RS OGH 1989/6/1 12Os44/89

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Veröffentlicht am 01.06.1989
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Norm

StGB §297

Rechtssatz

Der Tatbestand der Verleumdung setzt keineswegs voraus, daß eine (wissentlich) falsche Verdächtigung wegen einer bereits vorher der Behörde zur Kenntnis gelangten Straftat (bisher unbekannter Täter) geäußert wird. Auch wenn die Straftat der Behörde bisher nicht bekannt war, ja sogar, wenn sie überhaupt erdichtet ist, kann die in diesem Zusammenhang gegen eine bestimmte Person ausgesprochene Verdächtigung den Angeschuldigten der konkreten Gefahr behördlicher Verfolgung aussetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096596

Dokumentnummer

JJR_19890601_OGH0002_0120OS00044_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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