den Schambereich griff; II./ mit Gewalt zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erwin H***** des Verbrechens des (richtig:) schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (von der Staatsanwaltschaft ungerügt nicht auch nach Abs 2), 148 erster Fall StGB (I) und des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt. Danach hat er (zusammengefasst) (I) zwischen Ende 1998 und 31. Dezember 2005 in R***** und anderen Orten gewerbsmäßig durch Täuschung über Tatsachen und unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Hubert B***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 12 zweiter Fall, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er zwischen Anfang Jänner und 13. Jänner 2008 in K***** und anderen Orten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Zlatko T***** durch die Aufforderung im Haus der Familie S***** in B***** einen Raubüberfall durchzuführen, wobei er mit ihm auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch Schuldsprüche der Mitangeklagten Darko D***** und Andrijana S***** enthält, wurde die Angeklagte Jasmina M***** neben für das Nichtigkeitsverfahren nicht relevanten Verbrechens- und Vergehenstatbeständen nach dem SMG auch des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB (C II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch Schuldsprüche der Mitangeklagten Darko D***** und Andrijana S***** enthält, wu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian R***** der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (1.) und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian R***** der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB (1.) und der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er 1. am 24. März 2004 in Großgmain Cl... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4StGB §288StGB §289StGB §297
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Zeuge bereits wegen Verleumdung oder falscher Beweisaussage zur Verantwortung gezogen wurde, kann eine unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeitsbeurteilung erhebliche Tatsache darstellen. Voraussetzung einer solchen Erheblichkeit sind Anhaltspunkte für eine habituelle und demzufolge die Aussagen im Strafverfahren erschütternde Falschbezichtigungstendenz des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält, wurde Günther S***** (im zweiten Rechtsgang neuerlich) der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (I. 1. bis 7.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält, wurde Günther S***** (im zweiten Rechtsgang neuerlich) der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (römisch eins. 1. bis 7.) schuldig erkannt. Danach hat er in Voit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Werner V***** des teils vollendeten, teils versuchten (§ 15 StGB) Verbrechens nach § 28 Abs 2 (vierter Fall) und Abs 4 Z 3 SMG (A I.2.a, b und c) und der Vergehen nach § 28 Abs 1 (erster und zweiter Fall) SMG (A II.) sowie nach § 27 Abs 1 (erster, zweiter und dritter Fall) SMG (A III.) und Karl T***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 (vierter Fall) und Abs 4 Z 3 SMG (A I.1.) und der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB (B II.) sow... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner I***** der Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (A), der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (B 1), der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B 2) und des Betruges nach § 146 StGB (C) sowie der Verbrechen der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (D) und der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB (E) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Walter M***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten Beischlafs mit Unmündigen als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 206 Abs 1 und 15 StGB (A I., B I. und B II.), der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 207 Abs 1 und 15 StGB (A II. und B III.) und der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall S... mehr lesen...
Norm: StGB §297
Rechtssatz: § 297 StGB verlangt nicht, daß es wirklich zu einer behördlichen Verfolgung der fälschlich verdächtigten Personen gekommen ist, vielmehr genügt die Herbeiführung der konkreten Gefahr einer solchen. Dabei muß wohl eine Verfolgung nicht bloß möglich, sondern als regelmäßige Folge unmittelbar zu erwarten sein, doch genügt jede, wenn auch bloß der Aufklärung des Verdachtes dienende Erhebung. Entschei... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §297
Rechtssatz: Die Verleumdung zweier Personen, gegen die tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet wurde, ist erschwerend. Entscheidungstexte 15 Os 23/96 Entscheidungstext OGH 13.06.1996 15 Os 23/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101359 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §297
Rechtssatz: Für die Zurechnung der falschen Verdächtigung als Verleumdung wird in dem Fall, daß der Verdächtige eine strafbare Handlung tatsächlich begangen hat, verlangt, daß der Täter wider besseres Wissen eine Anschuldigung erhebt, durch die der fälschlich Beschuldigte dem Verdacht ausgesetzt wird, eine schwere Straftat begangen zu haben als jene, die er wirklich zu verantworten hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §297StPO §202
Rechtssatz: Auf die Ausübung des Verteidigungsrechtes kann sich ein Beschuldigter nur berufen, solange er die ihm durch die Rechtsordnung gewährleisteten prozessualen Verteidigungsmöglichkeiten wahrnimmt und ausschöpft. Dagegen findet das Verteidigungsrecht des Beschuldigten jedenfalls dort seine Grenze, wo sich der Beschuldigte nicht mehr bloß auf die Abwehr der ihn belastenden Tatsachen beschränkt, sondern seine Stell... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 17.April 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kießwetter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hörburger, Dr. Kuch, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Sauer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Rosemarie H***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Mai 1932 geborene Rudolf F*** (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 19.Juni 1987 in Grafenstein Kurt A*** durch die gegenüber Beamten des Gendarmeriepostens Grafenstein aufgestellte Behauptung, er sei am 4.Mai 1987 von Kurt A*** geschlagen und gestoßen worden, wodurch er unter anderem schwere Verletzungen, nämlich eine schwere Gehirnerschütterun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.November 1958 geborene Horst L*** der Verbrechen des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB (Punkt 1/ des Schuldspruches) und der Verleumdung nach dem § 297 Abs. 1, zweiter "Fall" (gemeint: Strafsatz), StGB (Punkt 2/ des Schuldspruches) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 2.Juli 1987 in Seeboden der Theresia R*** dadurch, daß er sie würgte, sie zu Boden drückte und sich zu ihr äußerte: "Weibl, gibs Geld her, sonst erschieß ich d... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.März 1957 geborene Andreas E*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten "schweren Diebstahls durch Einbruch" (richtig: "Diebstahls durch Einbruch") nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB und des "Verbrechens" (richtig: Vergehens) der Verleumdung nach § 297 Abs 1, erster Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - in Wien Sachen in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert gestohlen und zu stehlen getrachtet, und zwar... mehr lesen...
