Norm
StGB §297Rechtssatz
Der Tatbestand der Verleumdung setzt keineswegs voraus, daß eine (wissentlich) falsche Verdächtigung wegen einer bereits vorher der Behörde zur Kenntnis gelangten Straftat (bisher unbekannter Täter) geäußert wird. Auch wenn die Straftat der Behörde bisher nicht bekannt war, ja sogar, wenn sie überhaupt erdichtet ist, kann die in diesem Zusammenhang gegen eine bestimmte Person ausgesprochene Verdächtigung den Angeschuldigten der konkreten Gefahr behördlicher Verfolgung aussetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096596Dokumentnummer
JJR_19890601_OGH0002_0120OS00044_8900000_001