RS OGH 1996/6/27 15Os88/96 (15Os89/96)

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Veröffentlicht am 27.06.1996
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Norm

StGB §297

Rechtssatz

§ 297 StGB verlangt nicht, daß es wirklich zu einer behördlichen Verfolgung der fälschlich verdächtigten Personen gekommen ist, vielmehr genügt die Herbeiführung der konkreten Gefahr einer solchen. Dabei muß wohl eine Verfolgung nicht bloß möglich, sondern als regelmäßige Folge unmittelbar zu erwarten sein, doch genügt jede, wenn auch bloß der Aufklärung des Verdachtes dienende Erhebung.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 88/96
    Entscheidungstext OGH 27.06.1996 15 Os 88/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102827

Dokumentnummer

JJR_19960627_OGH0002_0150OS00088_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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