Norm: StGB §297
Rechtssatz: Der Tatbestand der Verleumdung setzt keineswegs voraus, daß eine (wissentlich) falsche Verdächtigung wegen einer bereits vorher der Behörde zur Kenntnis gelangten Straftat (bisher unbekannter Täter) geäußert wird. Auch wenn die Straftat der Behörde bisher nicht bekannt war, ja sogar, wenn sie überhaupt erdichtet ist, kann die in diesem Zusammenhang gegen eine bestimmte Person ausgesprochene Verdächtigung den Angeschu... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §28 CbStGB §288StGB §297
Rechtssatz: Konsumtion setzt voraus, daß bei wertabwägender Auslegung durch die Unterstellung der Tat unter einen der mehreren (formal erfüllten) Tatbestände der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfaßt und abgegolten wird. Das trifft im Verhältnis zwischen § 288 und § 297 StGB (schon) im Fall tateinheitlichen Zusammentreffens nicht zu, zumal § 297 StGB zwar überwiegend, aber nicht ausschl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 26-jährige Wolfgang Heinz J*** (zu I/) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB, (zu II/) des Vergehens der ("Bestimmung zur") falschen Beweisaussage (zu ergänzen: vor Gericht) nach §§ 12 (zweiter Fall), 288 Abs 1 StGB und (zu III/) des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 ("zweiter Deliktsfall"; richtig: erster Deliktsfall höherer Strafsatz; vgl. EvBl 1982/198; SSt.... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB §297
Rechtssatz: Entfällt im Laufe des Verfahrens durch eine Gesetzesänderung die Strafbarkeit derjenigen Handlung, deren ein anderer zu Unrecht verdächtigt worden ist, so ist auch eine Verurteilung wegen falscher Anschuldigung ausgeschlossen. BayOLG vom 20.03.1974 - RReg 3 St 62/74; Veröff: JR 1975,68 (mit Anmerkung Meyer) Entscheidungstexte 14 Os 191/88 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §297
Rechtssatz: Die nachträgliche Änderung der Strafdrohung der angeschuldigten Tat (Wertgrenzenänderung durch StRÄG 1987) ist bedeutungslos, weil es bei der Verleumdung auf den Zeitpunkt der falschen Verdächtigung ankommt. Entscheidungstexte 14 Os 191/88 Entscheidungstext OGH 18.01.1989 14 Os 191/88 Veröff: SSt 60/3 11 ... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte meldete gegen das am 4.Oktober 1988 verkündete Urteil am 7.Oktober 1988 durch den ihm gemäß § 41 Abs. 3 StPO beigegebenen Verteidiger die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung an. Rechtliche Beurteilung Da er weder bei dieser Gelegenheit noch später innerhalb der Rechtsmittelfrist einen der im § 281 Abs. 1 Z 1 - 11 StPO angegebenen Nichtigkeitsgründe deutlich und bestimmt bezeichnete und dem Urteil von Amts wegen wa... mehr lesen...
Gründe: Die am 18.März 1963 geborene Brigitte K*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB (A), des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB (D 1 und 2), des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 letzter Fall StGB (F), des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB (H) und des Vergehens der versuchten Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs. 1 StGB (I 1 und 2) schuldig erkannt. Ein Teil ihrer Nich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der nunmehr 41-jährige Kurt D*** des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er - zusammengefaßt wiedergegeben - als Vertragsbediensteter des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion St.Pölten mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht auf Einhebung von Gebühren und Verwaltungsabgaben zu schädigen, durch das pflichtwidrige Unterlassen des Aufklebens und Entwertens der i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Mai 1932 geborene Sägewerksbesitzer Rudolf F*** des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 "zweiter Deliktsfall" (gemeint: erster Deliktsfall, höherer Strafsatz; vgl. EvBl. 1982/198, Ö*** 1984/129 ua) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er "am 4.Mai 1987 bzw. am 19. Juni 1987" in Grafenstein den Kurt A*** durch die gegenüber Gendarmeriebeamten des Postens Grafenstein geäußerte Behauptung, er sei am 4.Mai 1987 von Kurt A***... mehr lesen...